Frau Müller erläutert die DS-Nr. 103/2010. Der Kreistag hat Ende
2008 beschlossen, einen Teil seiner Regelförderungen zukünftig über Förder-
oder Zuwendungsverträge zu regeln. Seit 2009 haben wir einen Fördervertrag mit
dem Kreissportbund. Gleichermaßen hat der Kreistag beschlossen, dass er seine
Kompetenz zur Letztbeschlussfassung über die Verträge, die in der Jugendarbeit
abgeschlossen werden sollen, dem Jugendhilfeausschuss als letztbeschließende
Instanz zuordnet und hat den Landrat befugt, „nur“ mit dem Beschluss des JHA
die Verträge entsprechend zu unterzeichnen. Die Vertragsentwürfe in den DS 103
bis 108 entsprechen zu 100 % der Regelförderung, die der Landkreis Stendal im
Rahmen der Förderung der Jugendarbeit mit diesen Maßnahmen, Angeboten,
Einrichtungen, Trägern usw. praktiziert. Wenn Sie sich die Beschlusslagen vom
Dezemberausschuss ansehen, finden Sie genau diese Maßnahmen mit den
entsprechenden Fördersummen. Die vorliegenden Vertragsentwürfe sind der Stand
von dieser Woche, danach wird es noch mal einen kleinen Schwung weiterer
Verträgegeben, das hängt mit der Abstimmungsdauer mit den Trägern und Gemeinden
zusammen.
Frau Raup findet es sehr gut, dass endlich eine
Planungssicherheit für die Einrichtungen besteht, und unterstützt diese
Verträge.
Herr Eisenhut fragt nach den Auszahlungsterminen, das scheint etwas
widersprüchlich zu sein.
Frau Müller erläutert, dass das etwas mit der Rechtskraft des
Landkreishaushaltes zu tun hat. Diese Formulierung ist mit der Kommunalaufsicht
des Landesverwaltungsamtes so abgestimmt. Nur unter dieser Formulierung hat die
Kommunalaufsicht der Vertragsgestaltung zugestimmt. Sofern wir einen
rechtskräftigen Haushalt haben, gibt es Abschlagszahlungen in
Quartalsgrößenordnungen, solange wir noch keine Rechtskraft des Haushaltes haben,
werden Monatsabschläge gezahlt.
Herr Wulfänger teilt mit, dass das genau der Vorteil von dem Vertrag
ist. Wenn wir keinen bestätigten Haushalt haben, fließt trotzdem Geld, und zwar
immer ein Zwölftel von dem, was im letzten Jahr geflossen ist. Damit kommen die
Freien Träger in keine Finanzierungskrise. Das ist der Standardvertrag, der
wurde mit dem Landesverwaltungsamt so ausgehandelt.
Herr Dr. Kühn lässt über die DS-Nr. 103/2010 abstimmen. Der BSV
wird einstimmig zugestimmt.