Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Müller erläutert die DS-Nr. 103/2010. Der Kreistag hat Ende 2008 beschlossen, einen Teil seiner Regelförderungen zukünftig über Förder- oder Zuwendungsverträge zu regeln. Seit 2009 haben wir einen Fördervertrag mit dem Kreissportbund. Gleichermaßen hat der Kreistag beschlossen, dass er seine Kompetenz zur Letztbeschlussfassung über die Verträge, die in der Jugendarbeit abgeschlossen werden sollen, dem Jugendhilfeausschuss als letztbeschließende Instanz zuordnet und hat den Landrat befugt, „nur“ mit dem Beschluss des JHA die Verträge entsprechend zu unterzeichnen. Die Vertragsentwürfe in den DS 103 bis 108 entsprechen zu 100 % der Regelförderung, die der Landkreis Stendal im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit mit diesen Maßnahmen, Angeboten, Einrichtungen, Trägern usw. praktiziert. Wenn Sie sich die Beschlusslagen vom Dezemberausschuss ansehen, finden Sie genau diese Maßnahmen mit den entsprechenden Fördersummen. Die vorliegenden Vertragsentwürfe sind der Stand von dieser Woche, danach wird es noch mal einen kleinen Schwung weiterer Verträgegeben, das hängt mit der Abstimmungsdauer mit den Trägern und Gemeinden zusammen.

 

Frau Raup findet es sehr gut, dass endlich eine Planungssicherheit für die Einrichtungen besteht, und unterstützt diese Verträge.

 

Herr Eisenhut fragt nach den Auszahlungsterminen, das scheint etwas widersprüchlich zu sein.

 

Frau Müller erläutert, dass das etwas mit der Rechtskraft des Landkreishaushaltes zu tun hat. Diese Formulierung ist mit der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes so abgestimmt. Nur unter dieser Formulierung hat die Kommunalaufsicht der Vertragsgestaltung zugestimmt. Sofern wir einen rechtskräftigen Haushalt haben, gibt es Abschlagszahlungen in Quartalsgrößenordnungen, solange wir noch keine Rechtskraft des Haushaltes haben, werden Monatsabschläge gezahlt.

 

Herr Wulfänger teilt mit, dass das genau der Vorteil von dem Vertrag ist. Wenn wir keinen bestätigten Haushalt haben, fließt trotzdem Geld, und zwar immer ein Zwölftel von dem, was im letzten Jahr geflossen ist. Damit kommen die Freien Träger in keine Finanzierungskrise. Das ist der Standardvertrag, der wurde mit dem Landesverwaltungsamt so ausgehandelt.

 

Herr Dr. Kühn lässt über die DS-Nr. 103/2010 abstimmen. Der BSV wird einstimmig zugestimmt.