Sitzung: 18.05.2010 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 140/2010
Frau Braun verweist auf die Drucksache DS 140/ 2010 mit Stand vom 10.05.2010. Sie eröffnet die Diskussion.
Frau Theil stellt dar, dass der Kreistagsbeschluss des Haushaltsplanentwurfes vom 04.03.10 sowie seine Anlagen (auch Haushaltskonsolidierungskonzept) durch das Landesverwaltungsamt beanstandet wurden. Es wird dem Landkreis aufgetragen, eine Haushaltssatzung zu beschließen, die keinen strukturellen Fehlbedarf ausweist. Ebenso sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen, die das Ziel des Haushaltausgleiches zum nächst möglichen Zeitpunkt gewährleisten.
Das strukturelle Defizit betrug ursprünglich 3,439 Mio. Euro. Um das Ziel zu erreichen, sind weiterhin alle Einnahme- und Ausgabepositionen zu überprüfen. Die vorgelegten Unterlagen sind die Vorschläge der Kämmerei, um das gesetzte Ziel erreichen zu können. Darüber ist in den Gremien zu diskutieren.
Frau Braun fragt nach der Positionierung der einzelnen Fraktionen zu dem Entwurf.
Herr Bartels möchte wissen, ob es überhaupt anders geht.
Frau Braun entgegnet, dass laut Herrn Wulfänger ein genehmigter Haushalt für die Handlungsfähigkeit des Landkreises unverzichtbar ist. Die Erhöhung der Kreisumlage ist an dieser Stelle das größte Problem, da die kreisangehörigen Gemeinden ihren Haushaltsausgleich nur mit Mühe erreichen konnten. Die Aufforderung des LVwA bringt die Gemeinden in Schwierigkeiten.
Einnahmen durch höhere Abgaben und Gebühren zu erzielen ist ihrer Meinung nach nicht möglich.
Herr Dr. Richter- Mendau könnte sich die Erhöhung der Gebühren zur Annäherung an den Kostendeckungsgrad des Landesdurchschnittes für Volkshochschulen und Musikschulen vorstellen.
Er führt weiterhin aus, dass er die Gebühren der Städtischen Volkshochschule teilweise für zu niedrig hält.
Eine Erhöhung von insgesamt 7000,00 € wurde von der SPD und der Linken im Stadtrat abgelehnt. Ein Kompromiss konnte nur gefunden werden, in dem z. B. Alphabetisierungskurse weiterhin kostenlos und die Ermäßigungen von 50 von Hundert für Empfänger von SGB XII Leistungen erhalten bleiben. Die Volkshochschule sei wichtig, auf einige Kurse hingegen könnte man verzichten. Für solche Kurse könnten höhere Gebühren gefordert werden, dies würde von den Kursteilnehmern sicher auch akzeptiert werden.
Er stellt Frau Braun die Frage, wie eine Konsolidierung ohne eine Gebührenerhöhung erreicht werden könne.
Frau Braun entgegnet, dass ihre Position dazu klar sei. Sie erinnert daran, dass wir seit Jahren kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem haben (siehe hohe Personalkosten) In den letzten 10 Jahren wird ständig bemängelt, dass nicht ernsthaft und konsequent an Einsparungen im Verwaltungshaushalt gearbeitet wird. Es sei daher schwer, der Bevölkerung eine Gebührenerhöhung zu vermitteln und verweist zudem auf die Wahrung der Chancengleichheit. Durch die große Fläche des Landkreises entstehen hohe Kosten. Es gebe jedoch einen gleichen Rechtsanspruch für alle Einwohner des Landkreises, auch wenn diese ihren Wohnsitz in weiter Entfernung zur Kreisstadt haben. Sie stellt die Frage nach den Ausgaben anderer Gebietskörperschaften für Volkshochschulen an Frau Dr. Bergmann.
Frau Dr. Bergmann führt an, dass diese Vorschläge zur Konsolidierung erst einmal von der Kämmerei kommen. Diese seien für die Volkshochschule und die Musikschule jeweils unterschiedlich.
Man ging für die Vorschläge vom Deckungsgrad anderer Landkreise aus.
Als Beispiel führt sie einen EDV Kurs mit 30 Stunden an. Für diesen müssten die Gebühren von 2010 bis 2012 um 1,85 € und bis 2016 um insgesamt 5,94 € erhöht werden. Für einen Englischkurs mit ebenfalls 30 Stunden müssten die Teilnehmer von 2010 bis 2012 1,39 € und bis 2016 insgesamt 4,45 € mehr an Gebühren entrichten.
Dies könnte ein Weg sein, um dem Ziel des Konsolidierungskonzeptes näher zu kommen, doch dazu sollten die Bevölkerungsgruppen und die Notwendigkeit der Kurse betrachtet werden.
Frau Braun meint, man könne über alles reden.
Herr Dr. Richter– Mendau fasst zusammen, man müsse zwischen Kursen, die der Fortbildung dienen und solchen, die der Freizeitgestaltung dienen, unterscheiden.
Frau Dr. Bergmann ergänzt bezüglich der Kreismusikschule, dass eine Angleichung an den Landesdurchschnitt des Kostendeckungsgrades nur über Gebühren schwierig ist. Der Landkreis muss sich bezüglich der Musikschule auch an den Förderbedingungen des Landes orientieren. Über eine Gebührenerhöhung kann auch hier nachgedacht werden. Als Beispiel nennt sie die Jahresgebühr für Klavierunterricht, der als Einzelunterricht erteilt wird. Für diesen werden zur Zeit Gebühren in Höhe von 396,00 € pro Jahr gefordert. Diese müssten bis 2012 um 9,27 € erhöht werden; bis 2016 würden die Gebühren insgesamt um 27,90 € ansteigen. Diese Werte seien jedoch Bestandteil eines Vorschlages und nur theoretischer Natur. Diese Gebührenerhöhung sei möglich, allerdings müsste man über den Zeitpunkt nachdenken.
Frau Braun erkundigt sich nach den Kosten, die dem Landkreis pro Kind entstehen.
Frau Dr. Bergmann beziffert die Kosten pro Kind im Landkreis Stendal auf 798,00 €, in der Hansestadt Stendal auf 1.398,00 € und im Landkreis Wittenberg auf 1.257,00 €. Als eine Ursache für die unterschiedlichen Kosten nennt sie die anderen Personalstrukturen und Qualitätsunterschiede im Unterricht. Die Stadt übernimmt zudem bestimmte Aufgaben der Kreismusikschule. Es sei daher notwendig, differenzierte Betrachtungen bezüglich der Kosten zu machen.
Frau Braun erinnert daran, dass der Landkreis der Hansestadt Stendal jährlich 76.700,00 € für die Musikschule zahlt. Diese Zuschüsse sollten in die Diskussion mit einbezogen werden.
Man müsse dabei bedenken, dass die Hansestadt Stendal durch die Gemeindegebietsreform an Fläche und Einwohnerzahlen gewachsen ist. Wenn schon über Einsparungen nachgedacht werden muss, müssen beide Musikschulen einbezogen werden, also auch anteilig die der Hansestadt Stendal.
Herr Dr. Richter- Mendau ergänzt, dass die Hansestadt Stendal sich zu einem Zentrum entwickelt habe, so dass hier auch ein entsprechendes Angebot an Volkshochschul- und Musikschulkursen vorgehalten werden sollte.
Herr Wiese möchte wissen, wie viele Kinder in der Musikschule der Hansestadt Stendal unterrichtet werden und wie viele in der des Landkreises.
Frau Dr. Bergmann antwortet, dass in der städtischen Musikschule 623 und in der des Landkreises 434, also insgesamt 1057 Kinder unterrichtet werden.
Herr Bartels wirft ein, dass die Diskussion nur um Zahlen geführt werde, es aber eigentlich um Menschen gehe. Er fragt, wie viele Eltern sich noch Musikschulunterricht für ihre Kinder leisten können. Seine Stadt kann aufgrund der höheren Kreisumlage ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Kommunale Abgaben müssten erhöht werden, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen, dabei würde auf die Einwohner jedoch keine Rücksicht genommen.
Herr Kloth entgegnet, dass sich die Aussagen zum Haushalt seit sieben Jahren gleichen.
Es geht immer darum, einen Haushaltsausgleich zu erreichen, ohne dazu bestimmte Mehreinnahmen zu fordern oder an bestimmten Stellen Minderausgaben zu beschließen. Die größten Kosten entstünden weiterhin durch das Personal, die zu senken sei jedoch nicht möglich.
Er führt an, dass die Reaktion der Gebührenzahler bei einer Erhöhung der Gebühren um 9,27 € eher verhalten ausfallen würde angesichts schwerer Probleme an anderen Stellen.
Weiterhin berichtet er von der Kindertagesstätte in Aulosen. Der Elternbeirat dieser Einrichtung entschied sich gegen das Anbieten von Musikschulkursen, da die Dozenten wegen des weiten Anreiseweges einen Zuschlag von 30 % forderten. Durch diesen Zuschlag wären den Eltern zu hohe Kosten entstanden, die sie nicht tragen wollten. Er fordert die Ausschussmitglieder auf, Alternativen zur Erhöhung der Beitrage vorzuschlagen. Die Gebührerhöhung ist nach seiner Einschätzung für den Betrieb der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule unverzichtbar.
Frau Braun bemerkt, dass bei der Diskussion weniger finanzstarke Einwohner vernachlässigt würden. Sie fordert in diesem Zusammenhang Chancengleichheit für alle Einwohner des Landkreises.
Herr Prange diskutiert über die Haushaltssituation der Gemeinde Altmärkische Höhe sowie über den Haushalt des Landkreises Stendal; Frau Braun und Frau Theil beteiligen sich an der Diskussion.
Er stellt weiterhin die Frage nach den Personalkosten in der Verwaltung. Er erklärt, dass er auf 20 Prozent seiner Bürgermeisterentschädigung und seiner Kreistagsentschädigung verzichten würde, wenn die Landesbediensteten und die Bediensteten des Landkreises mitziehen und
ebenso auf einen Teil des Gehaltes verzichten würden. Dann wäre seiner Meinung nach der Haushalt sofort gedeckt.
Frau Theil entgegnet, dass der Landkreis pflichtgemäß Aufgaben zu erfüllen hat, dafür entsprechendes Personal benötigt und dies dem Tarifrecht unterliegt. Sie stellt zudem die ernsthaften Bemühungen des Landkreises zur Einsparung bei Personalkosten dar, die sich im Konsolidierungskonzept auch widerspiegeln. Im Jahr 2010 weist der Stellenplan noch 715 Stellen aus, für das Jahr 2016 jedoch nur 611 Stellen.
Herr Bartels erkundigt sich, ob die Stelle von Herrn Buchholz im Museum Schönhausen gestrichen wurde.
Frau Dr. Bergmann antwortet, dass das Museum in Schönhausen nicht zum Landkreis gehöre. Die Stelle von Herrn Buchholz ist zu Zeit noch nicht besetzt.
Frau Braun fragt nach der Position der FDP Fraktion.
Herr Schönwald antwortet, dass die Position der FDP Fraktion uneinheitlich sei. Er persönlich hält den Entwurf nicht für zustimmungsfähig. Der Landkreis sei kein wirtschaftliches Unternehmen.
Trotzdem spricht er die hohen Personalkosten an, kann jedoch keine Vorschläge zu deren Senkung bringen. Er fügt hinzu, dass er den Entwurf mit Hinblick auf den Fehlbetrag der Stadt Tangermünde ablehnt.
Frau Braun bittet um Abstimmung zur vorliegenden DS 140/2010.
Es wird folgendermaßen abgestimmt:
Ja: 0
Nein: 6
Enthaltung: 1
Somit wird die DS 140/2010 mehrheitlich abgelehnt.
Herr Dr. Richter- Mendau verlässt die Sitzung.
Herr Wiese ergreift noch mal das Wort, stimmt Herrn Prange zu und hofft, dass nicht an Kindertagestätten eingespart wird. Er spricht gezielt die Kosten der Unterkunft, die im Haushaltsplan mit ca. 31 Mio. € enthalten sind. Dabei betont er, dass jedem eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden sollte, so wie es ihm zusteht. Trotzdem ist er der Meinung, dass hier zielgerichtet geprüft werden müsste, ob nicht unter Umständen auch Leistungsmissbrauch vorliegt.
Herr Kloth unterstützt diesen Vorschlag und betont, dass dafür vorhandenes Personal eingesetzt werden soll.
Frau Braun formuliert dies als Auftrag an die Verwaltung und lässt darüber abstimmen.
Es wird folgendermaßen abgestimmt:
Ja: 6
Nein: 0
Enthaltung: 0
Somit wird der Vorschlag einstimmig angenommen.