Sitzung: 04.07.2024 Kreistag Stendal
Der Landrat äußert, dass die heutige geplante Sitzung des Kreistages um 19.00 Uhr abgesagt wird.
Da die Vorsitzende nicht zur Sitzung geladen hat, kann keine ordnungsgemäße Ladung festgestellt werden.
Inhalt dieser Kreistagssitzung sollte, die Benennung eines weiteren Vertreters des Landrates und der Beigeordneten sein. Da der Posten des 2. Beigeordneten derzeit noch unbesetzt ist, steht nur der 1. Beigeordnete, bei Ausfall des Landrates, als Vertreter zur Verfügung. Sollte der 1. Beigeordnete zudem auch ausfallen, würde dies zu einem Organisationsversagen führen. Um dies zu verhindern, wurde eine entsprechende Vorlage erarbeitet, welche in der Kreistagssitzung behandelt werden sollte.
Der Landrat teilt mit, dass aufgrund der Dringlichkeit wahrscheinlich eine Sondersitzung des Kreistages am 09.07.2024 um 18.00 Uhr einberufen wird. Dies wird mit der Kreistagsvorsitzenden besprochen.
Herr Staudt äußert, dass er die Dringlichkeit nicht als gegeben sieht. Am 15.08.2024 soll der Posten des 2. Beigeordneten wiederbesetzt werden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass bei einem Ausfall des Landrates auch gleichzeitig der 1. sowie der 2. Beigeordnete ausfallen.
Die CDU- Fraktion stellt daher den Antrag, dass die Beschlussvorlage dahingehend verändert wird, dass eine solche Vertreterregelung nur solange gilt, bis der 2. Beigeordnete im Dienst ist.
Der Landrat begründet die Dringlichkeit damit, dass derzeit nur ein Vertreter, der 1. Beigeordnete, im Notfall zur Verfügung stehen würde. Sollte der 1. Beigeordnete auch ausfallen, gibt es niemanden mehr.
Frau Braun äußert, dass sie die Dringlichkeit ebenfalls nicht sieht. Da der Landrat für die Genehmigung des Urlaubes der Beigeordneten und Dezernenten zuständig ist, gibt es einen Plan, wer zu welcher Zeit nicht im Dienst ist.
Der Landrat äußert, dass er sich nicht auf die Urlaubszeiten bezieht. Es geht um unplanmäßige Ausfälle.
Herr Bausemer fragt, warum die Vorlage und die Thematik nicht bereits in der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung aufgenommen wurde. Diese Möglichkeit hätte bestanden, wenn die Beschlussfassung so dringlich ist.
Er fragt daher an, ob die Vorsitzende ihr Einvernehmen zu einer solchen Sondersitzung erklären wird.
Die Vorsitzende teilt mit, dass sie im Anschluss an diese Sitzung hierüber entscheidet.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.