Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Müller erläutert die Richtlinie und teilt mit, dass es vor Jahren schon einmal so eine Richtlinie gab. Es gibt hier Bereiche, die zwar gängige Praxis sind, aber auch ein gewisses Ermessen haben. Wir haben das Thema noch mal aufgegriffen, ganz einfach, um die Verwaltungsabläufe einfacher zu gestalten. Aus der Richtlinie erwächst kein Rechtsanspruch für irgendwen, sondern diese Leistungen sind immer im Zusammenhang mit den entsprechenden Erziehungshilfeleistungen zu sehen. Wir erreichen dadurch, dass wir in gleichen Fallkonstellationen auch gleich entscheiden, und wir erleichtern uns insofern die Arbeit, dass wir Jugendämtern, die Kinder in unseren Einrichtungen haben, die Richtlinie zur Verfügung stellen und keine großen Erklärungen mehr abgeben müssen.

 

Nach dem Jugendhilferecht ist es so, dass Zuschüsse und Beihilfen immer so gezahlt werden, wie sie am Ort der Unterbringung üblich sind.

 

Herr Dr. Kühn fragt nach Zuschüssen für Klassenfahrten – ist das nicht im Bildung- und Teilhabe-Paket schon mit drin.

 

Frau Müller erklärt, dass ein Kind, welches in einer Einrichtung Jugendhilfe bekommt, keine Leistungen nach SGB II bekommt, d. h., wir haben 100 %ig den Unterhalt sowie solche Leistungsansprüche sicherzustellen.

 

Herrn Kittner gefällt in der Begründung sehr gut, dass man sagt, dass die Kinder im Landkreis nicht benachteiligt sind und man ist mit den anderen immer gleichgestellt.

 

Herr Dr. Kühn lässt über die DS-Nr. 286/2011 abstimmen. Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.