Sitzung: 27.09.2011 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 274/2011
Die Anwesenden haben die Beschlussvorlage DS 274/2011 – Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal (Abfallgebührensatzung) erhalten.
Frau Theil referiert in der anschließenden Power-Point-Präsentation zu diesem Thema. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zu Beginn ihrer Ausführungen verweist Frau Theil auf die Sitzungen des Ausschusses für Ordnung, Umwelt und Naturschutz am 12.07. und 30.08.2011. Auf diesen Sitzungen wurden die Anwesenden über die Ergebnisse der Überprüfung der Gebührenbedarfskalkulation für die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal informiert.
Frau Theil beginnt ihre Präsentation mit dem Bezug auf den Grundsatz der Kostendeckung gemäß § 5 Kommunalabgabegesetz Sachsen-Anhalt (KSA-LSA) und die Einhaltung der Kostendeckung. Weitere Punkte ihrer Präsentation ist die Gebührennachkalkulation vom April 2010 und die Gebührennachkalkulationen ab April 2011. Die Mengenentwicklung von Beseitigungsabfällen (Siedlungsabfälle und gewerbliche Abfälle) ist ebenfalls Inhalt dieser Präsentation. Die Erhöhung der Abfallgebühren weist Frau Theil am Beispiel eines 3-Personen-Haushaltes (120-Liter-RAB und 4 Mindestentleerungen) aus. Die Gebühren steigen von
72,72 € auf 99,74€. Abschluss der Präsentation bildet ein Gebührenvergleich mit den benachbarten Landkreisen.
Die Anwesenden erhalten eine Handreichung zur neuen Abfallgebührenordnung ab 2012 für die Diskussion mit dem Bürger.
Herr Mehlkopf fragt nach: Es wird immer von einer 4-%igen Kostensteigerung gesprochen. Wenn aber die Tarife angesehen werden, muss man von einer mindestens 30-%igen Kostensteigerung ausgehen. Wie kommt das?
Frau Theil weist darauf hin, dass diese 4 % aus der Fehlkalkulation resultieren. Die Gebührenbedarfe wurden durch das Abschmelzen von Rekultivierungsrückstellungen und den Verbrauch der Gebührenausgleichsrücklage gespeist. Es muss also die Differenz von den Gebühreneinnahmen zum Deckungsbedarf plus 4 % genommen werden. So entstehen diese knapp 40 %.
Frau Zädow ergänzt: Wenn der Kalkulationszeitraum weitergeführt worden wäre, hätte es ein Defizit von 4 % gegeben das auf die Gebührensteigerung im Folgezeitraum aufgepackt werden müsste. Dies würde es sowieso geben um den Deckungsbedarf abzusichern. Es ist nicht erlaubt, aus einem vergangenen Zeitraum diese 4 % zu übernehmen. Es besteht die Möglichkeit und auch die Verpflichtung des Abbruchs. Daher sind es fast 40 % und nicht die 4 %. Diese 4 % sind eine Altlast aus dem vergangenen Kalkulationszeitraumes.
Herr Mehlkopf weist nochmals darauf hin, das diese 40 % in der Beschlussvorlage nicht vermerkt sind. Die Rede ist von 4 % und das bei einer Überschreitung von 3 % neu kalkuliert werden muss.
Frau Zädow: Wenn wir den Kalkulationszeitraum erst 2012 zu Ende gebracht und den neuen Kalkulationszeitraum 2013 – 2014 – 2015 angesetzt hätten, hätten wir den Deckungsbedarf über eine Gebührenerhöhung absichern müssen, da wir keine Zuführung mehr haben.
Herr Mehlkopf weist darauf hin, dass es mit Ehrlichkeit zu tun hat, dass diese 40 % mit in die Beschlussvorlage eingebracht werden müssen.
Herr Ramm: Die 4 % gehen aus von den 918
TEUR, die prognostiziert am Ende 2012 eine Gebührenunterdeckung, darstellen. Am
Ende des Jahres 2012 wird der Gebührenhaushalt um 918 TEUR unterdeckt sein. Die
4 % errechnen sich folgendermaßen: Wir haben einen jährlichen Gebührenbedarf
von ca. 6 Millionen €, im Kalkulationszeitraum sind das dann 18 Millionen € und
die 918 TEUR geteilt durch 18 Millionen
€ sind dann diese 4 %. Wenn diese 4 % erreicht werden und damit eine 3-%ige,
vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grenze
erreicht wird, muss abgebrochen werden. Diese 4 % ist also die Bürgschaft dafür,
wenn wir 4 % Unterdeckung haben, müssen wir den Kalkulationszeitraum abbrechen.
Die Kalkulation für diesen Kalkulationszeitraum war so angelegt, dass am Ende
des Kalkulationszeitraumes 2012 die Gebührenausgleichsrücklage gleich Null ist.
Zwischen den Gebühren und dem
Deckungsbedarf ist eine Lücke, die im Moment durch andere Mittel ausgeglichen
wird. Ab 2013 müssen wir diese Lücke durch eine Gebührenerhöhung schließen, und
das sind diese 40 %.
Herr Kloth: Diese 4 % sind also die Begründung warum jetzt abgebrochen werden muss.
Herr Noeske: Den Bürgerinnen und Bürgern muss gesagt werden, das die Gebühren um 40 % steigen, da wir in den letzten drei Jahren ca. 36 % zu wenig erhoben haben.
Herr Ramm: Wir mussten weniger erheben, weil wir Mittel in der Gebührenausgleichsrücklage hatten, die wir zum Ausgleich des Deckungsbedarfes nutzen mussten. Überschüsse müssen im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mittel müssen laut Gesetzgeber aufgebraucht werden.
Herrn Mehlkopf fehlt die Transparenz. Eine
kurze Begründung hätte gereicht. Die Rede ist von 40 %.
Als Hinweis wird in das Protokoll aufgenommen, dass eine Ergänzung zur Drucksache angefertigt wird.
Herr Schulz fragt nach den Abfallbehältern. Ist es möglich, den Entleerungszyklus zu ändern?
Herr Ramm: Die Entleerungsgebühren errechnen sich auch aus den gefahrenen Kilometern.
Frau Theil: Der Abfuhrturnus für den Restmüll wurde bereits geändert. Aus hygienischen Gründen ist dies nicht möglich. Der 4-Wochen-Turnus ist vertretbar.
Herr Kloth: Was sich bewährt hat sollte man, gerade im ländlichen Gebiet, beibehalten.
Herr Schober fragt nach den Gebührensätzen für die Selbstanlieferer.
Herr Ramm: Obwohl es unterschiedliche Abfallarten sind, ist der Tarif gleich.
Herr Stapel bittet um Abstimmung der Vorlage zur Weiterleitung an den Kreistag:
Die Anwesenden weisen nochmals darauf hin, dass die Abstimmung nur mit dem Zusatz erfolgt, dass der Erläuterungstext wie folgt ergänzt wird.
Der in der Beschlussvorlage
dargestellt Sachverhalt zur 4%igen Erhöhung des
Gebührentarifes stellt
lediglich die Begründung zum Abbruch des Kalkulationszeitraumes dar.
Daher empfiehlt der
Fachausschuss eine Ergänzung der Beschlussvorlage betreffs einer Begründung zur
ca. 40 %igen Erhöhung der Abfallgebühren für den Kalkulationszeitraum 2012 bis
2014.
Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür