Frau Müller informiert darüber, dass der Landtag das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern“ für Sachsen-Anhalt im Dezember verabschiedet hat. Mittlerweile ist es auch veröffentlicht. Darin ist u. a. geregelt, dass das Land ein Zentrum für frühe Hilfen einrichtet, dass die Landkreise verpflichtet, entsprechende Netzwerkstellen Kinderschutz einzurichten (allerdings bekommen wir dafür etwas Geld). Das Gesetzblatt wird mit dem Protokoll zugeschickt.