Sitzung: 09.11.2023 Kreistag Stendal
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 1, Enthaltung: 4, Befangen: 0
Vorlage: 744/2023
Der Landrat stellt die Vorlage ausführlich vor und begründet diese.
Herr Weise merkt an, dass die Stadt Stendal parallel ebenfalls einen Beschluss zu dieser Thematik fassen muss. Die hier vorgestellten Sonderpunkte, sind in der Vorlage der Stadt Stendal nicht enthalten. Er hat rechtliche Bedenken, ob das so möglich ist.
Der Landrat antwortet, dass der Beschluss so gefasst wird, dass der Landkreis die Aufgabe „Luxus der Leere“ übernimmt, auch wenn die Stadt Stendal diese nicht aufnehmen möchte.
Herr Bausemer äußert sich, dass Arbeit der Wirtschaftsförderung wieder in Schwung gebracht werden muss, um den Landkreis in wirtschaftlicher Sich attraktiver zu gestalten.
Herr Staudt stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussvorlage DS 744/2023 erst im Dezember 2023 zu beschließen. Es sind noch einige offene Fragen, die abschließend geklärt sein sollten.
Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.
è 18 x Ja
Frau Braun stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Der Antrag muss auch mit ja, nein, Enthaltung abgestimmt werden.
Die Vorsitzende prüft die Aussage und gibt Frau Braun Recht.
Somit wird der Antrag von Herr Staudt erneut zur Abstimmung gestellt:
è 18 x Ja, 1 x Enthaltung, 20 x Nein
è Geschäftsordnungsantrag abgelehnt
Herr Berlin merkt an, dass die Formulierung unter Punkt 4 nicht gut ist.
Der Landrat äußert, dass das Wort „Abwicklung“ in „Umsetzung“ umgewandelt wird.
Einige Mitglieder des Kreistages zeigen an, dass sie sich eventuell im Mitwirkungsverbot befinden könnten. Gründe dafür sind die Mitgliedschaften im Förderkreis oder der Gesellschaftsversammlung.
Die Sitzung wird zur Prüfung unterbrochen.
Die Vorsitzende führt um 18:10 Uhr die Sitzung weiter und teilt ihre rechtliche Auffassung mit:
Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen, würde hier der § 33 Abs. 2 Punkt 4 KVG LSA greifen. Da hier weder ein besonderes persönliches noch ein wirtschaftliches Interesse entgegensteht und kein Vor- oder Nachteil entsteht, wird derzeit kein Mitwirkungsverbot für die Mitglieder gesehen.
Die Vorsitzende fragt, ob es Widerspruch gegen diese Rechtsauffassung gibt.
Es wird kein Widerspruch angezeigt. Somit wird kein Kreistagsmitglied in das Mitwirkungsverbot gesetzt.
Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.