Frau Matzat fragt nach, warum der Verein „Offener Kanal“
unbedingt Träger der Jugendhilfe sein will, obwohl er ja schon Mitglied im
Paritätischen ist. Das erweckt den Eindruck, dass man auch öffentliche Gelder
haben möchte.
Frau Müller beantwortet die Frage. Wenn ein Verein oder Träger
Mitglied in einer Dachorganisation ist, ist er nicht automatisch anerkannt. Das
formale Anerkennungsverfahren muss, wenn die Voraussetzungen vorliegen, in
jedem Fall durchlaufen werden. Es ist richtig, dass sich aus der Anerkennung
bestimmte grundsätzliche Ansprüche ergeben, aber ein Förderanspruch in dem
Sinne ergibt sich nicht unmittelbar. Es ergibt sich aber die Möglichkeit,
zukünftig auch Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu werden; das ist eine Rechtsfolge
der Anerkennung. Und: Man muss in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Anerkennung weiterhin vorliegen.
Die DS-Nr. 752/2023 wird
einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.