Der Vorsitzende stellt fest:

 

-        die Ladung zur heutigen Kreistagssitzung erfolgte frist- und ordnungsgemäß am 16. März 2012,

 

-        der Kreistag ist beschlussfähig (es sind 42 Mitglieder des Kreistages anwesend – siehe Seite 1 Anwesenheitsliste).

 

Der Vorsitzende stellt die Frage, ob es zur vorliegenden Tagesordnung Anmerkungen oder Änderungswünsche gibt?

 

Herr Stapel bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 16, dem Antrag zur A 14 – Drucksache Nr. 327/2012. Diesen Antrag hätte ich gern von der Tagesordnung herunter genommen. Ich hoffe nicht, dass die Idee aufkommt, ich wollte mich nicht eindeutig positionieren. Es wissen alle, dass ich für die B 189 bin und dass die Autobahn dann überflüssig wird. Der Antrag enthält nicht, was eine klare Stellung beinhalten würde. Nur in der Begründung wird ein wenig deutlich, um was es eigentlich geht. Die Begründung wird aber nicht mit beschlossen. Darum kann der Antrag nicht auf der Tagesordnung bleiben. Man könnte also für die Autobahn oder für den Ausbau der B 189 stimmen. Das wäre eine Beschlussvorlage. Aber so ist es keine. Beides wäre auch völliger Schnee von gestern und ist nicht mehr aktuell. Deshalb mein Antrag, die Vorlage von der Tagesordnung herunterzunehmen mit der Bitte, zur nächsten Sitzung des Kreistages sie so zu schreiben, dass sie abstimmungsfähig ist.

 

Frau Braun vertritt diese Rechtsauffassung nicht. Gegenstand der Vorlage ist, dass die Fraktion der Landwirte den Antrag auf namentliche Abstimmung zum Bau der Bundesautobahn 14 stellt. Nun kann man natürlich philosophieren. Jeder weiß, was eine Abstimmung ist. Gemäß Gemeindeordnung und Geschäftsordnung wird mit ja, nein oder Enthaltung abgestimmt. Der Gegenstand des Antrages ist aus meiner Sicht rechtsrelevant. Darüber kann befunden werden. Über die Begründung können wir uns streiten. Die Begründung sollte man nicht so allgemein definieren. Man braucht aber auch gar keine Begründung. Eigentlich brauchen wir nur die Fragestellung, wollen wir die Autobahn oder wollen wir sie nicht? Ist es ein wirtschaftlicher Vorteil oder nicht? Wir wollen auch nicht die Allgemeinheit einbeziehen. Hier ist der Kreistag gefordert. Man soll sagen, wer dafür ist, wer dagegen und wer sich enthält. Und das reicht schon.

 

Herr Wiese meint, dass über zwei Dinge abzustimmen ist. Als erstes über den Antrag auf namentliche Abstimmung. Und dann wird darüber abgestimmt, wie sich die Mitglieder des Kreistages zum Bau der Autobahn positionieren. Ich denke, dass dann der Antrag korrekt ist. Wir gehen auf keinen Fall davon ab, dass wir für die namentliche Abstimmung sind.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Stapel den Antrag gestellt hat, den TOP 16 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Hierüber ist nun abzustimmen.

 

Mehrheitlich, bei 14 Ja-Stimmen, 21 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung, ist der Antrag von Herrn Stapel abgelehnt. Somit verbleibt der TOP auf der Tagesordnung des Kreistages.

 

Weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung gibt es nicht. Der Vorsitzende erklärt sodann die Tagesordnung als festgestellt.