Frau Matzat: Die Träger liefern Jahresberichte ab - machen die Gemeinden das auch?

Frau Müller: Die Gemeinden selber sind nicht Fördermittelempfänger. Bei der mobilen Jugendarbeit haben wir nur freie Träger. Die Gemeinden schießen einen nicht unerheblichen Teil an Geld dazu, in der Gesamtsumme in etwa noch mal genauso viel, wie der Landkreis selber ausgibt.

Frau Dizner teilt mit, dass die mobile Kinder- und Jugendarbeit eine ganz tolle Geschichte ist und von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen wird.

Herr Rettig: Wo es Ansprechpartner und Räumlichkeiten in den Ortschaften gibt, kann vor Ort Kinder- und Jugendarbeit geleistet werden. Es ist aber immer abhängig von der Person, die diese Jugendarbeit macht. Auch hier gibt es teilweise eine hohe Fluktuation. Es wird nicht hoch bezahlt, es ist alles mit Fahren mit dem eigenen PKW verbunden und alles in den Nachmittags- und Abendstunden.

Frau Walther arbeitet in der mobilen Kinder- und Jugendhilfe. Wenn es gut läuft, hat man gute Kontakte zu den Bürgermeistern und selbstverständlich bekommen diese auch die Sachberichte.

Frau Müller: Nachdem wir die Mobile Jugendarbeit flächendeckend 2018/2019 eingeführt haben, wissen die Bürgermeister das auch zu schätzen. Trotzdem stehen wir jetzt vor einer Umbruchsituation. Es wird punktuell immer schwieriger, die Stellen verlässlich zu besetzen. Kinder- und Jugendarbeit ist Beziehungsarbeit und eine ständige Personalfluktuation wirkt sich sehr hemmend aus. Deshalb müssen wir an den Rahmenbedingungen etwas ändern, so dass die Arbeit zukünftig attraktiver und auf Dauer besser besetzt werden kann.

Frau Hörenz fragt: Wenn wir das jetzt beschließen, beschließen wir aber nur die Gelder für die einzelnen Träger, noch nicht den Antrag auf Förderung. Richtig?

Herr Rettig: Die der Vorlage beigefügten zwei Anträge sind informativ für den Ausschuss. Sie sind nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages. Der Beschlussvorschlag basiert auf der bisherigen Beschlusslage des JHA zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für zusätzliche Projekte steht kein Geld zur Verfügung.

Frau Müller: Es ist ja nichts Neues, dass Geld, was eingeplant war, im ersten Schritt nicht immer vollständig ausgegeben werden kann. Dieses Geld ist nicht in den Haushalt zurückgeflossen, sondern dieses Geld ist immer in die Jugendarbeit geflossen. Im letzten Jahr war es auch im Ausschuss genereller Konsens, dass im Zusammenhang mit der Kostensteigerungsdiskussion gesagt wurde, wenn wir zum Jahresende Geld überhaben sollten, teilen wir das entsprechend der Kinderzahl auf und es fließt in die Planungsräume, d.h. das kriegen die Träger/indirekt die Gemeinden, um deren Anteil abzumildern.

Was wir für die Zukunft machen, wissen wir noch nicht. Der Plan ist, möglichst in diesem Jahr die Förderrichtlinie neu zu erarbeiten und gemeinsam in den jeweiligen Planungsräumen mit den Gemeinden, mit den jungen Menschen als Zielgruppe, Konzepte zu erarbeiten, wie dort zukünftig die Jugendarbeit vor Ort stattfinden kann.

Sollte der Jugendhilfeausschuss zu dieser Beschlussvorlage eine andere Meinung haben, wäre natürlich die Konsequenz, dass dann die Mittel in der Höhe, die wir bisher in den bestehenden Angeboten in der Jugendarbeit hatten, nicht mehr zur Verfügung stehen. Und ich fände es auch problematisch, zum jetzigen Zeitpunkt, wo wir mit der Planung und mit der Förderrichtlinie noch nicht da sind, wie es zukünftig sein soll, neue „Pflöcke in die Erde zu rammen“, die natürlich dann auch für die Folgejahre Auswirkungen haben.

Die DS-Nr. 802/2024 wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

Herr Rettig gibt nachfolgende Informationen bekannt.

Wir haben im Dezember einen Grundsatzbeschluss gefasst im Kreistag, dass das, was in dem Grundsatzbeschluss festgehalten ist, auch diese Personalkostenstellen, die letztendlich zu einer Verringerung der Kosten führen sollten, sind im Haushalt im Personalkonzept mit eingestellt. Sie sind nicht alle Kreistagsmitglied, demzufolge geht das ja sonst an Ihnen vorbei.

Und der nächste Kreistag wird eine Beschlussvorlage zur Weiterführung der Schulsozialarbeit beschließen. Es hat ja unterdessen eine Entwicklung auch auf Landesebene gegeben, dass also nicht nur 20 % durch die Kommune gegenzufinanzieren sind, sondern nur 10 %, und der Kreistag hatte ja beschlossen, nicht ko-zu-finanzieren, und jetzt gibt es im Kreistag im Februar eine Beschlussvorlage, dass wir die Schulsozialarbeit auch für die nächste Förderperiode mitfördern mit diesen 10 %.

Frau Schulz fragt: Mit wieviel Stellen?

Herr Rettig: ESF-gefördert 20 Stellen. Dass wir mal Geld übrig hatten für die erste Förderperiode und daraus 23 Stellen … Die 23 Stellen stehen auch im Konzept von uns, was an das Landesverwaltungsamt gegangen ist, aber gefördert werden nur 20 und das LvwA behält sich auch vor, die Auswahl zu treffen. Die fühlen sich auch nicht an die Prioritätenliste gebunden.

Frau Müller: Im Moment ist der Stand: Die kommunalen Spitzenverbände haben angeregt, dass es nochmal einen Anhörungstermin des örtlichen Jugendamtes, per Video, gibt, wenn von der Prioritätenliste des Landkreises abgewichen werden soll. Ob sie das machen, wissen wir noch nicht.

Herr Rettig: Wir haben immer gesagt, wenn wir ko-finanzieren, müssen wir auch ein Mitspracherecht haben. Die erste Aussage des LvwA war eindeutig: Wir legen fest. Und wenn man jetzt von dieser Prioritätenliste abweicht und sich nochmal mit dem Jugendamt kurzschließt, dann ist das zumindest ein Entgegenkommen.

Frau Schulz: Wenn es so ist, dass die Jury entscheidet:  Es kann aber nicht passieren, dass es einen Antragsteller gibt, der uns als Kreis außen vor lässt und über den Weg denn plötzlich einen Antrag stellt? Im Sport ist es so schon passiert.

Frau Müller: Das ist vom Verfahren her ausgeschlossen.