Sitzung: 26.01.2010 Jugendhilfeausschuss
Frau Müller
informiert darüber, dass der Landtag das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes
von Kindern“ für Sachsen-Anhalt im Dezember verabschiedet hat. Mittlerweile ist
es auch veröffentlicht. Darin ist u. a. geregelt, dass das Land ein Zentrum für
frühe Hilfen einrichtet, dass die Landkreise verpflichtet, entsprechende
Netzwerkstellen Kinderschutz einzurichten (allerdings bekommen wir dafür etwas
Geld). Das Gesetzblatt wird mit dem Protokoll zugeschickt.