Sitzung: 14.04.2010 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Herr Wulfänger verweist zunächst auf die verteilte Tischvorlage zu den Kosten der Unterkunft (KdU) und deren Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2009. Er führt aus, dass die Auswirkungen des Inkrafttretens der neuen KdU-Richtlinie zum 01.07.2009 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht überschaubar sind. Er weist für den dargelegten Zeitraum auf sinkende Zahlen der Bedarfsgemeinschaften hin und den damit verbundenen sinkenden Kosten der KdU. Zum anderen sind die Betrieskostenabrechnungen für das laufende Jahr 2009 noch nicht erstellt worden, somit können die Auswirkungen noch nicht eingeschätzt werden. Die Abrechnungen sind erst Mitte des Jahres zu erwarten. Die konkrete Auswirkung der Richtlinie wird erst sichtbar nach ca. 12 Monaten.
Herr Rettig stellt fest, das wir zwar sinkende Kosten insgesamt verzeichnen, jedoch nicht pro Bedarfsgemeinschaft.
Herr Wulfänger: Die Betrachtung der Bedarfsgemeinschaften ist nicht immer realistisch, da Sprünge in der Nachzahlung der Betriebskosten bestehen. Weiterhin hat ein Wegfall von Maßnahmen zur Folge, dass neue Anträge auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden bzw. Leistungen höher ausfallen.
Zum Stand der Auswertung der Mietwerterhebung führt Herr Wulfänger aus, dass ein Unternehmen aus Hamburg damit beauftragt wurde, eine Mietwerterhebung für den Landkreis zu erarbeiten, um eine gerichtsfeste Richtlinie vorzuhalten. Es werden alle Groß- und Kleinvermieter in die Befragungen mit einbezogen, die Informationen werden von der Firma anonym verarbeitet. Wenn das Ergebnis vorliegt, wird es im Ausschuss vorgestellt.
Herr Rettig hat sich Mietspiegel in anderen Landkreisen und Städten angesehen, und es scheint problematisch zu sein, einen aussagefähigen Mietspiegel zu fertigen. Es ist klar, dass jede Kommune ohne eine aussagefähige Mietwerterhebung bezüglich der Rechtsprechung der Sozialgerichte hinten runterfällt.
Herr Wulfänger: Wegen der von Herrn Rettig angesprochenen Probleme bei der Erstellung einer Mietwerterhebung muss mit einem längeren Erhebungszeitraum gerechnet werden. Folglich besteht die Absicht, die zur Zeit gültige KdU-Richtlinie über einen längeren Zeitraum als 12 Monate laufen zu lassen. So könnten Probleme abgewendet werden, die durch die voreilige Inkraftsetzung einer neuen Richtlinie entstehen könnten.