Frau Müller
erläutert die Richtlinie und teilt mit, dass es vor Jahren schon einmal so eine
Richtlinie gab. Es gibt hier Bereiche, die zwar gängige Praxis sind, aber auch
ein gewisses Ermessen haben. Wir haben das Thema noch mal aufgegriffen, ganz
einfach, um die Verwaltungsabläufe einfacher zu gestalten. Aus der Richtlinie
erwächst kein Rechtsanspruch für irgendwen, sondern diese Leistungen sind immer
im Zusammenhang mit den entsprechenden Erziehungshilfeleistungen zu sehen. Wir
erreichen dadurch, dass wir in gleichen Fallkonstellationen auch gleich
entscheiden, und wir erleichtern uns insofern die Arbeit, dass wir
Jugendämtern, die Kinder in unseren Einrichtungen haben, die Richtlinie zur
Verfügung stellen und keine großen Erklärungen mehr abgeben müssen.
Nach dem Jugendhilferecht ist es so, dass Zuschüsse und Beihilfen immer
so gezahlt werden, wie sie am Ort der Unterbringung üblich sind.
Herr Dr. Kühn fragt
nach Zuschüssen für Klassenfahrten – ist das nicht im Bildung- und
Teilhabe-Paket schon mit drin.
Frau Müller erklärt,
dass ein Kind, welches in einer Einrichtung Jugendhilfe bekommt, keine
Leistungen nach SGB II bekommt, d. h., wir haben 100 %ig den Unterhalt sowie
solche Leistungsansprüche sicherzustellen.
Herrn Kittner
gefällt in der Begründung sehr gut, dass man sagt, dass die Kinder im Landkreis
nicht benachteiligt sind und man ist mit den anderen immer gleichgestellt.
Herr Dr. Kühn lässt
über die DS-Nr. 286/2011 abstimmen. Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.