Beschluss: zurückgestellt

Vor dem Einstieg in die Beratung zu den TOP 6 und 7 beantwortete Herr Ramm (ALS) die bei der letzten Sitzung offen gebliebene Frage, warum die Verwaltungskosten trotz sinkender Einwohnerzahlen und geringerer Abfallmengen steigen. Anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage) stellt er die Kostenentwicklung der einzelnen Bereiche dar und begründet die Entwicklung. Dazu führt er aus, dass das vom Landkreis Stendal zu zahlende Entgelt an die ALS von 2004 - 2006 erheblich angestiegen ist und sich seitdem etwas verringerte. Weiter gibt er bekannt, dass seit der Verbringung des Restabfalls in das MHW Rothensee die Verbrennungskosten der bestimmende Faktor sind. Bei den sinkenden Einnahmen sind besonders die sinkenden Zinserträge auffällig, die durch das Abfließen des Rückstellungsgeldes zur Deponierekultivierung begründet sind. Dadurch steigt der durch den Landkreis auszugleichende Betrag.

Herr Bastek  hinterfragt, welche weiteren Gründe es für die Einnahmerückgänge gibt. Dazu führt Herr Ramm aus, dass die Mengen von nichtandienungspflichtigen Abfällen auf dem Markt deutlich zurückgegangen sind.

Als Prognose bis 2012 ist mit einem deutlichen Rückgang der Einnahmen aus Papierverkauf  und ab Juni 2011 der Wegfall von Einnahmen aus der Annahme von Deponie-Ersatzbaustoffen zu rechnen.

Herr Schulz hinterfragt, ob Einnahmen auch aus anderen Wertstoffen wie Holz- und Plastikabfall erzielt werden und weist auf Nutzungsmöglichkeiten des Biomülls hin. Zum Biomüll gibt es bundesweit viele Aktivitäten u.a. in Chemnitz. Dazu erläutert Herr Ramm, dass für Holzabfälle derzeit Kosten von 5 €/t anfallen und Plastik auf Grund der  Verpackungsverordnung erfasst wird. Zum Bio-Müll informiert er, dass diesbezüglich entsprechend Abfallwirtschaftskonzept eine Machbarkeitsstudie einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung  erarbeitet werden soll.

Herr Radtke erkundigt sich, ob die Einlagerung mineralischer Abfälle auf der Deponie Stendal genehmigt ist. Herr Ramm bestätigt zu der Anfrage, dass die Einlagerung genehmigt ist und regelmäßig überprüft wird.

Herr Kloth stellt die Frage, warum der Personalbestand erhöht wurde. Herr Ramm informiert, dass anfangs das Behältermanagement fremdvergeben war und nun durch die ALS selbst realisiert wird. Dies führte zu einer Personalaufstockung.

Herr Nöske kritisiert, dass die ALS weniger leisten muss, da weniger Müll anfällt und die Kosten und damit die Müllgebühren trotzdem steigen.

Frau Theil entgegnet dazu, dass Erlöse und Gebühren seit Jahren die Kosten der Abfallentsorgung nicht mehr decken und dies nur mit Hilfe von Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage (GAR) ausgeglichen werden konnte. Seit die Vorbehandlung des Restabfalls seit Mitte 2005 für die Deponierung vorgeschrieben ist, das heißt, der Restabfall des Landkreises in die Verbrennungsanlage geht, sind die Kosten erheblich gestiegen, aber die Gebühren gleich geblieben. Im kommenden Kalkulationszeitraum können weitere 3 Mill. € gebührenmindernd aus der GAR eingesetzt werden durch Auflösungen von Rekultivierungsrückstellungen.

Die Ausarbeitung der ALS liegt im Umweltamt vor und kann dort eingesehen werden.

 

Herr Bolle beantragt für Herrn Schwerin und Herr Tietz (Großvermieter aus Stendal und Seehausen) Rederecht, wofür sich der Ausschuss einstimmig aussprach.

 

Frau Zädow stellt fest, dass wegen des sachlichen Zusammenhangs die Diskussionen zu den beiden TOP nur zusammen geführt werden können. Einführend in die Diskussion  legt sie dar, dass der neue Kalkulationszeitraum sich über die Jahre 2010 bis 2012 erstreckt. Dabei ist ein Fehlbedarf zu erkennen, so dass über die Erhebung von Gebühren neu nachgedacht werden muss.

So sollte die bisher gebührenfreie Selbstanlieferung von Sperrabfall mit einer Gebühr belegt werden. Nachweislich in diesem Zusammenhang ist, dass die Vorhaltekosten im Verhältnis zu der Inanspruchnahme zu hoch sind. Weiterhin soll das Schadstoffmobil anstatt wie bisher 2x nur noch 1x jährlich im Landkreis unterwegs sein. Ausgeglichen wird dies durch die Ausweitung der Annahmezeit für Schadstoffe an der Annahme- und Umladestation in Stendal.

Für die Biomüllentsorgung soll eine Pauschalgebühr eingeführt werden. Bisher können Bürger ihren Bioabfall kostenneutral entsorgen, die dafür notwendigen Kosten werden über eine Umlage von allen Bürgen getragen, also auch von den Bürgern, die selbst kompostieren und keine Biotonne nutzen.

Im Sinne der Gebührengerechtigkeit sollen mittels der Pauschalgebühr Übermengen an Bioabfällen z.B. Rasenmahd, Baum -und Strauchschnitt von großen Grundstücken individuell gebührenpflichtig werden.

Weiterhin sind rechtliche Klarstellungen in der Abfallentsorgungssatzung (AES) erforderlich.

 

Herr Schulz meint, dass mit der Einsammlung der Bioabfälle ja auch ein Umweltentlastungseffekt erzielt werden soll, für den man durchaus alle Bürger zur Kasse bitten kann.

Herr Bastek stellt fest, dass sich für ihn als 2-Personen-Haushalt die Entsorgungskosten fast  verdoppeln und er erwartet mehr wilde Müllkippen.

 

Frau Zädow entgegnet dazu, dass durch die Gebührenfreiheit beim Biomüll die Eigenkompostierung nicht gefördert wird. Derzeit kostet die Biomüllverwertung Geld und mit der im Landkreis betriebenen Kompostierung liegen die Kosten bei nur 15 €/t.  Eine gewinnbringende Verwertung ist derzeit nicht zu erkennen, doch soll dafür ja eine einsprechende Studie erarbeitet werden. Dafür ist ein klarer Mengenkorridor erforderlich, um belastbare Aussagen zu bekommen und mit Einführung der Gebühr ist mit einer verstärkten Eigenkompostierung auf größeren Grundstücken zu rechnen.  Im Übrigen geht sie davon aus, dass dadurch nicht erheblich mehr Abfälle illegal entsorgt werden. Denn trotz der bisher „kostenlosen“ Bioabfallentsorgungsmöglichkeiten, haben Bürger sich  dieser Abfälle in der freien Natur entledigt. Unverständlich, wenn man an den Aufwand denkt, der damit verbunden ist und die Gefahr dabei besteht „erwischt“ um dann  noch ordnungsbehördlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

 

Herr Stapel spricht sich für die Einführung einer Gebühr für den Bioabfall aus, da dies nur eine geldliche Umverteilung mit einer größeren Gerechtigkeit ist.

 

Herr Ramm sieht sowohl die Zunahme der Eigenkompostierung als auch das Ausweichen auf kleinere Bioabfalltonnen. Bei Beantragung bis Mitte 2010 bleibt der Umtausch gebührenfrei.

 

Herr Schulz hinterfragt, warum 50 % des Biomülls gebührenrelevant  werden sollen. Frau Theil sieht nur 50 % der Bioabfallentsorgungskosten als Kompromisslösung an.

 

Herr Noeske stellt fest, dass bei ihm als 2-Personen-Haushalt die Zahl der Pflichtleerungen auf 7 steigt und fordert gerechterweise eine Kassierung nach den tatsächlichen Leerungen.

Dazu entgegnet Frau Zädow, dass nach den letzten Berechnungen gerade die 1- bis 2-Personen-Haushalte prozentual den meisten Müll verursachen, wobei natürlich auch Abweichungen vom Durchschnitt auftreten. Herr Ramm schlägt dazu vor, die Inanspruchnahme der Pflichtentleerungen zu erfassen und dem Ausschuss vorzulegen. Er stellt fest, dass nach Erfahrungen anderer Landkreise bei der Abschaffung der Pflichtentleerungen so aussehen, dass die Anzahl der 0-Entleerungen steigt und viel mehr Müll in der Landschaft landet.  Frau Zädow  weist darauf hin, dass der Einwohnergleichwert im Landkreis Stendal mit 240 l/pro Jahr nicht zu hoch angesetzt ist und die Vorhaltekosten des Entsorgungssystems trotz sinkender Einwohnerzahl nicht geringer werden.

 

Herr Schwerin (WBGA Stendal) legt schriftlich eine Stellungnahme seiner Genossenschaft vor (siehe Anlage) und geht auf die Probleme im einzelnen ein.

Herr Tietz von der Wohnungsbaugenossenschaft Seehausen spricht sich gegen die Widerrufsmöglichkeit nach § 2 Abs. 1 AES aus, da nach seiner Ansicht eine direkte Abrechnung mit dem Mieter erfolgen kann. Nach der Umstellung auf Direktabrechnung mit den Mietern wurden die Mietvereinbarungen entsprechend geändert, sodass eine Rücknahme an den Vermieter auch rechtlich nicht mehr möglich ist. Er sieht auch die Möglichkeit, die Bioabfalltonnen in Großwohnanlagen gegenüber den Mietern zu veranlagen. Weiterhin spricht er sich dafür aus, die Schließleistung pauschal auf alle davon Betroffenen eines Vermieters umzulegen.

 

Frau Zädow stellt dazu fest, dass die Umstellungen der Abrechnung auf das Grundstück nur die Umsetzung des bestehenden Satzungsrechtes darstellen. Diese Umstellungen erfolgen nicht sofort, sondern es werden Gespräche mit den Vermietern geführt. Bei der Nutzung von Gemeinschafts- Bioabfallbehältern sieht sie aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit einer Einzelabrechnung, sondern nur die Abrechnung über den Grundstückseigentümer.

 

Zur Kritik an der Schließgebühr erinnert Herr Ramm daran, dass diese Einhausung erfolgte, weil offenbar in erheblichen Umfang Müll von Unberechtigten an den frei zugänglichen Containern entsorgt wurde.

 

Herr Mehlkopf hält eine Veranlagung der Hauseigentümer für den Biomüll für nicht praktikabel. Er meint, dass die Streitigkeiten über die Biomüllentsorgung und die entsprechenden Gebühren auf die Vermieter verlagert werden. Dazu entgegnet Herr Stapel, dass nicht die ALS für die Arbeit der Vermieter zuständig sein kann und die Probleme dann auch da sind, wo sie hingehören.

 

Frau Zädow spricht sich, in Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zur kostenpflichtigen Selbstanlieferung weiterhin dafür aus, die Möglichkeit der bisher „kostenlosen“ Selbstanlieferung von bis zu 1m³  Sperrabfall abzuschaffen, da die Vorhaltekosten deutlich höher sind als die Tangierung der Recyclinghöfe. Herr Ramm macht darauf aufmerksam, dass gegenwärtig jeder für die Sperrmüllentsorgungskosten mit bezahlt und zukünftig die tatsächlichen Nutzer  stärker finanziell herangezogen werden.

Herr Tietze stellt fest, dass die halbjährliche Sperrmüllsammlung in den Großwohnanlagen weitestgehend tadellos funktioniert und dass Bewohner von Großwohnanlagen keine Sperrmüllkarte benötigen.

Herr Bolle hinterfragt, warum die Gebührenabrechnung beim Müll denn geändert wird, wenn doch bisher alles lief. Dazu führt Frau Zädow aus, dass die AES auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes  basiert und das Grundstück anzuschließen ist.

 

Herr Mehlkopf hinterfragt die Möglichkeit, den Biomüll nicht mehr getrennt zu erfassen und mit dem Restmüll zu verbrennen. Dazu stellt Herr Schulz fest, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Herr Ramm führt zur finanziellen Seite aus, dass dies die Entsorgung erheblich verteuern würde. Bei den derzeitigen Kosten ist eine separate Verwertung des Biomülls immer günstiger als eine Verbrennung und solange die Möglichkeit der Kompostierung für den Landkreis besteht, sind die Kosten mit 15-20 € sehr günstig.

 

Abschließend stellt Frau Theil fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zur Abfallentsorgungs- und der Abfallgebührensatzung vorliegt und die Fraktionen nun ggf. Vorschläge für Änderungen einbringen können.