Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltung: 3, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Mit kommunalaufsichtlicher Verfügung vom 19.04.2010 beanstandet das Landesverwaltungsamt den Beschluss des Landkreises Stendal vom 04.03.2010 über die Haushaltshaltssatzung für das Jahr 2010 sowie den Beschluss des Landkreises Stendal vom 04.03.2010 über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

 

Darüber hinaus trifft das Landesverwaltungsamt folgende Entscheidung:

 

„Es wird angeordnet, dass der Landkreis Stendal eine Haushaltssatzung beschließt, die keinen strukturellen Fehlbetrag ausweist. Darüber hinaus sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen, die die Wiedererreichung des Haushaltsausgleichs einschließlich des Abbaus sämtlicher auflaufender Fehlbeträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt gewährleisten.“

 

Durch die Beanstandung ist der Beschluss des Kreistages Drucksache Nr. 080/2009 vom 04.03.2010 zu verändern, so dass erneut über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entschieden werden muss.

 

Inhalt des Beschlusses sind somit sämtliche Unterlagen der Beschlussvorlage DS 080/2009 in Verbindung mit beigefügten Anlagen.

 

Herr Wulfänger stellt die Kürzungen im Bereich des Verwaltungshaushaltes dar und erläutert diese im einzelnen. Basis für die Kürzung ist der Jahresabschluss 2009.

Herr Graubner: Die Möglichkeit, einen eventuell ausgeglichenen Haushalt anzubieten, sei erfreulich. Das Land Sachsen-Anhalt zieht sich immer mehr aus der Finanzierung bestimmter Vorhaben zurück und erwartet dennoch von den Landkreisen einen ausgeglichenen Haushalt. Dies sei durch die Kreisumlage nicht zu leisten.

Herr Rettig: Es ist erfreulich, dass keine Kürzungen bei den Zuwendungen des Sozialbereiches vorgenommen wurden. Mit der Kreisumlage sei die Schmerzgrenze bereits überschritten. Bestimmte Maßnahmen seien in den Gemeinden nicht mehr möglich.

Herr Dr. Richter-Mendau: Bezüglich der Ausgaben der ARGE für die Kosten der Unterkunft sollte der Landkreis zur Kostensenkung Kontrollsysteme einrichten. Der Landkreis müsse eine intensivere Prüfung der Einnahmen vornehmen. Als Beispiel nannte er die Kontrolle der Einnahmen der Volkshochschule.

Frau Dr. Paschke: In der ARGE sind Sozialfahnder tätig. Es würden keine Einsparungseffekte entstehen, wenn der Landkreis hier tätig wird. Als Mitglied des ARGE-Beirates könne sie bestätigen, dass die Arbeit der Fahnder sehr effektiv ist.

Herr Dr. Lischka: Respekt vor der Darstellung des Haushaltes durch Herrn Wulfänger. Man möge bezüglich der Flugplatzgesellschaft, an der der Landkreis beteiligt ist, die Einnahmeseite in Augenschein nehmen. Das Parken der Flugzeuge und die Landegenehmigung liegen aus seiner Sicht weit unter dem, was verlangt werden könnte.

Herr Wulfänger: Im nächsten Wirtschaftsausschuss wird durch Herrn Geiler eine Gebührendarstellung erfolgen.

Herr Tanne wird sich zum nächsten Wirtschaftsausschuss den Regiebetrieb und die Flugplatzbetreiber einladen, um über die Einnahmen Rechenschaft abzulegen.

Frau Dr. Paschke: Man sollte sich alle Möglichkeiten ansehen, wo eventuell strukturelle Synergieeffekte bei der Stadt Stendal und dem Landkreis entstehen könnten.