Sitzung: 25.10.2011 Jugendhilfeausschuss
Frau Müller nutzt
die Gelegenheit, den Ausschuss über den aktuellen Stand aus dem Paket Bildung
und Teilhabe zu informieren. Vergangene Woche fand ein Gespräch mit den
aktuellen Träger der Schulsozialarbeit aus dem ESF-Paket statt. Es wurde ein
Vorschlag, der im Hause abgestimmt wurde, unterbreitet. Der Landkreis wird aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig noch vier Stellen in der
Schulsozialarbeit finanzieren. Das sind eine zweite Stelle an der
Pestalozzi-Schule Stendal, eine Stelle an der Grundschule Nord, eine Stelle an
der Förderschule „Anne Frank“ in Osterburg und eine Stelle an der Förderschule
Klietz in Zusammenhang mit der Grundschule Klietz. Das sollen die vier Träger (DRK,
IB, Diakoniewerk und PSW) übernehmen. Dem wurde zugestimmt und es wurde schon
abgestimmt, welcher Träger welche Schule betreuen wird. Die Träger sind dabei,
das konzeptionell noch zu untersetzen. Es ist vorgesehen, zwischen dem
Landkreis und den vier Trägern eine entsprechende Vereinbarung zur Finanzierung
usw. abzuschließen. Wir haben das Ziel, die Stellen zum Jahreswechsel zu
besetzen. Das Projekt wird dann parallel zum ESF-Programm befristet sein bis
31.12.2012. Andere Landkreise machen das ähnlich. Das wird eine gute Sache
werden, schon deshalb, weil wir die Kompetenz der Träger nutzen können.
Herr Wulfänger
erklärt, dass das Paket „Bildung und Teilhabe“ in jedem Bundesland anders
gehandhabt wird. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Vorgaben, deshalb haben wir
mit dem Schulamt, Sozialamt und Jugendamt eine Lösung gesucht und auch
gefunden. Wir wollten keine Parallelstrukturen aufbauen, sondern das Vorhandene
sollte genutzt und erweitert werden und die Träger sind bereit, das zu
erweitern.
Herr Graubner fragt
zur Hortbetreuung. Es gab wohl gewisse Anlaufschwierigkeiten bei der
Schülerbeförderung und bei der Bereitstellung von entsprechenden Angeboten im
Hortbereich. Es gibt landesweit Probleme. Welche Möglichkeiten gibt es, dies zu
verbessern oder anders zu machen? Wie sollen wir als Verbände mit den Eltern
sprechen, um eine gemeinsame Lösung zu bekommen?
Frau Müller fragt
noch mal genau nach, es geht um das Problem „gemeinsames Lernen“. Das gemeinsame
Lernen ist die Folge der Behindertenrechtskonvention. Diese wird in dieser Form
durch das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Man wird sich lt.
Kultusministerium nicht generell von den Förderschulen verabschieden. Alle
Eltern, die es wünschen, da wird es den Kindern ermöglicht, in einer
Regelschulform das sogenannte gemeinsame Lernen zu praktizieren. Uns wurde das
Thema in Zusammenhang mit der Hortbetreuung bekannt. Hier wurde sehr wenig
kommuniziert seitens des Schulbereiches, dass welche und wie viel Kinder mit
welchen Förderschwerpunkten an welchen Schulen beschult werden. Im letzten Jahr
wussten das noch nicht einmal die Lehrkräfte zum Zeitpunkt X. Das hat im
Einzelfall auch Folgen für die Hortbetreuung. Problematisch ist der Punkt, dass
es in bestimmten Fällen nicht ganz ohne ist, in die Regelhortbetreuung mit dem
Regelpersonalschlüssel eine unterschiedliche Anzahl von Schülern sachgerecht
und kindgerecht und problemgerecht mitbetreuen zu können. Hier gibt es nach wie
vor Probleme. Wir versuchen, gemeinsam mit den Trägern entsprechende Beratungen
und Hilfestellungen zu geben. Und wir bemerken, dass Einrichtungen hier ganz
schnell an ihre Grenzen kommen und man muss sehen, welche Lösungen man findet,
gemeinsam mit der leistungsverpflichteten Gemeinde oder dem Träger der
Einrichtung und den Betreuungsbedarf, den das Kind hat und den
Betreuungswunsch, den die Eltern haben. Momentan gibt es noch sehr viele
ungelöste Probleme. Es gibt hier verschiedene Denkansätze im Rahmen der
Novellierung des KiFöG. Es gibt und es gab Probleme und wir versuchen, diese
aktuell vor Ort mit den Beteiligten zu lösen.
Herr Wulfänger
erklärt: Die Ursache ist ganz einfach. Da hat das Land für die Schulen eine
Regelung getroffen. Aber Hortbetreuung wurde bei dem ganzen Thema außen
vorgelassen, d. h., die Horte sind nicht in dem Maße darauf vorbereitet worden,
weder von den Pädagogen noch von den Räumen noch finanziell, um das ganze
abzufedern. Da sind wir dabei, Lösungen zu suchen, um das nicht auf dem Rücken
der Kinder auszutragen. Wir hoffen, dass, wenn das KiFöG novelliert wird,
dieses Problem in irgendeiner Form damit gelöst wird.
Frau Müller meint,
man hat folgendes einfach vergessen: Ein Kind, dass vormittags einen erhöhten
Förderbedarf während der Schulzeit hat, hat diesen mit Schulschluss im Hort
noch genauso.
Herr Graubner bittet
darum, wenn es weitere Gesprächsrunden diesbezüglich gibt, mit einbezogen zu
werden.
Frau Seiler bittet
ebenfalls um Informationen, wenn diese Gesprächsrunden stattgefunden haben.
Denn Schüler aus einer GB-Schule z. B. können nicht in den Regelhort.
Herr Wulfänger will
dazu im nächsten Ausschuss Informationen geben, da uns das Thema noch über
Monate begleiten wird.
Für Frau Müller ist es unglaublich, dass der Landkreis jetzt das
Problem vom Kultusministerium lösen muss. Wir sind gezwungen, ersatzweise ein
Problem zu lösen, dass eigentlich gar nicht unser Problem sein sollte.
Frau Stegemann fragt
nach, ob es Familienbildungsstätten im Landkreis gibt, da das Land sich aus der
Förderung der Familienbildungsstätten zurückzieht.
Frau Müller: In
unserem Landkreis gibt es keine.