Beschluss: einstimmig zugestimmt

Der Landrat erklärt, dass die Finanzmittel gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz vom Land Sachsen-Anhalt direkt an die Verkehrsunternehmen gezahlt wurden. Nunmehr sind jedoch die Landkreise für die Ausreichung der Mittel zuständig. Der Landkreis erhält jährlich Finanzmittel, die von diesem an das in den ÖPNV integrierte zuständige Verkehrsunternehmen ausgereicht werden. Die zu beschließende Satzung regelt die Antragstellungs- und Auszahlungsmodalitäten. 

 

Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.