Sitzung: 11.04.2024 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 859/2024
Der Landrat eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Feder.
Herr Feder erläutert ausführlich anhand der Vorlage, warum der Beschluss noch einmal neu gefasst werden muss. Zudem steht noch in Frage, ob das Eigenkapital i.H.v. 80.000 EUR, welches für den Zweckverband hinterlegt werden muss, gebührenansatzfähig ist. Das Ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt hat dazu noch keine Aussage getroffen.
Herr Berlin fragt nach, ob das Eigenkapital der ALS auch nicht gebührenansatzfähig war.
Frau Otto antwortet, dass das Stammkapital damals nicht angesetzt wurde.
Herr Bausemer fragt, wie der Landkreis personell im Zweckverband vertreten ist.
Frau Otto antwortet, dass aufgrund des Sitzes des Zweckverbandes auch das brandenburgische recht anzuwenden ist. Dort ist es so, dass das der HVB als Vertreter des Zweckverbandes eingesetzt wird.
Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.