Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

 

 


Herr Wulfänger: Der Nachtragshaushalt ist notwendig, wie es in unserem Haushalt erhebliche Veränderungen gibt. Erhebliche Veränderungen sind laut Haushaltssatzung Veränderungen von 250000 Euro. Durch das Konjunkturpaket gab es erhebliche Veränderungen, so dass eigentlich der Vermögenshaushalt Auslöser war für diesen Nachtragshaushalt. Allerdings, wenn ein Nachtragshaushalt gemacht wird, dann wird auch der Verwaltungshaushalt angefasst, weil es auch dort erhebliche Veränderungen gab. Im Verwaltungshaushalt gab es eine Verminderung von 911900 Euro, im Vermögenshaushalt von 3,6 Millionen Euro. Die Veränderungen des Verwaltungshaushaltes finden Sie auf Seite 2 der Unterlagen zur Drucksache 050 aus 2009. Erläuterung einzelner Haushaltsstellen:

 

-         Büro des Landrates: Ursache für die Mehrausgaben ist die Gemeindegebietsreform.

-         Bereich Controlling/Beteiligungsverwaltung:

*Minderausgaben bei der Tierkörperbeseitigung, bisher war eine Beteiligung von 50%  

  vorgesehen für die Landkreise, jetzt nur noch 25%, im nächsten Jahr 0%.

*ÖPNV: Weniger Zuweisungen als geplant, dafür haben wir Mehreinnahmen im

  Vermögenshaushalt. Das Land hat vorgeschrieben, einen Teil der Mittel für den

  Vermögenshaushalt zu verwenden.

*Mehr Rückzahlungen vom Verkehrsunternehmen als geplant und Mehrausgaben bei der Betriebskostenhilfe an Verkehrsunternehmen

-         Gemeindeunfallversicherung: weniger Ausgaben

-         Sozialamt: Mehrausgaben bei der Grundsicherung im Alter von 522000 Euro. Herr Rettig hatte schon immer darauf hingewiesen. Die Verwaltung hatte sich mehr von der Wohngeldreform versprochen, es sind leider nicht so viele Personen aus der Grundsicherung herausgefallen durch den Bezug von Wohngeld. Es gibt Minderausgaben bei den Kosten der Unterkunft von 700000 Euro, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise haben sich noch nicht so bemerkbar gemacht, ob das so bleibt, ist abzuwarten. Auch im zweiten Budgetbericht sind wir mit den Ausgaben herunter gegangen, obwohl wir zum 01.07.2009 die Unterkunftskosten in der Richtlinie angehoben haben. Seit April ist auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften rückläufig, April 11200 BGen, im Mai 11100 BGen, Juni 11000 BGen, Juli 10900 Bgen, August 10750 Bgen. Da wir weniger ausgeben, haben wir auch weniger Einnahmen vom Bund. Dieser beteiligt sich ja an den Ausgaben mit 25,4%.

-         Jugendamt: Mehrausgaben bei der Heimerziehung, das ist nur schwer planbar. Kinderförderungsgesetz: hier gab es einen Berechnungsfehler des Landes, es wurden falsche Kinderzahlen angesetzt, es gibt Mehreinnahmen vom Land, diese werden aber an die Gemeinden weitergereicht. Der Landkreis muss 53% der Landesförderung dazu geben, so dass es zu Mehrkosten in Höhe von 288000 Euro kommt.

-         Straßenbau: Mehrausgaben auf Grund des harten Winters, mit der Folge eines hohen Salzverbrauches und großer Straßenschäden.

-         Regiebetrieb: Mehrausgaben auf Grund der Abrechnung der Energiekosten aus dem letzten Jahr, hier spielten die hohen Strompreise eine Rolle.

-         Wirtschaftsförderung: Mehrausgaben durch das Programm „Stärken vor Ort“. Stendal gehört zu den 35 Landkreisen, die dieses Programm umsetzen können, es werden Kleinprojekte mit bis zu 10000 Euro vor Ort gefördert.

-         Amt für Verwaltungssteuerung: Weniger Ausgaben durch günstige Konditionen bei den Kassenkrediten.

-         Schulverwaltungs- und Kulturamt: Mehrausgaben bei der Schülerbeförderung, das wurde auch im letzten Kreistag diskutiert. Ursache ist die Beförderung der Schüler der 11. und 12. Klassen.

 

Wir haben das Defizit von 3,1 Millionen, mit dem der Haushalt beschlossen wurde, eingehalten. Es ist nicht höher geworden, aber auch nicht geringer. Auf jeden Fall sollte das Budget eingehalten werden. Zum Vermögenshaushalt sind ja die Beschlüsse im Sommer gefasst worden zum Konjunkturpaket. Diese Maßnahmen finden sich in der Übersicht wieder, vor allem Schulen, viele Baumaßnahmen laufen in den Herbstferien, Verzögerungen wird es in Osterburg, in der Schule „Anne Frank“ geben. Aus dem Konjunkturpaket wird eine IT-Pauschale finanziert, zwei Fahrzeuge für den Katastrophenschutz, Straßenbaumaßnahmen, die Ausstattung von Schülerkabinetten und die Förderung des ÖPNV. Für das Konjunkturpaket gab es keine zusätzlichen Kreditaufnahmen.

Herr Rettig: Ist es im Verwaltungshaushalt des Sozialamtes Zufall, dass die Einsparungen von 700000 Euro und die Mehrausgaben von 522000 Euro und die Mindereinnahmen vom Bund 178000 Euro deckungsgleich sind? Nicht selten muss ein Haushalt ja auch so hingerechnet werden.

Herr Wulfänger: Das ist Zufall.

Herr Rettig: Ab 01.07.2009 gab es im Rahmen der Richtlinie eine Anhebung der Grundmieten in den Altkreisen. Da müsste es selbst bei sinkenden Bedarfsgemeinschaften eine Erhöhung der Unterkunftskosten geben. Eventuell kann man es bis zur nächsten Sitzung aufarbeiten, wodurch die Rückgänge bei den Bedarfsgemeinschaften entstanden sind, sind viele in Arbeit gekommen? Wieviel wurde geschafft durch Kommunal-Kombi, wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nur herausgefallen, weil sie jetzt das Rentenalter erreicht haben?

Herr Wulfänger: Die Zahlen, die hier herausgearbeitet wurden, sind relativ gesichert. Wir können die Ausgaben zur Bedarfsgemeinschaft darstellen, wir können auch über Kommunal-Kombi reden. Anfang dieses Jahres sind 75 Stellen besetzt. Ab dem 01.09.2009 bis 31.12.2009 müssten wir noch 114 Stellen besetzen und hoffen, dass wir dadurch nochmals etwas entlasten. Es ist aber nicht so einfach, weil viele Gemeinden von der Gemeindegebietsreform betroffen sind, und sich auch ein Stück zurückhalten mit dem Abschluss von Verträgen.

Herr Rettig fragt wegen der Verwaltungsgemeinschaft Tangermünde nach.

Herr Wulfänger: Tangermünde kann auch gern noch zwei Stellen mehr haben. Wir haben von den 114 Stellen zur Zeit nur die Hälfte besetzt. Also, wenn jemand weiß, wer noch Kommunal-Kombi machen möchte, das sind wir sehr interessiert und werden auch unterstützend eingreifen. Es entlastet doch, der Landkreis gibt zwar erst einmal 70 Euro pro Person aus, aber die Leute haben Arbeit und fallen eventuell aus dem SGB II heraus.

Frau Stallbaum: Was ist Kommunal-Kombi?

Herr Wulfänger: Kommunal-Kombi ist ein Programm von Bund, Land und Kommune, um Leute in Arbeit zu bringen, die mindestens ein Jahr SGB II-Empfänger waren. Für dreißig Stunden in der Woche und mit dem besonderen Charme für drei Jahre. Das hat man bei anderen Förderprogrammen nicht. Man bekommt 500 Euro vom Bund, bei über 50Jährigen 100 Euro mehr, vom Land 220 Euro, vom Landkreis 70 Euro pro Personen. Im Bereich der Bürgerarbeit gibt es noch eine Besonderheit, da werden die Mehrkosten in Höhe von 60 Euro pro Person geteilt, so dass zum Beispiel die Stadt Havelberg bei einer Maßnahme 30 Euro pro Person trägt, und der Landkreis zahlt die restlichen 30 Euro pro Person.

Herr Rettig: Man muss aber auch dazu sagen, wenn es eine Kommune macht, dann ist Tarif zu zahlen.

Frau Stallbaum: Kann das nur die Kommune machen?

Herr Rettig: Nein. Auch Vereine, Verbände, freie Träger.

Herr Wulfänger: Die Nutzer sind vielfältig. Die Anzahl der Kommunen ist eher rückläufig, weil Tarif zu zahlen ist. Es gibt Träger, wie zum Beispiel die Beetzendorfer Arbeitsförderungsgesellschaft, unsere Arbeitsförderungsgesellschaft oder die BAA (Betriebsakademie Altmark), diese sind besser dran, sie können ortsüblichen Tarif zahlen, der etwas geringer ist. Es sind aber auch Kirchen, Sportvereine, Feuerwehr und  Umweltschutzvereine Träger von Maßnahmen.

Frau Dr. Paschke lässt über die Drucksache 050/2009 abstimmen, es wird einstimmig zugestimmt.