Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Vorsitzende des Kreistages bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Kühnel bemerkt, dass der Antrag kurz gehalten wurde. Die Begründung, warum man sich für das eine oder andere Modell entscheiden sollte, ist durch den Landrat beizubringen. Wie so oft in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit einer politischen Meinungsbildung geschaffen. Es wird eine Grundgesetzänderung verhandelt, und deshalb haben wir uns in der Fraktion damit beschäftigt und haben uns dafür entschieden, hier den Antrag einzureichen. Nunmehr haben sich bereits andere Kreistage positioniert. Und wir wissen durch die Berichterstattung, dass die Grundgesetzänderung wieder nur eine begrenzte Anzahl von Optionskommunen zulassen soll. Deshalb sollten wir uns rechtzeitig positionieren, und der Landrat sollte den Auftrag bekommen, bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu erarbeiten, wie wir uns verhalten wollen. Es sollten Gespräche mit dem Beirat geführt werden. Frau Braun war bereits bei mir und hat dargelegt, dass der Antrag auf unsere Beteiligungen usw. erweitert werden sollte. Der Anstoß ist richtig. Wir haben nicht zu kritisieren, wie die ARGE arbeitet. Die Mitarbeiter geben sich große Mühe. Aber wir haben immer wieder im organisatorischen Bereich und bei der Struktur Probleme. Dies, weil wir nicht selber entscheiden können, sondern immer die Agentur für Arbeit mit im Boot haben. Ich habe beim letzten mal die Bearbeitung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten genannt. Dort haben wir den Stellenplan um 5 Beschäftigte erweitern müssen. Auf andere Dinge wollen wir nicht hinweisen. Der Landrat soll wirklich eine Gegenüberstellung erarbeiten, welche Vorteile für uns eine evtl. Option bringen würde. Unser Nachbarlandkreis möchte Optionskommune werden. Der Landkreis Jerichower Land möchte auch optieren. Wir sollten nunmehr die Entwicklung nicht verschlafen und uns positionieren. Wenn es dann nicht möglich ist und der Kreistag sich anders entscheidet, ist das auch in Ordnung. Ich bitte nunmehr alle um ihre Mitarbeit.

 

Frau Kunert möchte feststellen, dass der Antrag nicht ausreichend ist. Der Landrat müsste beauftragt werden, genau die Kriterien, die für die Option wichtig sind, bereits abzuarbeiten. Des Weiteren gibt es einen Fehler im Antrag. Die getrennte Aufgabenträgerschaft gibt es nicht wieder. Also gibt es nur noch die ARGE oder die Option. Eine Grundgesetzänderung soll es eigentlich nur geben, damit die ARGE in ihrer Mischverwaltung verfassungskonform ist. Das hat nichts mit den Optionen zu tun. Die Begrenzung der Optionen ist ein Deal zwischen Bundesregierung und den Ländern. Dieser Deal beinhaltet die Verdoppelung der Optionskommunen. Das muss man nicht verstehen, das ist einfach so. Wir haben bereits damals den Vorschlag gemacht, die Option zu ziehen, weil wir der Meinung waren, wir können es besser. In der Begründung sagen sie überhaupt nicht, dass Sie es im Interesse der Betroffenen besser machen wollen, sondern Sie sagen, es gibt in der Zusammenarbeit mit der BA organisatorische und strukturelle Probleme. Das ist so. Aber im Mittelpunkt für die Entscheidung, ob wir optieren wollen oder nicht, muss die Betreuung der Arbeitslosen stehen.

Die Frage muss auch aufgeworfen werden, was mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern passiert. Das große Problem ist, dass diese ständig neue Geschäftsanweisungen bekommen, sie nicht ausreichend geschult werden, obwohl sie es gerne möchten, und sie mit einem besonderen Problemfeld zu tun haben. Sie haben nie abgeschlossene Fälle.

 

Ich möchte mich auf die Eignungskriterien beziehen. Einmal muss der kommunale Träger die konzeptionelle und organisatorische Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung darstellen. Das heißt, er muss sagen, welche Infrastruktur habe ich, welche Personalqualifizierung, wie will ich Aktenführung und Rechnungslegung konkret gestalten und wie will ich bestehende und geplante Verwaltungskooperationen mit Dritten durchführen. Das sind konkrete Kriterien, die wir abarbeiten müssen, wenn wir die Chance haben wollen, als Optionskommune eine Genehmigung zu bekommen. Der kommunale Träger muss auch den Nachweis erbringen, in wie weit er seit 2005 ein Konzept hatte, wie er sich arbeitsmarktpolitisch engagiert hat und dieses Engagement künftig auch ausgestalten will. Das heißt, wo wollen wir als Landkreis auch einen Schwerpunkt mit den unter 25-jährigen setzen, mit Alleinerziehenden oder mit den über 55-jährigen. Ich finde, auf diesem Gebiet ist die Beschlussvorlage etwas unkonkret. Wenn der Landrat beauftragt wird, er soll vorbereiten, die Option zu ziehen, dann muss der Landrat innerhalb der Zeit bis zum nächsten Kreistag genau diese Kriterien hier vorlegen und diese Vorgänge darstellen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel zum Personal geben. Wenn der Landkreis optieren will, muss er mittelfristig 90 % der BA-Beschäftigten auch behalten. Wir haben mit dem Antrag an sich kein Problem, er ist aber einfach unkonkret.

 

Frau Braun wendet sich an Frau Kunert und bittet sie, auf das Datum des Antrages zu schauen. Wir dürfen uns hier keine schwarzen Peter zuschieben. Ich bin dankbar, dass Herr Kühnel am 23.02.2010 bereits darauf hingewiesen hat, dass wir uns Gedanken machen müssen. Keiner in diesem Saal hat einen Antrag geschrieben. Da hat er das erst mal richtig gemacht. Inzwischen hat uns die Zeit eingeholt. Jetzt müssen wir erst einmal dem Antrag zustimmen. Und dann wird der Landrat beauftragt, in Ergänzung der neuen Gesetzeslage, ein Konzept vorlegen.  Die Fraktion der SPD ist der Auffassung, man sollte dem Antrag zustimmen.

 

2004 waren viele davon überzeugt, dass die Option das bessere Modell ist. Aber auf Grund der Kürze der Zeit, man hatte ein halbes Jahr, war unsere Verwaltung nicht auf dem heutigen Stand. Sie hat sich das nicht zugetraut, auch mit dem damaligen Dezernenten, diese Sache innerhalb von 6 Monaten umsetzen zu können. Deshalb haben wir seiner Zeit für die ARGE votiert. Herr Kühnel hat auch erwähnt, dass es günstig wäre, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Da gehören Fachleute hinein, die damit zu tun haben.

 

Herr Rettig bemerkt, dass es vor Beschlussfassung einige Dinge zu klären gibt, die in dem Antrag auch verändert werden müssen. Gestrichen werden muss im Antrag die getrennte Aufgabenträgerschaft. Es geht weiter mit der Begründung. Wenn es zur Beschlussfassung kommt, beauftragt der Kreistag den Landrat und nicht die CDU-Fraktion. Es geht im Prinzip doch nur darum, dass der Landrat und die Verwaltung eine Vorlage erarbeiten, auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung, welche Variante die Verwaltung und der Landrat vorschlagen würde. Es geht noch nicht darum, ob wir hier über eine Optionskommune abstimmen, sondern erst einmal um eine Analyse. Und da muss man auch analysieren, was für die Betroffenen der Vorteil bei den bisherigen Optionskommunen seit 2005 war. Gab es eine höhere Vermittlungsrate? Da kommt das dazu, was Frau Kunert gesagt hat, welche Voraussetzungen erst einmal erfüllt werden müssen. Unter dem Gesichtspunkt kann unsere Fraktion auch dem Antrag zustimmen.

 

Herr Kühnel bemerkt, dass er Eingangs gesagt hat, der Landrat muss die Begründung liefern. Der Landrat soll natürlich durch den Kreistag beauftragt werden. Der Landrat ist Chef der Verwaltung, und er soll uns eine ordentliche Analyse vorlegen. Wir müssen festlegen, bis wann er das tun muss, und das ist die Sommerpause. Da hat er nicht mehr viel Zeit. Es ist doch klar, Herr Rettig, dass das für die Betroffenen in erster Linie vernünftig sein muss. Das setzen wir alle voraus. Und dann sind wir uns auch letztendlich wieder einig. 

 

Es bestehen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, keine Neufassung des Antrages zu machen, sondern kleine Veränderungen in der Vorlage vorzunehmen und abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass im zweiten Satz statt „... zukünftig drei Varianten...“ neu „... zukünftig zwei Varianten...“ steht. In der Klammer ist die getrennte Aufgabenträgerschaft zu streichen. Termin soll der Kreistag 10.06.2010 sein.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag mit den genannten Änderungen zur Abstimmung.