Beschluss (abweichend vom Beschlussvorschlag)

 

 


Frau Rütten: Mit der neuen Richtlinie wurden erstmals Werte zur Angemessenheit festgeschrieben, die auf der Basis eines schlüssigen Konzeptes ermittelt wurden. Die Mietwerterhebung zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft im Landkreis Stendal fand im Jahr 2010 bis März 2011 statt. Die Vermieter des gesamten Landkreises haben sich daran beteiligt. Das Untersuchungskonzept basiert in seinen Grundzügen auf der allgemein anerkannten Vorgehensweise zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und erfüllt damit die Anforderungen des Bundessozialgerichtes an ein schlüssiges Konzept. Der Hintergrund ist, vor den Sozialgerichten bei bestehenden Klageverfahren gerichtsfest zu sein. Erstmals wurde eine Bruttokaltmiete in verschiednen Wohnungsmarkttypen ermittelt. Die Wohnungsmarkttypen teilen sich ein in Typ 1 für Stendal und Tangermünde, Typ 2 für Havelberg, Osterburg, Tangerhütte, Seehausen, Arneburg-Goldbeck und Typ 3 Bismark und Elbe-Havel-Land. Es bestehen weiterhin die Regelungen des Bestandsschutzes. Neu ist, die Übernahme von Instandshaltungskosten bei selbstbewohntem Wohneigentum auch im Wege eines Darlehens unter Beachtung der Mietobergrenzen.

 

Frau Dr. Paschke: Es ist zu bemängeln, dass das Guthaben gegen den Bedarf der Unterkunftskosten aufgerechnet werden. Das ist ökologisch wenig sinnvoll. Die Kosten der Unterkunft führten in der Vergangenheit immer wieder zu Widerspruchs- und Klageverfahren. Ist bekannt wieviele Klageverfahren anhängig sind?

 

Frau Rütten: Der Landkreis hat keine Klageverfahren. Das Jobcenter hat ca. 700 Widersprüche zu Kosten der Unterkunft. Klageverfahren sind nicht bekannt.

 

Herr Dr. Kühn: Sind die Werte für die Kosten der Unterkunft den Vermietern bekannt?

 

Herr Wulfänger: Die Werte sind den Vermietern bekannt. Die Richtlinie wird auf der Internetseite des Landkreises Stendals veröffentlicht.