Der Landrat gibt die Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse bekannt:

Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Zur Drucksache Nr. 752/2023 - Antrag des "Stendaler Fernsehen - Offener Kanal e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch -Achtes Buch- (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Stendal wurde einstimmig durch den Ausschuss beschlossen den Verein 

                                                  

Stendaler Fernsehen – Offener Kanal e.V.

Bruchstraße 1

39576 Hansestadt Stendal

aufgrund seines Antrages vom 02.06.2020, neueingereicht am 22.08.2023, für seine Tätigkeit nach § 11 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Stendal anzuerkennen.

Zur Drucksache Nr. 797/2023 - Förderung der Kindertagespflege - hier: Festlegung der laufenden Geldleistung gemäß § 23 SGB VIII beschloss der Ausschuss einstimmig

1.             die Festsetzung der Höhe der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII.

2.             Die festgelegte Höhe der laufenden Geldleistung gilt

·                     für die Tagespflege gemäß § 24 SGB VIII i.V.m. § 3 Abs. 5 Satz 1 oder § 6 KiFöG LSA

·                     für die Tagespflege i.V.m. §§ 20, 27 oder 35a SGB VIII

3.             Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses Drucksache 543/2022 vom 23.08.2022 wird durch den o.g. Beschluss ersetzt.

4.             Die Neufestsetzung der Höhe der laufenden Geldleistung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Zur Drucksache Nr. 800/2024 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII - hier: Förderung der SchreiBabyAmbulanz 2024 hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen:

1.     Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2024 sollen für die einzelfallbezogenen Leistungen des Angebots der SchreibabyAmbulanz aus Mitteln des Landkreises 2024 bis zu 14.000,00 € eingesetzt werden.

2.     Die erforderlichen einzelfallbezogenen Leistungskosten werden durch den Landkreis für Eltern mit Wohnsitz im Landkreis Stendal zu 100 % getragen.

Zur Drucksache Nr. 801/2024 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII - hier: Förderung der Familienpaten 2024 hat der Jugendhilfeausschuss – unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - mehrheitlich beschlossen, dass das Angebot „Familienpaten“ für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplans in einer Höhe von bis zu 14.000 € durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des § 16 SGB VIII gefördert wird.

Zur Drucksache Nr. 802/2024 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII - hier: Förderung der Familienpaten 2024 hat der Ausschuss einstimmig aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln den anteiligen Mitteleinsatz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2024 in der angesetzten Höhe von 752.900 Euro - vorbehaltlich der Bereitstellung der veranschlagten Mittel und des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - beschlossen.

 

Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für eigene Maßnahmen des Jugendamtes und für Projekte, Maßnahmen und Angebote nach §§ 11 bis 13 SGB VIII entsprechend der Förderrichtlinie für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitzustellen.

Der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 keine Beschlüsse gefasst.

Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 auch keine Beschlüsse gefasst.

Durch den Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss wurde am 18. Januar 2024 folgender Beschluss gefasst:

Zur Drucksache Nr. 796/2023 Vergabe von Bauleistungen der Maßnahme: Sanierung der Sekundarschule "Wladimir Komarow" in Stendal – Los 450 Schwachstromanlagen sowie Los 451 Datenverkabelung beschloss der Ausschuss einstimmig nach erfolgter Öffentlicher Ausschreibung für die o.g. Sanierung der

Firma Antennenbau Lindemann GmbH & Co.KG in Magdeburg

den Zuschlag zu erteilen.

Die Auftragssumme insgesamt beträgt 171.572,37 € (brutto).

Die Auftragssummen (brutto inkl. 19 % MwSt.) der einzelnen Lose betragen:

Los 450 Schwachstromanlagen: 144.267,77 €

Los 451 Datenverkabelung: 27.304,60 €.

Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.

Durch den Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss wurde am 01. Februar 2024 folgender Beschluss gefasst:

Zur Drucksache 795/20023 wurde durch den Ausschuss mehrheitlich der Abschluss des Mietvertrages mit stendalbus GmbH zu den vorliegenden Konditionen zum 01.09.2023 beschlossen.

Durch den Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss wurden am 01. Februar 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Zur Drucksache Nr. 807/2024 Personalangelegenheit: Einstellung Sachgebietsleiter Jugendzahnärztlicher Dienst hat der Ausschuss mehrheitlich die Einstellung von

Frau Dr. med. dent. Britt Schremmer

als Fachzahnärztin im Jugendzahnärztlichen Dienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeitbeschäftigung sowie die Eingruppierung in Entgeltgruppe 15 TVöD beschlossen.

Zur Drucksache Nr. 806/2024 Personalangelegenheit; Besetzung der Stelle Amtsleiter der Kämmerei hat der Ausschuss einstimmig die Einstellung von

Frau Michaela Otto

voraussichtlich ab 01.03.2024 im Rahmen der Führung auf Probe gemäß § 31 Abs. 3 TVöD für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren unter Zahlung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der derzeitigen Entgeltgruppe 10 und der Entgeltgruppe 13 beschlossen.

Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen.

Zur Drucksache Nr. 808/2024 Vergabe: Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung im Neubau Hospitalstraße 1 – 2 in Stendal hat der Ausschuss nach erfolgter freihändiger Vergabe einstimmig beschlossen, für die o.g. Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung der

Firma Schubert GmbH aus Tangerhütte

den Zuschlag zu erteilen.

Die Auftragssumme insgesamt beträgt 188.564,56 € (brutto).

Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.