Herr Tanne stellt Herrn Stoll vor und erteilt ihm das Wort zur Breitbandversorgung und –förderung.

 

Herr Stoll: Derzeit liegen dem ALFF 12 Anträge auf Förderung vor. Von denen 5 bereits beschieden sind. Mit den Fördermittelbescheiden wartet man derzeit bis es die Witterungsbedingungen zulassen, mit einem kabelgebundenen Ausbau zu beginnen.

Mit der neuen EU-Richtlinie vom 23.12.2009 stehen bis 2011 noch 35 Mio.€ für den Breitbandausbau zur Verfügung. Diese Richtlinie definiert noch mal klar, was ein unterversorgtes Gebiet ist: Unterversorgt ist derzeit jedes Gebiet, was nicht eine Übertragungsrate von mind. 2 MBit erhalten kann.

Die Höchstförderung pro Antrag beträgt max. 500 T€.

Es erfolgt eine 87,5 % Förderung durch das Land, der Eigenanteil von 12,5% ist durch die jeweilige Kommune selbst zutragen und im Haushalt darzustellen. Hier ist eine kommunalrechtliche Bestätigung erforderlich.

Seit Anfang 2010 gibt es ein neues Landesprogramm „Stark I“. Hier haben die Kommunen die Möglichkeit auch den Eigenanteil von 12,5 % finanzieren zu lassen (Zinssatz 1,9 %, Laufzeit 5 oder 10 Jahre).

Der Antrag wird in 5 Phasen geteilt. In der ersten Phase bekundet die Gemeinde ihre Ausbauabsichten im Breitbandportal des Landes Sachsen-Anhalt. Tk-Unternehmen werden aufgefordert ihre Ausbauabsichten ohne Fördermittel bekannt zugeben. Bisher hat sich im Landkreis Stendal kein Unternehmen bereiterklärt ohne Fördermittel die Breitbandversorgung zu übernehmen. In der zweiten Phase werden Tk-Unternehmen aufgefordert ein Angebot für die Breitbandversorgung zu erstellen. Hierbei entsteht beim Anbieter eine Wirtschaftlichkeitslücke, welche aus Investitionskosten und prognostizierten Einnahmen resultiert. Diese Lücke kann zu 87,5% auf Antrag durch das Land gefördert werden. In Phase drei prüft der zertifizierte Berater des Landes die eingegangenen Angebote. Für den Landkreis Stendal ist der Berater die

Fa. I² KT aus Schönebeck. Das Votum des Beraters ist dem Antrag beizufügen. In Phase 4 erfolgt die Beantragung beim ALFF mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht sowie der Wirtschaftsförderung. Nach positiver Antragsbescheidung erfolgt der Breitbandausbau durch das beauftragte Tk-Unternehmen. In Phase 5 wird, nach Abschluss des Ausbaus, die tatsächliche Bandbreite durch das Beraterunternehmen geprüft.