Sitzung: 11.09.2024 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Da es keine Einwände gibt, wird der öffentliche Teil der Niederschrift vom 21.08.2024 zur Abstimmung gestellt.
Nachdem die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt
geschlossen hat, übergibt sie das Wort an Frau Märtens.
Frau Märtens stellt ausführlich dar, wie die Tafel arbeitet und wo Schwierigkeiten bestehen.
Herr , fragt welche Personen berechtigt sind die Hilfe der Tafel in Anspruch zu nehmen?
Frau Märtens antwortet, dass laut der Verordnung der Tafel jene berechtigt sind, die Gelder vom Jobcenter oder dem Sozialamt beziehen, Asylbewerber sind oder einen Rentenbescheid vorweisen können. Dennoch betont sie und erklärt an Hand eines Beispiels, dass es lediglich Vorgaben sind und es im Ermessen der Tafel-Mitarbeiter liegt bei speziellen Fällen zu entscheiden.
Frau fragt, nach einer Präzisierung des Ausdrucks "dem Fenster".
Frau Märtens erwidert, dass mit „dem Fenster“ das große Fenster gemeint ist, an dem die Kartons mit Lebensmitteln ausgegeben werden.
Frau fragt, ob genauere Angaben zu der Zahl an Hilfebedürftigen Menschen außerhalb von Stendal bestehen.
Frau Märtens antwortet, dass in Tangermünde 50 Personen die Tafel aufgesucht haben.
Frau fragt nach, ob es sinnvoll sei den Standort Tangermünde wieder zu eröffnen.
Frau erwidert es momentan nicht möglich sei aufgrund von Personalmangel den Standort wieder zu eröffnen. Sollten sich die Umstände ändern, würden sie ab Ende September 2024 oder Oktober 2024 beide Standorte, Tangerhütte als auch Tangermünde wieder betreiben.
Herr Liepe fragt, ob im Großraum Havelberg oder Osterburg auch eine Tafel besteht.
Frau Märtens antwortet, dass Havelberg und Osterburg eine Tafel haben, die Tafel in Havelberg aber nicht zu ihnen gehört.
Herr Dr. Benthien fragt, ob es eine mögliche Erklärung gibt, wieso die Tafel wenig ehrenamtliche Mitglieder findet.
Frau Märtens erklärt, dass sich in der Vergangenheit herauskristallisiert hat, dass einige Menschen eine falsche Intention haben und sie deswegen davon absehen eigeninitiativ nach neuen Mitgliedern zu suchen.
Herr fragt nach den Voraussetzungen die ein Ehrenamtliches Mitglied der Tafel besitzen muss.
Frau Märtens antwortet, dass eine Fahrerlaubnis wünschenswert ist, sowie ein Alter ab 18 Jahren und eine gewisse Resilienz. Weitergehend aber keine Anforderungen bestehen.
Herr fragt nach, wie viel Unterstützung die Tafel bräuchte um den Standort Tangerhütte wieder betreiben zu können, sowie ob die Tafel größeren Räumlichkeiten unteranderem am Standort Tangerhütte benötige.
Frau Märtens antwortet, dass sie alleinig trockene Räume und mindestens 2 Ehrenamtliche Mitglieder bräuchten.
Herr Stoll fragt, ob die Unternehmen welche Spenden an die Tafel geben, diese beim Finanzamt versteuern müssten.
Frau Märtens antwortet, dass es in der Vergangenheit ein Problem war, sie nun allerdings nichts Genaues dazu sagen kann.
Herr fragt, ob es Supermärkte gibt die sich nicht beteiligen.
Frau Märtens bejaht.
Herr möchte wissen, ob es Lebensmittel gibt bei denen es sich die Tafel wünschen würde, wenn es sie öfter gebe.
Frau Märtens antwortet, dass es jede Woche unterschiedlich ist, aber im Allgemeinen würden sie sich mehr Trockenware, wie Konserven, Nudeln oder Reis wünschen.
Herr fragt, ob die Tafel Ware annehmen darf, deren MHD überschritten ist.
Frau Märtens bejaht und fügt hinzu, dass sie die Ware von außen prüfen. Des Weiteren enthält die Tafel-Verordnung, dass die Bedürftigen selbst auch überprüfen sollen, wenn es sich um zum Beispiel Milchprodukte handelt.
Herr erkundigt sich nach den vorher genannten Personen die im Bundesfreiwilligendienst tätig sind und fragt, ob die Anzahl der Personen erhöht werden kann.
Frau Märtens erwidert, dass die Personen die im Bundesfreiwilligendienst tätig sind von der Stelle in Magdeburg kommen, da diese auch von der Einsatzstelle bezahlt werden müssen und mehr als zwei Personen finanziell nicht möglich sind. Sie waren bereits seit 2012 angefragt.
Herr fragt, welche Stellen der Tafel Geldspenden überweisen.
Frau Märtens antwortet, dass das Gebäude von der Stadt Stendal gestellt wird und die Betriebskosten von den Stadtwerken übernommen werden. Andere Spenden kommen immer von unterschiedlichen Stellen und nie kontinuierlich.
Frau erkundigt sich, ob die Bedürftigen jede Woche oder einmal pro Monat die Tafel in Anspruch nehmen dürfen.
Frau Märtens antwortet, dass die Personen jede Woche, dabei ist egal wo die Bedürftigen wohnen, die Dienste der Tafel in Anspruch nehmen können.
Frau Rütten erklärt die Rahmenzuwendungsrichtlinie des Landkreises Stendal für soziale Projekte. Dabei geh sie auf das Antragsverfahren ein und erklärt Schwierigkeiten.