Frau Kunert fragt nach, ob die Kommunalaufsicht Antragsentwürfe prüfen soll oder ist es nicht üblich, dass sie Beschlüsse zu prüfen hat?

Es ist üblich, dass eine Kommunalaufsicht Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Untersuchungen durchführt. Oder müssen sie sich nicht auf Rechtsangelegenheiten beschränken?

Wenn es dann um eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung geht, so beim Verkauf der Anteile bei den Stadtwerken ist die Frage aus welcher Sicht die Kommunalaufsicht prüft.

 

Der Landrat bemerkt, dass die Kommunalaufsicht auch auf Bitten der Kommunen handelt.

 

Herr Dr. Mörs verweist auf die Gemeindeordnung. Die Kommunalaufsicht hat auch wirtschaftliche Gründe zu prüfen. Das ist ein Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips welches besagt, dass die Gemeinde sich überall dort zurückzuziehen hat, wo sie die Aufgaben nicht besser als die Wirtschaft erfüllen kann.

 

Der Landrat möchte die Aussagen von Herrn Dr. Mörs ergänzen. Der § 116 beschäftigt sich mit der Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmungen und die Kommunalaufsicht ist für die Einhaltung der Gemeindeordnung zuständig.

 

Frau Kunert bewegt die Frage warum die Kommunalaufsicht nicht angerufen wurde bevor die Anteile damals gekauft wurden. Es ist die Frage ob eine Kommunalaufsicht auch in gewisser Weise politisch tätig werden kann.

 

Herr Dr. Mörs bemerkt, dass Frau Kunert dabei übersieht, dass nicht die Kommunalbehörde angerufen worden ist, sondern das die Stadt von sich aus diesen Vorgang melden musste. Als Antwort auf die Meldung der Stadt hat die Aufsichtsbehörde den Bescheid erlassen.

 

Frau Braun hat eine Frage zum Beschluss des Kreistages zur Breitbandversorgung. Gestern war dazu eine Tagung in Osterburg. Herr Barniske war anwesend, hat aber nicht gesprochen. Was ist aus dem Auftrag an das BIC geworden?

 

Der Landrat bemerkt, dass nach der Beschlussfassung  das BIC eine Umfrage an die Verwaltungsgemeinschaften gesendet hat, um eine Bestandsanalyse zu fertigen. Das ist im wesentlichen abgeschlossen und bildet die Grundlage für eine Antragstellung der Fördermittel.

 

Frau Braun muss dennoch bemerken, dass sie die Arbeit des BIC nicht befriedigt.

 

Herr Kühnel weist darauf hin, dass gestern durch Bund und Land informiert wurde, wie die Fördermittelprogramme aussehen und welche Möglichkeiten der Förderung bestehen. Es wird auch in Stendal einen Antrag geben. Man sollte mit dem Mann vorher sprechen und sich mit der Materie beschäftigen, bevor man seine Arbeit schlecht redet.

 

Herr Wulfänger bemerkt, dass in der kommenden Woche eine Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses stattfindet. Der erste Teil der Sitzung beschäftigt sich mit dem Nahverkehrsplan. Der zweite Teil wird sich mit dem DSL auseinandersetzen. Im Rahmen der Sitzung wird Herr Barniske berichten wie der Stand der Dinge ist. Frau Braun, Sie sind herzlich eingeladen teilzunehmen.

 

Frau Braun möchte klarstellen, dass sie auch Gemeinderat ist. Und dort ist man seit August selbst aktiv geworden. Der Kreistag sollte die Kräfte bündeln. Der Gemeinderat von Lückstedt hat keine Abfrage erhalten. Warum haben wir das BIC und warum bündeln die nicht die Kräfte und versuchen gemeinsam in schnellster Weise diese Modellprojekte umzusetzen.

 

Herr Rettig hat in der Zeitung gelesen, dass der Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt gesagt hat, dass Kommunal-Kombi nicht greift. Das Land hat die Möglichkeit 16000 Stellen zu schaffen. Es liegen nur Anträge für 62 Stellen vor. Wie ist der Stand?

 

Der Landrat bittet Herrn Twartz um Ausführungen zum Thema.

 

Herr Twartz erläutert, das Land hat leider erst für den 30.05.2008 die Einweisung zum Programm Kommunal-Kombi festgesetzt. Wir haben noch gar keine finanziellen Mittel. Wir stehen in den Startlöchern und könnten täglich beginnen. Wir werden voraussichtlich ab September beginnen, da die Haushaltsmittel des Landes es nicht zulassen mehr als 4 Monate Beschäftigte zu finanzieren.

Am 30.05.2008 bekommen wir die Information wie hoch das Budget für den Landkreis ist und dann stellen wir einen Antrag auf dieses Budget. Dann können wir die Anträge kofinanzieren.

 

Herr Bausemer fragt nach ob  bei Kommunal-Kombi auch Anträge für unter 50-jährige gestellt werden können.

 

Herr Twartz bemerkt, dass auch Anträge für unter 50-jährige gestellt werden können.

 

Weitre Anfragen und Hinweise bestehen nicht.