Frau Müller erklärt die Drucksache. Wir wollen nur das
fortführen, was in den Vorjahren geschaffen und aufgebaut wurde und aus unserer
Sicht für die Grundversorgung für die Jugendarbeit hier im Landkreis notwendig
ist und sich auch bewährt hat. Wer finanziert die Differenz zwischen den
Gesamtkosten und der Fördersumme? Zum großen Teil die Gemeinden vor Ort, in denen die Kollegen der mobilen
Jugendhilfe tätig sind, das ist nicht immer selbstverständlich.
Herr Kittner fragt
nach, ob das für die Träger abgesichert ist, dass die Kommunen ihren Teil dazu
leisten, oder kann das auch mal zur Gefährdung der Maßnahme führen? Wird das
alles vertraglich geregelt?
Frau Müller erklärt, dass
dann noch mal mit den Bürgermeistern gesprochen werden würde. Die meisten
Bürgermeister wissen zu schätzen, dass die Betreuung der Jugendlichen mit einem
gewissen Mindestmaß über diesen Weg auch abgesichert wird.
Wir regeln das mit dem Träger, das ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen uns, dem Träger und den Kommunen vor Ort.
Herr Bergmann teilt mit, dass Verträge mit den Trägern geschlossen
werden.
Frau Panse erklärt, es gibt Bürgermeister, die das Angebot
ablehnen, dann gehen wir in andere Orte und bieten das an. Aber das ist nun mal
offene mobile Jugendarbeit auf dem Lande, da entscheidet dann der Gemeinderat.
Herr Bergmann
erklärt, dass diese Ausführungen die Situation auf den Dörfern zeigt. Das ist
das strukturelle Problem, es sind keine festen Einrichtungen da. Das Angebot
ist wichtig und notwendig, es kann aber weder Bürgermeister noch Träger dafür
garantieren, dass es in jedem Jahr und in jedem Ort gut läuft.
Herr Dr. Kühn lässt über die Vorlage abstimmen. Der DS 081 wird einstimmig zugestimmt.