Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Wulfänger macht folgende Ausführungen zum Gesamthaushalt:

Es ist so, dass auch für dieses Jahr kein gedeckter Haushalt aufgestellt werden konnte. Zum bereits bestehenden Defizit kommt nochmals ein Defizit von 3,4 Millionen Euro hinzu, zu dass das Gesamtdefizit 41,5 bis 42 Millionen Euro beträgt. Es gibt ein neues Finanzausgleichsgesetz, das erst im Dezember 2009 beschlossen wurde, und darum konnten wir den Haushalt nicht früher beschließen. Es gibt besondere Zuweisungen nach dem Gesundheitsdienstgesetz, da bekommen wir zusätzliche Mittel, insbesondere für die Sucht- und Drogenberatung. Den größten Anteil am Haushalt haben Sozialamt und Jugendamt. Zum Personal gibt es keine Veränderungen im Gesamthaushalt. Leider konnten wir kein Personal abbauen, weil wir zusätzliche Aufgaben vom Land übernommen haben. Der Vermögenshaushalt sieht so aus, dass wir einen Kredit von 999.000 Euro zur Finanzierung, insbesondere von Fördermitteln, aufnehmen mussten. Selbst die Co-Finanzierung können wir zum Teil nicht allein aufbringen, weil wir auch im Vermögenshaushalt weniger Einnahmen haben. Wegen der strukturellen Defizite muss man einen Konsolidierungshaushalt aufstellen. Mit einem ausgeglichenen Haushalt ist im Jahre 2017 zu rechnen.

Frau Franke macht Ausführungen zum Verwaltungshaushalt (Unterabschnitte 41000 bis 48500) des Sozialamtes für das Jahr 2010 und erläutert die einzelnen Haushaltsstellen inhaltlich und im Vergleich zum Jahr 2009. Im Rahmen der Erläuterungen sind folgende Fragen gestellt worden:

 

Haushaltstelle 41020 73000 – laufende Leistungen in Form von Hilfe zur Arbeit

Hier sollen im Jahr 2010 mehr Aktivitäten entwickelt werden. Es handelt sich um eine Beschäftigungsmaßnahme für junge Sozialhilfeempfänger und Suchtkranke, die gemeinsam mit dem DPWV „Verein Aufbruch“ / Sozialkaufhaus „Brauchbar“ realisiert wird. Der Verein hat bisher gute Arbeit in der Aktivierung und Erprobung der Arbeitsfähigkeit Suchtkranker geleistet.

Herr Graubner: Um wie viel Personen handelt es sich momentan

Frau Franke: Zur Zeit findet keine Maßnahme statt, die Anzahl der Personen wird erst ermittelt.

 

Haushaltstelle 41040 73001 – ergänzende Darlehen gem. § 37 SGB XII

Herr Kühnel: Haben die Leute nicht gewusst, das es so etwas gibt, oder sind solche Fälle nicht aufgetreten?

Frau Franke: Diese Fälle sind nicht aufgetreten. Es handelt sich um Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, die dem Grunde nach im Regelsatz enthalten sind. Durch besondere Umstände kann hier jedoch ein unabweisbar gebotener Bedarf entstehen, der nicht durch den Regelsatz gedeckt werden kann.

 

Haushaltstelle 41050 73000 – 73006

Hier handelt es sich um Aussiedler, Bürgerkriegsflüchtlinge und Bleibeberechtigte.

Der Landkreis ist nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-.Anhalt verpflichtet, diesen Personenkreis aufzunehmen. Grundsätzlich haben diese Personen, wenn sie erwerbsfähig sind, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Diese Haushaltstellen müssen vorgehalten werden für Leistungen an nicht erwerbsfähigen Personen, die keine drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und für die folglich der Sozialhilfeträger zuständig ist. In diesem Bereich sind die Einnahmen auffällig höher als die Ausgaben, weil nach dem Aufnahmegesetz im Rahmen einer Pauschale für maximal zwei Jahre die aufgewendeten Kosten dem Landkreis erstattet werden. Durch diese Abrechnungsform entstehen Jahresüberhänge.

 

Haushaltstelle 41310 73000 und 73001

Es handelt sich hier um Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen.

Frau Schmidt: Warum können Personen nicht krankenversichert werden?

Frau Franke: Es handelt sich um Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt   sowie Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht krankenversichert sind. Diese Personen erfüllen nicht die notwendigen Vorversicherungszeiten, um gem. SGB V in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Diese Personen verfügen zwar über eine Krankenkassenkarte, werden aber gem. § 264 SGB V lediglich über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Dem Sozialhilfeträger werden quartalsweise die Kosten in Rechnung gestellt. Die Ausgaben unterliegen starken Schwankungen und sind kaum planbar, da sie abhängig von der zu betreuenden Personenzahl und Art der Erkrankungen sind.

 

Herr Kühnel: Können Asylbewerber Deutsch lernen? Das ist abhängig vom Aufenthaltsstatus, der ordnungsrechtlich festzustellen ist. Es besteht sogar teilweise die Notwendigkeit dazu. Der zur Prüfung zugelassene Personenkreis hat sich einem Sprachtest zu unterziehen, den das Ordnungsamt veranlasst und die Prüfbescheinigungen ausstellt.

 

Herr Wulfänger zu den Kosten der Unterkunft: Im Planansatz 2008 standen 32.800.000 Euro, der Erfüllungsstand liegt bei 31.746.000 Euro. Für das Jahr 2010 wurden 31.500.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Ursache liegt im Rückgang der Bedarfsgemeinschaften, die sich von 11.122 im Jahr 2008 auf 10.814 im Jahr 2009 verringert haben. 

 

Zum Bundesprogramm Kommunal-Kombi:

Herr Wulfänger: Der Eigenanteil des Landkreises Stendal an diesem Projekt beträgt 82.700 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Land und Landkreis. Leistungsempfänger nach dem SGB II werden für drei Jahre in Arbeit gebracht für 30 Wochenstunden. Der Bund gibt bis zu 800 Euro dazu, das Land 220 Euro zuzüglich 50 Euro für Sachkosten an den Träger, und der Landkreis gibt 70 Euro dazu, alles pro Person und Monat. Die Kosten für diese Ausgaben sollen bei den Kosten der Unterkunft eingespart werden.

Herr Rettig: Es ist ja auch so, je mehr sich der Bund aus der Finanzierung zurück zieht, um so mehr erhöht sich der Anteil des Landkreises.

 

Haushaltstelle 48500 78100 – Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtung nach Kapitel IV SGB XII

Frau Franke: Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können, erhalten Grundsicherungsleistungen. Personen mit einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung (erwerbsunfähig), z.B. Mitarbeiter der Werkstätten für behinderte Menschen, die in der Häuslichkeit leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

Frau Schmidt: Wie viele Menschen sind davon betroffen?

Frau Franke: Die Fallzahlen Im Vergleich der Jahre 2008 zu 2009 sind leicht sinkend. 2008: 396 Rentner und 312 Personen in einer Werkstatt für behinderte Menschen und 2009: 367 Rentner und 309 Personen in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Der leichte Rückgang der Fallzahlen ist zurückzuführen auf die vorrangige Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.

Herr Rettig schlägt folgendes vor: Es gab keine gravierenden Änderungen, trotzdem wäre ich dafür, dass bestimmte Zahlen als Anlage mit an die Niederschrift der Sitzung gegeben werden.

Frau Franke: Herr Rettig, dann arbeiten Sie uns bitte zu, welche konkreten Zahlen Sie haben möchten, denn wir können nicht den ganzen Haushaltsplan anhängen.

Herr Rettig: Ich melde mich.

 

 

Herr Mehler: weist darauf hin, dass der Arbeitnehmer im Nebenverdienst auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten können. Der Arbeitgeber zahlt dann in jedem Fall nur 12% in die Rentenversicherung ein, und der Arbeitnehmer zahlt den Rest zum vollwertigen Pflichtbeitrag (= 7,5% Eigenanteil), wenn das finanziell möglich ist. Vorteil: Man hat den vollen Rentenbeitrag gezahlt und schneller einen Anspruch erreicht (z.B. für vorgezogene Altersrenten, auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrente etc). Nachteil: Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer eines (oder mehrere!) 400-Euro-Jobs und kann nicht widerrufen werden. Er verliert erst dann seine Wirkung, wenn der bzw. der letzte 400-Euro-Job aufgegeben wurde. (siehe auch Anlage 2)

 

Herr Wulfänger: Im Amt 53 gibt es kaum Veränderungen. Die einzige Veränderung: Wir haben die Zuweisung nach dem Finanzausgleichsgesetz beim Jugendamt rausgenommen und beim Gesundheitsamt eingestellt.  Da wird es in diesem Jahr so sein, dass der Landkreis die komplette Finanzierung der Sucht- und Drogenberatungsstelle übernehmen soll (79.000 Euro).