Frau Theil erläutert das sogenannte „Schlaglochprogramm“. Das Land Sachsen-Anhalt stellt für Reparaturen an kommunalen Straßen im Land Sachsen-Anhalt 15 Mio € zur Verfügung. Diese 15 Mio. € werden an  die 11 Landkreise verteilt. Der Landkreis Stendal erhält 946.000 €. Dieses ist seit dem 05.03.2011 bekannt.

Es ist vorgesehen, die 946.000 € jeweils zu 50 % für Maßnahmen an Kreisstraßen und Gemeindestraßen zu verwenden.

Der Landkreis bzw. die Gemeinden haben jeweils noch einen Eigenanteil von 25 % zu erbringen.

Maßnahmen aus der Prioritätenliste des Mehrjahresprogrammes sind nicht förderfähig.

 

Bis zum 08.03.2011 vormittags mussten die Gemeinden Maßnahmevorschläge einreichen, da der Landkreis bis 14 Uhr gemäß Erlass, die Vorschlagsliste an das Landesverwaltungsamt zu übergeben hatte.

Der Rücklauf von den Gemeinden war immens. In der Summe der Anträge kam ein Betrag in Höhe von 2,3 Mio. € zustande.

Bei einigen Vorschlägen wäre allerdings ein grundhafter Ausbau nötig. Diese können somit nicht  berücksichtigt werden können, da sie nicht den Bedingungen der Zuwendung entsprechen.

Es war abgestimmt, dass je Einheitsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde für Sanierungsmaßnahmen ca. 80.000 € eingeordnet werden sollten.

Nun muss man aber abwarten, wie das Land entscheidet.

 

Die Vorschlagsliste ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Schlaak hinterfragt, warum jede Einheitsgemeinde bzw. Verbandsgemeinde den gleichen Anteil erhalten soll.

 

Frau Theil antwortet, der Landrat möchte, dass jede Gemeinde in etwa gleichem Maße berücksichtigt wird.

Allerdings allein für die Tangermünder Straße in Stendal würden schon 112.000 € für den 1. Bauabschnitt benötigt werden.

 

Herr Güssau und Herr Tögel berichten, dass dem Kabinett eine Liste vorgelegt wurde, die sich aber mit der Liste des Landkreises nicht ganz deckt, da auch andere Maßnahmen vorgesehen wurden.

 

Herr Güssau berichtet, dass sich das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bisher für die Verteilung mind. 50/50 entschieden hat, aber es noch zu Gunsten der Gemeinden verschieben will. Es gibt noch keine Endliste.

 

Herr Tögel berichtet wiederum, dass das Kabinett die 50/50-Verteilung am 15.03.2011 beschlossen hat und das Kabinett das letzte Mal in dieser Wahlperiode beraten hat. Er kann sich nicht vorstellen, dass sich noch etwas verändert.