Vor Beginn der Sitzung wird die Pflichtenbelehrung gemäß §21 Satz 2 Landkreisverordnung Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 32 GO LSA an Frau Lagemann übergeben. Die Berufungsurkunde wurde ihr bereits per Post zugestellt. Frau Lagemann unterschreibt die Belehrung und erhält vor Ort eine Kopie für ihre Unterlagen.

Die bereits auf der 2. Sitzung verpflichteten sachkundigen Einwohner erhalten eine Kopie ihrer unterschriebenen Belehrung für die Akten.

 

Herr Tanne verließt die Pflichtenbelehrung. Er beglückwünscht Frau Lagemann und wünscht viel Erfolg bei der Arbeit.