Sitzung: 12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 260/2011
Herr Dr. Richter-Mendau nimmt ab 17.20 Uhr an der Ausschusssitzung teil.
Herr Wulfänger: Der Verwaltungshaushalt im Jahr 2012 enthält Einnahmen i. H. v.
141.635.400 € und Ausgaben i. H. v. 159.499.500 €. Es erfolgt ein Abbau des Fehlbetrages um 210.000 € entsprechend des Konsolidierungskonzeptes. Änderungen gab es bei den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SOBEZ) auf Grund der geringeren Unterkunftskosten wurden diese um 254.800 € gekürzt. Die Krankenhausumlage wurde ebenfalls um 197.500 € gekürzt und bei den Inneren Verrechnungen wurde der Betrag um 57.300 € erhöht.
Die Entwicklung der Fehlbeträge erfolgt wie im Konsolidierungskonzept vorgesehen.
Folgende wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Plan 2011 sind festzustellen:
Positive Veränderungen: Mehreinnahmen, Landeszuweisungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (alt 15 %, neu 45 %) i. H. v. 870.000 €; Minderausgaben bei den Kosten der Unterkunft i. H. v. 1.300.000 €; Mehreinnahmen bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (alt 24,5 %, neu 35,8 %) i. H. v. 2.789.000 €.
Negative Veränderungen: Mehrausgaben Bildung und Teilhabe i. H. v. 2.632.000 €, Mindereinnahmen Kreisumlage i. H. v. 2.173.000 €, Zuführung an den Vermögenshaushalt Tilgung i. H. v. 717.000 €, Mehrausgaben Krankenhausumlage i. H. v. 469.000 €, Mehrausgaben Kommunaler Finanzierungsanteil am Jobcenter (alt 12,6 %, neu 15,2 %).
Den größten Anteil an den Einnahmen hat mit 29 % das FAG und mit 25 % die Kreis-
umlage. Nur im Rahmen der Kreisumlage besteht für den Kreistag Gestaltungsspielraum. Die Kreisumlage bleibt im Jahr 2012 beim absoluten Betrag gleich, der Hebesatz ändert sich von
47 % auf 46 %. Die Berechnungsbasis bildet das Jahr 2010. Der Bereich Soziale Sicherheit ist mit 46 % der Ausgaben der größte Ausgabenbereich.
Im Bereich des Sozialamtes sind die Kosten der Unterkunft die größte Ausgabe. Im Jahr 2011 werden voraussichtlich 28.800.000 € Unterkunftskosten ausgegeben. Im Jahr 2012 sind Ausgaben i. H. v. 27.500.000 € geplant.
Zurückzuführen ist die ständige Verringerung der Ausgaben auf die sinkende Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Es war jährlich zu verzeichnen, dass die Bedarfsgemeinschaften gesunken sind. Wir hoffen, dass sich dieser Trend der zurückliegenden Jahre auch im Jahr 2012 fortsetzt.
Herr Stern: Was ist die Ursache für den Rückgang der Bedarfsgemeinschaften? Haben diese Personen Arbeit bekommen?
Frau Dr. Paschke: Ist der Rückgang auf eine Verschlechterung der angemessenen Werte der Unterkunftsrichtlinie zurückzuführen?
Herr Wulfänger: Der Rückgang der Bedarfsgemeinschaften hat vielfältige Ursachen z. B. Arbeit, Wegzug, Rente.
Die angemessenen Unterkunftskosten haben sich nicht verschlechtert, die Werte wurden angehoben. Es ist zu berücksichtigen, dass diese neuen Festlegungen nur für den Personenkreis gelten, welche eine neue Unterkunft beziehen.
Herr Wulfänger: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Geplant sind im Jahr 2012 Ausgaben i. H. v. 2.900.000 €. Positiv wirkt sich hier die Mehreinnahme i. H. v. 1.305.000 € der Bundesmittel aus. Allerdings sind diese Mittel auch dafür gedacht, die Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB XII mitzufinanzieren.
Frau Rütten: Die Personalausgaben im Sozialamt werden im Jahr 2012 steigen. Ursache dafür sind 2 neue Stellen, die auf Grund der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Sozialamt neu geschaffen wurden. Das Sozialamt hat damit 41 Mitarbeiter. Neu sind die Ausgaben i. H. v. 706.400 € für den Bereich Schulsozialarbeit und Beratung zu Bildung und Teilhabe. Hier ist vorgesehen, die Leistungen an einen Dritten zu vergeben. Der Träger der bereits Schulsozialarbeit durchführt, wird an 4 weiteren Schulen zusätzliche Schulsozialarbeiter einstellen. Das betrifft die 3 Förderschulen, LB in Klietz, Osterburg und Stendal und die Grundschule „Juri Gagarin“. Die Grundschule wurde deshalb ausgewählt, weil hier ein hoher Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund beschult werden.
Mehrausgaben sind im Jahr 2012 auch bei der Erstattung an das Jobcenter zur Finanzierung des kommunalen Finanzierungsanteils zu erwarten. Der Anteil ist von 12,6 % auf 15,2 % gestiegen. Die Ausgaben werden voraussichtlich 2.050.800 € betragen. Der Landkreis erhält 1.500.000 € Personalkosten vom Jobcenter erstattet, für Personal, welches Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die Personalkosten für die Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter steigen auf 1.469.100 €. Das Jobcenter hat für die Bearbeitung der Leistungen für Bildung und Teilhabe 3 zusätzliche Stellen erhalten.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt werden sich voraussichtlich die Einnahmen um 10.000 € erhöhen.
Die Ausgaben im Jahr 2012 für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhöhen sich im Vergleich zu 2011 um 55.000 € auf 780.000 €. Ursache dafür ist die Steigerung der Anzahl der Hilfebedürftigen, im Januar waren 187 Personen im Juli bereits 206 Personen. Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2012 der Regelbedarf erhöht.
Für die Leistungen der Bildung und Teilhabe werden voraussichtlich 38.000 € ausgegeben.
Die Krankenhilfe gem. § 264 SGB V ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Darunter fallen Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Diese Personen werden von der Krankenkasse betreut, sind jedoch nicht versichert, sondern nur Betreute der Krankenkasse. Der Sozialhilfeträger trägt hier die Krankenhilfekosten zuzüglich einer 5%igen Verwaltungskostenumlage für die Krankenkasse. Im Jahr 2010 waren 132 Personen im Leistungsbezug, im Jahr 2011 ist diese Personenzahl auf
bisher 167 gestiegen. Die hohen Kosten werden verursacht durch mehrere Personen mit schweren Erkrankungen, wie z. B. Herzschrittmacher, Amputationen, Dialyse, Aids.
Der Landkreis fördert die Schuldnerberatung gem. § 11 Abs. 5 SGB XII institutionell i. H. v. 35.200 €. Bis zum 30.08.2011 hat der Träger für den Bereich des SGB XII 128 Beratungen durchgeführt.
Mehrausgaben wird es voraussichtlich auch bei den sonstigen Hilfen insbesondere Bestattungen geben. Es ist zu verzeichnen, dass häufiger Personen darauf angewiesen sind, die Bestattungskosten für ihre Angehörigen vom Sozialamt finanziert zu bekommen. Im Jahr 2010 hat der Landkreis 19 Bestattungen finanziert, im Jahr 2011 waren es bereits 22.
Die Einnahmen im Bereich der Leistungen für Zugewanderte sind 42.000 € veranschlagt. Dieses sind Leistungen für die gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz. Diese Leistungen werden von einem Dritten durchgeführt. Der Landkreis erwartet im Jahr 2012 eine Steigerung der Ausgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber und geduldete ehemalige Asylbewerber. Die Kosten der Krankenhilfe werden ebenfalls steigen. Der Landkreis hat z. Z. 160 Personen welche Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz und 79 Personen die Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass einige Personen aus dem Leistungsbezug des SGB II wieder zurückfallen in den Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, weil die Innenministerkonferenz den § 104 a Zuwanderungsgesetz nicht verlängert hat.
Zu den Leistungen Kosten der Unterkunft gab es bereits Ausführungen, die Einnahmen des Bundes werden sich erhöhen, von 24,5 % auf 35,8 % der Ausgaben der Kosten der Unterkunft. Allerdings sind damit auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finanzieren. Minderausgaben sind geplant bei den einmaligen Leistungen, die Ausgaben wurden verringert, weil auf Grund der Gesetzesänderungen Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten nunmehr zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören. Für den Rechtskreis des SGB II geht man bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe von ca. 4.500 Kindern und Jugendlichen aus. Für den Bereich § 6 b Bundeskindergeldgesetz und Kinderzuschlag wird mit ca. 3000 Leistungs-berechtigten gerechnet.
Dr. Richter Mendau: Mit wieviel Personal werden die Aufgaben für Bildung und Teilhabe wahrgenommen?
Herr Wulfänger: 3 Personen im Jobcenter und 2, 75 Personen im Landkreis.
Frau Dr. Paschke: Es ist festzustellen, dass die Aufgaben für Bildung und Teilhabe beim Landkreis sehr engagiert und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden.
Herr Stern: Ist mit der Lernförderung Nachhilfeunterricht gemeint?
Herr Wulfänger: Es handelt sich dabei um Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler unter der Voraussetzung, dass das Lernziel nicht erreicht wird, d. h. die Versetzung ist gefährdet.
Frau Dr. Paschke: Wenn man abwartet bis zur Versetzungsgefährdung, könnte eine Förderung schon zu spät sein. Hier sehe ich unbedingt Bedarf nachzubessern.
Herr Kühnel: Es ist davon auszugehen, dass die Lehrer bereits eher reagieren, wenn Schwierigkeiten in den einzelnen Fächer bestehen.
Frau Rütten: Im Haushaltsplan 2012 ist die Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege mit Ausgaben i. H. v. 64.000 € veranschlagt. Davon sind bereits durch Verträge 44.700 € gebunden, für das Frauenhaus, die Beratungsstelle für Hörbehinderte und die Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte. Weitere Projekte die in diesem Rahmen in der Vergangenheit gefördert wurden, sind der Saftladen, der Behindertenbeirat, die Kreisseniorenvertretung, die Telefonseelsorge und das Fest der Begegnung.
Zur Grundsicherung im Alltag und bei dauerhafter Erwerbsminderung wurde bereits eingeführt. Hier wäre dazustellen, dass die Anzahl der Personen steigt, von Januar´11 mit 719 Personen bis September´11 mit 727 Personen.
Frau Dr. Paschke: Insbesondere in diesem Bereich ist zu erwarten, dass in den Folgejahren mit einem erhöhten Zuwachs der Hilfebedürftigen Personen zu rechnen ist.
Herr Dr. Kühn: Bekommen alle Personen die volle Grundsicherung oder gibt es auch Aufstocker?
Frau Rütten: Bei den älteren Personen haben wir häufig sogenannte Aufstocker für die ergänzende Leistungen der Grundsicherung gewährt werden.
Herr Kühnel: Können sie sagen, wie hoch die Grenze für die Grundsicherung ist?
Frau Rütten: 364 € Regelbedarf und Kosten der Unterkunft für eine Person ca. max. 310 € insgesamt 674 €.
Herr Wulfänger: Stellt den Haushalt des Gesundheitsamtes vor. Die Personalkosten im Gesundheitsamt werden im Jahr 2012 sinken. Das ist darauf zurückzuführen, dass eine Arztstelle nicht besetzt werden kann.
Frau Dr. Paschke: Der Arzt wird aber gebraucht, wenn ein Arzt gefunden wird, gibt es dann eine Möglichkeit diesen einzustellen.
Herr Wulfänger: Dann wird es eine Möglichkeit geben.
Frau Dr. Paschke: Wie kommt es, dass die Einnahmen bei den Reiseimpfungen höher sind, als die Ausgaben?
Herr Wulfänger: Der Impfstoff wird gekauft und die Impfung wird im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Einnahmen sind Gebühren, die für Reiseimpfungen zu erheben sind.
Frau Dr. Paschke: Wie ist zu erklären, dass die Mitgliedsbeiträge für den Arbeitskreis Gruppenprophylaxe im Jahr 2012 sinken?
Herr Wulfänger: Zum Personal des Landkreises ist festzustellen, dass der Landkreis 10 Stellen reduziert. Der eigentliche Abbau waren 18 Stellen, jedoch waren in einigen Bereichen neue Stellen zu schaffen z. B. Sozialamt 2 Stellen für Bildung und Teilhabe, Ordnungsamt ½ Stelle für den Elektronischen Aufenthaltstitel, Jugendamt 2 Stellen für Vormundschaften und andere Aufgaben die uns der Gesetzgeber überträgt. Die Personalkosten bleiben in etwa gleich. Der Altersdurchschnitt der Beschäftigten beträgt 47 Jahre. Der Landkreis hat im Jahr 2011
3 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte und im Jahr 2012 werden 4 Auszubildende eingestellt.
Ca. 21,2 % der Beschäftigten befinden sich z. Z. in Altersteilzeit. Von insgesamt 329 Personen in Altersteilzeit sind 171 Personen ausgeschieden und 158 Personen arbeiten.
Die Übersicht der Zuschüsse an Dritte ist der Anlage zu entnehmen.
Zum Vermögenshaushalt ist zu erwähnen, dass im nächsten Jahr keine neuen Kredite aufgenommen werden. Für den Gesundheitsbereich werden im Vermögenshaushalt für den Erwerb eines Desinfektionsgerätes 12.800 € bereitgestellt.
Herr Dr. Kühn: Wann wird der Landkreis die Doppik einführen?
Herr Wulfänger: Zum 01.01.2013.
Frau Dr. Paschke: Abschließend ist festzustellen, dass für den Bereich des Sozialamtes die 64.000 € wieder eingestellt wurden. Die Träger waren bisher immer mit den Zuwendungen zufrieden, obwohl die Ausgaben gestiegen sind. Die Kosten der Unterkunft können weiter gesenkt werden, ohne dass für Hilfeempfänger schlechtere Bedingungen eintreten. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe ist man auf einem guten Weg.
Der Sozialausschuss gibt seine Empfehlung an den Finanzausschuss weiter.