Sitzung: 11.09.2024 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
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Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Märtens.
Frau Märtens stellt ausführlich dar, wie die Tafel arbeitet und wo Schwierigkeiten bestehen.
Es werden folgende Fragen durch die Ausschussmitglieder gestellt:
1. Welche Personen sind berechtigt, die Hilfe der Tafel in Anspruch zu nehmen?
Frau Märtens antwortet, dass laut der Verordnung der Tafel jene berechtigt sind, die Gelder vom Jobcenter oder dem Sozialamt beziehen, Asylbewerber sind oder einen Rentenbescheid vorweisen können. Dennoch betont sie und erklärt an Hand eines Beispiels, dass es lediglich Vorgaben sind und es im Ermessen der Tafel-Mitarbeiter liegt, bei speziellen Fällen zu entscheiden.
2. Gibt es genauere Angaben zu der Zahl an hilfebedürftigen Menschen außerhalb von Stendal?
Frau Märtens antwortet, dass in Tangermünde 50 Personen die Tafel aufgesucht haben.
3. Wird darüber nachgedacht, den Standort Tangermünde wieder zu eröffnen?
Frau Lenz erwidert, dass es aufgrund von Personalmangel momentan nicht möglich. Sollten die Umstände allerdings begünstigt werden, würden sie ab Ende September 2024 oder Oktober 2024 beide Standorte, Tangerhütte als auch Tangermünde wieder betreiben.
4. Bestehen in den Großräumen wie Havelberg oder Osterburg auch Standorte der Tafel?
Frau Märtens antwortet, dass Havelberg und Osterburg eine Tafel haben, die Tafel in Havelberg aber nicht zu ihnen gehört.
5. Gibt es eine Erklärung, wieso die Tafel immer wenig ehrenamtliche Mitglieder findet?
Frau Märtens erklärt, dass sich in der Vergangenheit herauskristallisiert hat, dass einige Menschen eine falsche Intention haben und sie deswegen davon absehen, eigeninitiativ nach neuen Mitgliedern zu suchen.
6. Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um als ehrenamtliches Mitglied bei der Tafel helfen zu können?
Frau Märtens antwortet, dass eine Fahrerlaubnis wünschenswert ist, sowie ein Alter ab 18 Jahren und eine gewisse Resilienz. Weitergehend bestehen aber keine Anforderungen.
7. Wie viel Unterstützung benötigt die Tafel, um den Standort Tangerhütte wieder betreiben zu können?
Frau Märtens antwortet, dass mindestens 2 ehrenamtliche Mitglieder benötigt werden.
8. Müssen Unternehmen, welche Spenden an die Tafel geben, diese beim Finanzamt versteuern müssten?
Frau Märtens antwortet, dass es in der Vergangenheit ein Problem war, sie allerdings nichts Genaues dazu sagen kann.
9. Gibt es Lebensmittel, bei denen es sich die Tafel wünschen würde, wenn es sie öfter gebe?
Frau Märtens antwortet, dass es jede Woche unterschiedlich ist, aber im Allgemeinen würden sie sich mehr Trockenware wie Konserven, Nudeln oder Reis wünschen.
10. Darf die Tafel auch Waren annehmen, deren MHD überschritten ist.
Frau Märtens bejaht und fügt hinzu, dass sie die Ware von außen prüfen. Des Weiteren enthält die Tafel-Verordnung, dass die Bedürftigen selbst auch überprüfen sollen, wenn es sich um zum Beispiel Milchprodukte handelt.
11. Werden auch Personen aus dem Bundesfreiwilligendienst angefragt?
Frau Märtens erwidert, dass die Personen, die im Bundesfreiwilligendienst tätig sind, von der Stelle in Magdeburg kommen, da diese auch von der Einsatzstelle bezahlt werden müssen und mehr als zwei finanziell nicht möglich sind. Sie waren bereits seit 2012 angefragt.
12. Von welchen Stellen erhält die Tafel Geldspenden?
Frau Märtens antwortet, dass das Gebäude von der Stadt Stendal gestellt wird und die Betriebskosten von den Stadtwerken übernommen werden. Andere Spenden kommen immer von unterschiedlichen Stellen und nie kontinuierlich.
13. Dürfen die Bedürftigen jede Woche oder einmal pro Monat die Tafel in Anspruch nehmen?
Frau Märtens antwortet, dass sie jede Woche, dabei ist egal, wo die Bedürftigen wohnen, die Dienste der Tafel in Anspruch nehmen können.
Frau Rütten erklärt die Rahmenzuwendungsrichtlinie des Landkreises Stendal für soziale Projekte. Dabei geht sie auf das Antragsverfahren ein und erklärt Schwierigkeiten.