Der Landrat teilt mit, dass die Vorlage zur Änderung des Theatervertrages eine Erhöhung der Fördersumme des Landkreises enthält. Der Stadt Stendal wurde diese Vorlage nun übergeben mit der Bitte, dass bei Änderungsbedarf oder Hinweisen eine Rückmeldung erfolgt. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist es auch möglich, dass die Vorlage noch einmal in der Kreistagssitzung zurückgestellt wird und eine Beratung in den Fachausschüssen noch einmal stattfindet.

Frau Kunert bittet darum, dass die Formulierung in der Vorlage „wurde erhöht“ noch einmal verändert wird. Die Erhöhung wird erst durch den Kreistag beschlossen. Daher sollte die Formulierung angepasst werden.

Zudem informiert der Landrat zur Thematik Schulsozialarbeit. Der Kreistag hatte bereits beschlossen, die Förderung mit 20% Eigenanteil abzulehnen. Dies erfolgte mit der DS 691/2023. Nun gibt es eine Einigung des Landes, dass eine Co-Finanzierung mit einem Eigenanteil der Kommunen von 10 % eingeführt werden soll. Der Landrat bittet darum, dass diese Thematik in den Fraktionen besprochen wird und ein Signal erfolgt, ob eine Einarbeitung dieser 10%-Eigenanteil im Haushalt 2024 stattfinden soll.

Frau Schwarz fragt, wie viel Mehrkosten dafür beim Landkreis anfallen würden.

Der Landrat antwortet, dass circa 175.000 € pro Haushaltsjahr veranschlagt werden müssten.

Herr Berlin bittet darum, dass eine Prioritätenliste erstellt wird, wie die 20 Stellen ausgenutzt werden können und wo diese eingesetzt werden.

Der Landrat erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss bereits eine solche Prioritätenliste beschlossen hat.

Herr Stoll ergänzt, dass 24 Anträge eingereicht wurden. Darunter befanden sich 4 Neuanträge, in denen Interesse bekundet wurde. Laut dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurden die 20 Anträge, die bereits seit vielen Jahren diese Schulsozialarbeit durchführen in die Priorität 1 gesetzt. Die 4 Neuanträge liegen in der Priorität 2. Die Co-Finanzierung mit 10 %-Eigenanteil gilt nur für 20 Stellen. Sollten die 4 weiteren Anträge ebenfalls mit Schulsozialarbeiterstellen versehen werden, müssten diese 4 Stellen komplett aus dem Kreishaushalt finanziert werden.

Frau Kunert bittet darum, dass diese Thematik ausführlich vor dem Haushaltsbeschluss im Februar 2024 beraten wird.

Frau Schwarz schlägt vor, diese ganze Thematik zur Förderung um die Schulsozialarbeiter aufzuarbeiten und zusammenzustellen. Dazu sollte eine Vorlage erstellt werden und die Beratungsfolge gebracht werden.

Der Landrat erklärt, dass eine Vorlage erstellt und zeitnah in die Beratungsfolge gebracht wird. Die erste Beratung dieser Vorlage kann möglicherweise im Kreisausschuss am 14.12.2023 erfolgen. In dieser Sitzung soll auch der erste Entwurf des Haushaltsplanes 2024 vorgestellt werden.

Da es keine weiteren Anfragen gibt, wird die Nichtöffentlichkeit hergestellt.