Sitzung: 19.05.2011 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 233/2011
Der Landrat erklärt, dass der Bewilligungsbescheid für die gesamten Maßnahmen nach dem „Schlaglochprogramm“ mittlerweile vorliegt. Die entsprechende Beschlussvorlage geht am 23.06.2011 in den Kreistag ein.
Frau Theil erläutert, dass die kreislichen Maßnahmen im Zeitraum September/ Oktober realisiert werden sollen. Die geplanten Maßnahmen werden als ein Los ausgeschrieben.
Frau Kunert fragt an, wie die Liste über die bewilligten Maßnahmen zustande gekommen ist bzw. ob die entsprechenden Gemeinden selbst Prioritäten bei der Auswahl der Maßnahmen gesetzt haben.
Der Landrat führt aus, dass der Landkreis Stendal durch den Spitzenverband bereits Ende Januar über das „Schlaglochprogramm“ informiert wurde. Bei der Verteilung der Mittel sollten nicht ausschließlich Kfz-Zulassungszahlen, sondern auch die Kreisstraßen-Kilometer Berücksichtigung finden. Am 05.03.2011 wurde darauf hingewiesen, dass die Hälfte der Summe für gemeindliche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Erforderliche Maßnahmen wurden kurzfristig durch die Gemeinde angemeldet.
Frau Theil äußert, dass 50 % der Leistungen aus dem „Schlaglochprogramm“ den Gemeinden zustehen. Für jede Einheits- bzw. Verbandsgemeinde ist ein finanzieller Rahmen von 80 T€ brutto vorgegeben worden, der einen Eigenanteil der Gemeinden von 25 % beinhaltet. Seitens der Gemeinden wurde eine Prioritätenliste, ergänzt durch Ersatzmeldungen, erstellt. Der Bau- und Verkehrsausschuss wurde über diese Liste in Kenntnis gesetzt. Die Kabinettsvorlage als Grundlage für den Bewilligungsbescheid wurde jedoch im Vergleich zu der Prioritätenliste leicht abgeändert. Die Gemeinden erhalten den Zuwendungsbescheid vom Landkreis Stendal, der auch für die Abrechnung der Kosten zuständig ist.
Frau Kunert möchte wissen, ob die Hansestadt Stendal die Tangermünder Straße als erste Priorität gesetzt hat und wie zu verfahren ist, wenn eine Gemeinde nicht in der Lage ist, den Eigenanteil zu erbringen.
Frau Theil bestätigt, dass die Tangermünder Straße als erste Priorität gewählt wurde. Bis jetzt hat noch keine Gemeinde signalisiert, dass sie die Eigenmittel nicht aufbringen kann.
Herr Berlin fragt an, ob die Möglichkeit besteht, dass sich die Kommunen an der Ausschreibung beteiligen.
Der Landrat schlägt vor, dass den Gemeinden in den nächsten Tagen eine Beteiligung angeboten wird und diese sich bei Interesse melden können.