Frau Müller nutzt die Gelegenheit, den Ausschuss über den aktuellen Stand aus dem Paket Bildung und Teilhabe zu informieren. Vergangene Woche fand ein Gespräch mit den aktuellen Träger der Schulsozialarbeit aus dem ESF-Paket statt. Es wurde ein Vorschlag, der im Hause abgestimmt wurde, unterbreitet. Der Landkreis wird aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig noch vier Stellen in der Schulsozialarbeit finanzieren. Das sind eine zweite Stelle an der Pestalozzi-Schule Stendal, eine Stelle an der Grundschule Nord, eine Stelle an der Förderschule „Anne Frank“ in Osterburg und eine Stelle an der Förderschule Klietz in Zusammenhang mit der Grundschule Klietz. Das sollen die vier Träger (DRK, IB, Diakoniewerk und PSW) übernehmen. Dem wurde zugestimmt und es wurde schon abgestimmt, welcher Träger welche Schule betreuen wird. Die Träger sind dabei, das konzeptionell noch zu untersetzen. Es ist vorgesehen, zwischen dem Landkreis und den vier Trägern eine entsprechende Vereinbarung zur Finanzierung usw. abzuschließen. Wir haben das Ziel, die Stellen zum Jahreswechsel zu besetzen. Das Projekt wird dann parallel zum ESF-Programm befristet sein bis 31.12.2012. Andere Landkreise machen das ähnlich. Das wird eine gute Sache werden, schon deshalb, weil wir die Kompetenz der Träger nutzen können.

 

Herr Wulfänger erklärt, dass das Paket „Bildung und Teilhabe“ in jedem Bundesland anders gehandhabt wird. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Vorgaben, deshalb haben wir mit dem Schulamt, Sozialamt und Jugendamt eine Lösung gesucht und auch gefunden. Wir wollten keine Parallelstrukturen aufbauen, sondern das Vorhandene sollte genutzt und erweitert werden und die Träger sind bereit, das zu erweitern.

 

Herr Graubner fragt zur Hortbetreuung. Es gab wohl gewisse Anlaufschwierigkeiten bei der Schülerbeförderung und bei der Bereitstellung von entsprechenden Angeboten im Hortbereich. Es gibt landesweit Probleme. Welche Möglichkeiten gibt es, dies zu verbessern oder anders zu machen? Wie sollen wir als Verbände mit den Eltern sprechen, um eine gemeinsame Lösung zu bekommen?

 

Frau Müller fragt noch mal genau nach, es geht um das Problem „gemeinsames Lernen“. Das gemeinsame Lernen ist die Folge der Behindertenrechtskonvention. Diese wird in dieser Form durch das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Man wird sich lt. Kultusministerium nicht generell von den Förderschulen verabschieden. Alle Eltern, die es wünschen, da wird es den Kindern ermöglicht, in einer Regelschulform das sogenannte gemeinsame Lernen zu praktizieren. Uns wurde das Thema in Zusammenhang mit der Hortbetreuung bekannt. Hier wurde sehr wenig kommuniziert seitens des Schulbereiches, dass welche und wie viel Kinder mit welchen Förderschwerpunkten an welchen Schulen beschult werden. Im letzten Jahr wussten das noch nicht einmal die Lehrkräfte zum Zeitpunkt X. Das hat im Einzelfall auch Folgen für die Hortbetreuung. Problematisch ist der Punkt, dass es in bestimmten Fällen nicht ganz ohne ist, in die Regelhortbetreuung mit dem Regelpersonalschlüssel eine unterschiedliche Anzahl von Schülern sachgerecht und kindgerecht und problemgerecht mitbetreuen zu können. Hier gibt es nach wie vor Probleme. Wir versuchen, gemeinsam mit den Trägern entsprechende Beratungen und Hilfestellungen zu geben. Und wir bemerken, dass Einrichtungen hier ganz schnell an ihre Grenzen kommen und man muss sehen, welche Lösungen man findet, gemeinsam mit der leistungsverpflichteten Gemeinde oder dem Träger der Einrichtung und den Betreuungsbedarf, den das Kind hat und den Betreuungswunsch, den die Eltern haben. Momentan gibt es noch sehr viele ungelöste Probleme. Es gibt hier verschiedene Denkansätze im Rahmen der Novellierung des KiFöG. Es gibt und es gab Probleme und wir versuchen, diese aktuell vor Ort mit den Beteiligten zu lösen.

 

Herr Wulfänger erklärt: Die Ursache ist ganz einfach. Da hat das Land für die Schulen eine Regelung getroffen. Aber Hortbetreuung wurde bei dem ganzen Thema außen vorgelassen, d. h., die Horte sind nicht in dem Maße darauf vorbereitet worden, weder von den Pädagogen noch von den Räumen noch finanziell, um das ganze abzufedern. Da sind wir dabei, Lösungen zu suchen, um das nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Wir hoffen, dass, wenn das KiFöG novelliert wird, dieses Problem in irgendeiner Form damit gelöst wird.

 

Frau Müller meint, man hat folgendes einfach vergessen: Ein Kind, dass vormittags einen erhöhten Förderbedarf während der Schulzeit hat, hat diesen mit Schulschluss im Hort noch genauso.

 

Herr Graubner bittet darum, wenn es weitere Gesprächsrunden diesbezüglich gibt, mit einbezogen zu werden.

 

Frau Seiler bittet ebenfalls um Informationen, wenn diese Gesprächsrunden stattgefunden haben. Denn Schüler aus einer GB-Schule z. B. können nicht in den Regelhort.

 

Herr Wulfänger will dazu im nächsten Ausschuss Informationen geben, da uns das Thema noch über Monate begleiten wird.

 

Für Frau Müller ist es unglaublich, dass der Landkreis jetzt das Problem vom Kultusministerium lösen muss. Wir sind gezwungen, ersatzweise ein Problem zu lösen, dass eigentlich gar nicht unser Problem sein sollte.

 

Frau Stegemann fragt nach, ob es Familienbildungsstätten im Landkreis gibt, da das Land sich aus der Förderung der Familienbildungsstätten zurückzieht.

 

Frau Müller: In unserem Landkreis gibt es keine.