Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn der Beratung wird das Geschwindigkeitsmessfahrzeug des Landkreises und  das entsprechende Fahrzeug der Stadt Stendal auf dem Innenhof besichtigt und die entsprechende Technik vorgeführt. Herr Wulfänger informiert, dass die Verkehrsüberwachung durch den Landkreis nur innerhalb der Ortschaften mit Ausnahme der Stadt Stendal durchgeführt wird. Er erläutert weiter, dass im Landkreis ca. 150 Messstellen mit Schwerpunkten an Schulen, Kindergärten, Altenheimen u.a. Einrichtungen bestehen. Regelmäßig werden Überwachungsmaßnahmen auch im Zuge von baubedingten Umleitungen von betroffenen Gemeinden gefordert. Allerdings ist die Verkehrsüberwachung keine Pflichtaufgabe des Landkreises. Seit 1999 wird die Aufgabe durch den Landkreis wahrgenommen. Über diesen Zeitraum wurde ein Überschuss von     41.000 € erwirtschaftet. Für dieses Jahr ist  ein Kostenergebnis von +/- 0 absehbar.

Die Stadt Stendal hat ihr Fahrzeug auf digitale Technik umgerüstet. Damit kann die Auswertung nicht mehr gemeinsam erfolgen. Die alte Analogtechnik der Stadt soll zur weiteren Auswertung den Landkreis übergeben werden.

Da die Technik des Landkreises verschlissen ist, schlägt Herr Wulfänger vor, für das kommende Jahr 27.000 € für die Umstellung auf Digitaltechnik einzustellen sowie ein neues Fahrzeug anzuschaffen, da eine spätere Umrüstung zusätzlich Kosten verursachen würde. Das alte Fahrzeug  ist schon 300.000 km gefahren und damit  erneuerungsbedürftig. Im 1. Halbjahr kann der Betrieb mit analoger Technik weitergeführt werden. Parallel dazu wird die Ausschreibung durchgeführt und im 2. Halbjahr die Umstellung auf Digitaltechnik erfolgen. Dann wird auch die Auswertung wieder gemeinsam mit der Stadt und damit kostengünstiger durchgeführt werden können.