Sitzung: 24.02.2010 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 080/2009
Frau Theil gibt Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf 2010. Herr Wulfänger hat diesen in der Kreistagssitzung am 28.01.2020 eingebracht und ausführlich erläutert. Der Landkreis erhält in diesem Jahr weniger Einnahmen (siehe Vorbericht zum Haushaltsplan). Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) hat sich die Verteilung der Finanzmassen geändert. (sie werden aufgabenorientierter – weniger z.B. nach Fläche – ausgereicht.) Das bedeutet für den Landkreis u.a. den Wegfall von ca. 470 T€ im Vermögenshaushalt zum Zwecke der Straßenbauinvestitionen. Auch für die Schülerbeförderung wird dieses Prinzip der Zuweisungen angewandt. Insgesamt stehen dem Landkreis Stendal ca. 1,3 Mio € Einnahmen nach dem FAG für das Jahr 2010 weniger zur Verfügung als im Jahr 2009. Mit dem Haushaltsplan 2009 war die Haushaltskonsolidierung bis zum Jahr 2016 beschlossen worden. Dieses soll bis zum Jahr 2017 erreicht werden, was aber bedeutet, noch mehr einzusparen.
Der strukturelle Fehlbetrag im HH-Planentwurf beträgt nunmehr 3,44 Mio €, dazu ist der Fehlbetrag des Jahres 2008 mit ca. 17,9 Mio. € auszugleichen, so dass insgesamt eine Deckungslücke im Verwaltungshaushalt von ca. 21,33 Mio € ausgewiesen ist. Unberücksichtigt bleibt dabei der Fehlbetrag des Jahres 2009 mit ca. 20 Mio €.
Frau Theil setzt die Ausführungen mit dem Vermögenshaushalt fort. Dieser ist gut nachvollziehbar auf der Grundlage der Begründungen in den Einnahmen und Ausgaben. Investiv wirksam wird aber eine bedeutend kleinere Summe; die Maßnahmen für 2010 sind gegenüber dem Investplan 2010 des HH-Planes 2009 stark reduziert worden. Es soll keine Netto-Neuverschuldung stattfinden. Eigenmittel sind zur Kofinanzierung des Konjunkturpaketes II notwendig. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes hat Priorität, um die geplanten Investitionsmaßnahmen auch zeitnah realisieren zu können. Die mit dem Konjunkturpaket II möglich gewordenen Maßnahmen sind auf jeden Fall als positiv zu bewerten. Zum Haushalt des Umweltamtes kann Herr Dr. Franke noch einige Ausführungen machen, ebenso Herr Falkhofen für das Ordnungsamt.
Herr Falkhofen konkretisiert zum Haushalt des Ordnungsamtes, dass im Bereich Katastrophenschutz bis zu 25.000 € mehr anfallen. Der Bund hat den Landkreisen Fahrzeuge für den Kat-Schutz zur Übernahme angeboten, die ansonsten verschrottet worden wären. Die Unterhaltungskosten müssen nun die Kreise tragen. Weiterhin führt er aus, dass auf Grund von Überprüfungen auch beim FTZ höhere Kosten anfallen. Als weiteren Punkt nennt er 27.000 € für die Anschaffung digitaler Fototechnik für das Blitzerfahrzeug. Er macht darauf aufmerksam, dass die Feuerschutzsteuer in der Diskussion und derzeit unklar ist, ob die jährlichen 150.000 € auch für dieses Jahr an den Landkreis Stendal gehen.
Herr Dr. Franke erläutert kurz, dass der Haushalt des Umweltamtes bei 509.000 € Ausgaben und 507.000 € Einnahmen nur einen Zuschussbedarf von 2000 € hat. Als einen Kostenpunkt verweist er auf die vorgesehene Anschaffung eines digitalen Geländemodells für den Hochwasserschutz für 10.000 €.
Herr Radke erkundigt sich, was für Fahrzeuge den Landkreisen angeboten wurden und ob ggf. entsprechende Angebote auch auf die Gemeinden zukommen. Dazu antwortet Herr Falkhofen, dass es sich sowohl um Feuerwehr-, Sanitäts- als auch sonstige Katastrophenschutzfahrzeuge handelt, die im Vorfeld auch den Gemeinden angeboten wurden, ohne dass eine Gemeinde ein Fahrzeug übernahm. Der Bund hat sich aus der Verantwortung für diese Fahrzeuge herausgezogen.
Herr Bolle bestätigt, dass derzeit nicht klar ist, wie viel Geld aus der Feuerschutzsteuer an den Landkreis Stendal gehen wird.
Er erkundigt sich weiter, ob im Umweltamt wieder eine AB-Maßnahme laufen wird, die sich u.a. auch um illegale Müllablagerungen in der Landschaft kümmert. Dies verneint Frau Theil, da der Landkreis gegenwärtig die dafür erforderlichen Sachkosten nicht zur Verfügung hat. Dies bedauert Herr Bolle und mahnt an, dass zukünftig Abfälle schneller als bisher aus der Landschaft verschwinden sollten ggf. in engerer Zusammenarbeit mit den Gemeinden.