Sitzung: 23.01.2024 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Herr Kunert erläutert die Thematik anhand einer Power-Point-Präsentation. Diese Präsentation ist auch im Sitzungsdienstprogramm des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr Prange fragt, warum nicht erst einmal die alten Windkraft- und Solaranlagen repowert werden.
Frau Kunert ergänzt die Frage, ob die Flächen auf denen Windkraftanlagen errichtet werden, später noch für Landwirte nutzbar sind. Sie möchte zudem wissen, ob der Landkreis Stendal mehr Windkraftanlagen hat als der Altmarkkreis Salzwedel.
Herr Feder erklärt zunächst, dass im Landkreis Stendal doppelt so viele Windkraftanlagen geplant sind, wie im Altmarkkreis Salzwedel.
Herr Kunert antwortet, dass durch die Repla bereits eine Studie erstellt wurde, mit dem Ergebnis, dass nur durch Repowering die Energieausschüttung vervierfacht werden könnte. Laut dieser Studie sind nicht unbedingt neue Flächen und neue Windkraftanlagen notwendig. Durch den Gesetzgeber gibt es allerdings andere Vorgaben. Bei dem Rückbau von Windkraftanlagen muss beim Boden auch der Zustand hergestellt werden, der vor dem Bau bestand.
Herr Prange fragt, ob dieses Ergebnis zum Repowering bereits mitgeteilt wurde.
Der Landrat erklärt, dass durch den Gesetzgeber die Flächenvorgabe festgeschrieben wurde. Daran muss sich jetzt die Regionale Planungsgemeinschaft halten. An dem Beschluss zum Flächenfaktor kann man nichts mehr ändern.
Herr Kloth fragt, ob Ablasshandel möglich ist.
Herr Kunert erklärt, dass Ablasshandel nur auf Länderebene möglich ist. Man sollte zudem die Gleichbehandlung berücksichtigen und daher auch auf der gesamten Fläche des Landkreises Stendal verteilen.
Frau Ahrberg hinterfragt, ob bereits ein Rückbau von Windkraftanlagen stattgefunden hat. Wie viel Prozent der Energie kann derzeit nicht abfließen?
Herr Kunert antwortet, dass bereits Anlagen zurückgebaut wurden und diese auch komplett zurückgebaut wurden.
Herr Wernicke hinterfragt, ob erfasst wurde, wie viel Fläche für den Bau solcher Windkraftanlagen notwendig wird.
Herr Kunert verneint dies. Eine Gesamtfläche (inklusive Krahnstellfläche etc.) kann nicht mitgeteilt werden.
Frau Kunert regt an, dass sich die Regionalversammlung? der Regionalen Planungsgemeinschaft noch einmal vor dem 27. März 2024 tagt um sich zu dieser Thematik noch einmal auszutauschen.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
