Herr Wiese stellt folgende Anfragen:

1. Beteiligt sich der Landkreis Stendal am „Schulobstprojekt“?

2. Werden laut Schülerbeförderungssatzung die 30 min Schulwegzeiten eingehalten?

 

Zu 1. und 2. antwortet Frau Dr. Bergmann wie folgt:

Das „Schulobstprojekt“ ist nur für Grundschulen gültig. Da der Landkreis nicht Träger ist, gibt es hier auch keine Beteiligung.

 

Laut Fahrplan werden die Schulwegzeiten eingehalten. Ihr sind diesbezüglich keine Anfragen bekannt.

 

Da es keine weiteren Anfragen und Hinweise gibt, beendet Herr Dr. Richter-Mendau den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nicht Öffentlichkeit her.