Herr Stoll erläutert die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 12 bis 14 anhand einiger Power-Point-Präsentationen. Die Präsentationen sind auch im Informationsportal des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Stoll beginnt mit der Vorstellung der Nutzungsentgeltsatzung für das Verwaltungsentgelt im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal (TOP 14).

Herr Bausemer fragt, um welche Summe gestritten wird, wenn es zum Klageverfahren mit den Krankenkassen kommt.

Herr Stoll antwortet, dass bei einem Gerichtsverfahren um den Differenzbetrag gestritten wird. Die Krankenkassen erkennen 16,87 € an. Der Landkreis fordert allerdings 19,60 €.

Herr Berlin hinterfragt, ob die geforderte Summe des Landkreises auch nachweisbar ist.

Herr Stoll bejaht dies. Gemeinsam mit dem Rechnungsprüfer kann diese Summe genau nachgewiesen werden. Alle Kosten können unterlegt werden.

Zu den Verwaltungsentgelten gibt es zunächst keine weiteren Fragen. Daher fährt Herr Stoll mit der Vorstellung der Nutzungsentgeltsatzungen für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung für die zwei Leistungserbringer fort.

Herr von Katte von Lucke fragt, ob die Leistungserbringer mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden sind.

Herr Stoll antwortet, dass der ASB keine Einwände zu den Zahlen der Verwaltung hatte. Die Johanniter Unfallhilfe stimmt diesen Zahlen nicht zu.

Herr Stoll schlägt vor die Nichtöffentlichkeit herzustellen, um die genau Kalkulation der Leistungserbringer vorzustellen.

Der Landrat bittet die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

Herr Stoll erläutert die Kalkulation der Leistungserbringer ausführlich.

Im Anschluss wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

Herr von Katte von Lucke fragt, ob die Vorhaltungserweiterung durch die Krankenkassen anerkannt wird.

Herr Stoll erklärt, dass bei beiden Leistungserbringern die Vorhaltungserweiterung nicht durch die Krankenkassen anerkannt wird.

Da es keine weiteren Fragen gibt, werden die Vorlagen zur Abstimmung gestellt.