Herr Prange kommt auf die Schließung der GS Krüden zu sprechen. Er sagt, dass dafür die Verbandsgemeinde Seehausen zuständig ist. Es musste sich nun über die Zuordnung der Orte Gedanken gemacht werden. Dazu wurde auch eine Lösung gefunden. Allerdings sind Zugeständnisse gemacht worden, so dass die Eltern der Kinder der 1. bis 3. Klasse des Schuljahres 2009/10 entscheiden konnten, ob die Kinder bis zur 4. Klasse die GS Groß Garz oder die GS Seehausen besuchen.

Er möchte wissen, ob dass tatsächlich so möglich ist.

 

Frau Dr. Bergmann erklärt, dass den Eltern erst einmal das Angebot gemacht wurde, die bestehenden Klassen nicht auseinander zu reißen. So wäre auch die Beförderung organisiert worden. Um den Eltern und Kindern die Gesamtsituation der künftigen Beschulung zu erleichtern, wird dem Wunschverhalten der Eltern für die nächsten drei Jahre Rechnung getragen und die Beförderung abgesichert. Die Kinder der 1. Klasse des Schuljahres 2010/11 werden nach den Intentionen der Verbandsgemeinde eingeschult. Ein entsprechender Beschluss liegt aber noch nicht vor.

 

Herr Prange kommt nun auf die Konzessionsvergabe für die Schülerbeförderung zu sprechen. Er stellt die Anfrage, ob in der Ferienzeit Schülerbeförderung stattfindet, insbesondere für die Horte.

 

Frau Dr. Bergmann ergänzt, dass im § 71 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts eine Schülerbeförderung zum Unterricht bzw. nach Hause organisiert werden muss. Damit gibt es morgens eine Hintour und nach der 6. und 8. Stunde jeweils eine Rücktour bzw. für die Grundschulen eine Rücktour nach 5 ½ Stunden. 

Die Hortbetreuung gehört zum Bereich der Kindergärten, ist also Gemeindeaufgabe.