Drucksache 343/2012 – Innovations- und Investitionsprogramm zur Modernisierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen – STARK III. Frau Braun eröffnet die Diskussion.

 

Frau Theil: Den Anwesenden wurde auf der Sitzung des Fachausschusses am 17.04.2012 die Prioritätenliste zum Investitionsprogramm STARK III als Tischvorlage vorgelegt. Resultierend aus der Diskussion wurde den Anwesenden die Drucksache 343/2012 mit den entsprechenden Anlagen übergeben. Hier wird besonders auf die Anlage 3 verwiesen, in der noch einmal die Reihenfolge in den Prioritätenlisten aus dem Schulbauprogramm 2008/2009 dargestellt wird. Die Kopien der entsprechenden Drucksachen sind ebenfalls in den Anlage enthalten.

Durch den Bürgermeister der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg wurde Frau Theil darüber informiert, dass sich der Hauptausschuss des Stadtrates Osterburg dahingehend ausgesprochen hat, dass der Antrag für die Grundschule Osterburg die Priorität Nr. 1 einnimmt. Der Antrag zur Grundschule Flessau soll in der zweiten STARK III- Runde weiter verfolgt werden.

Eine weitere Frage, die offen geblieben war, ist die nach der Zuordnung der Anträge für die Grundschulen Börgitz und Möringen zu den beiden Förderprogrammen.

Es wurde bestätigt, dass zum Zeitpunkt 01.07.2007 diese beiden Gemeinden zur Verwaltungsgemeinschaft Uchtetal gehörten und damit die Einordnung in die ELER-Liste richtig ist.

 

Frau Braun stellt fest, dass damit die Nr. 5 von der Liste der ELER- Maßnahmen und bei Ziffer 1 Grundschule Flessau gestrichen werden kann. Der Informationsstand ist jetzt für alle gleich.

 

Herr Zimmermann stellt fest, dass im Bereich der Grundschulen mindestens 80 Schüler als Forderung stehen. In der Schulentwicklungsplanung sind 60 Schüler festgelegt und in der Ausnahmeregelung sollten mindestens 40 Schüler vorhanden sein. Er versteht diese Festlegung als einen Vorgriff auf eine zukünftige Schulentwicklungsplanung oder sollte das anders gesehen werden.

 

Frau Theil stellt fest, dass die Frage nicht so beantwortet werden kann. Das  Handbuch enthält die Forderung von mindestens 80 Schülern. Ob das ein Vorgriff auf die Schulentwicklungsplan ist, ist eine Interpretationsfrage.   Momentan spricht die Verordnung von 60 Schülern für Grundschulen.

 

Frau Braun führt aus, dass in einem Presseartikel vom Minister erwähnt wurde, dass Grundschulen mit weniger als 40 Schüler mit Sicherheit keine nachhaltige Bestandskraft haben werden. Weiterhin bemerkt sie, dass die Diskussion bei den Grundschulen, ob 60 oder 80 Schüler,  zeigt, dass sich die Schullandschaft auch nach Ansicht des Ministeriums  bei der kommenden Schulentwicklungsplanung gravierend verändern wird. Hier stellt sich jetzt die Frage nach der Fläche unseres Landkreises, sprich nach der Beachtung der Bedingungen in der Altmark. Nach Ansicht der Landstagesabgeordneten sollten für die beiden Altmarkkreise als Flächenkreise andere Prioritäten gesetzt werden, weil sonst die Entfernungen zu den Schulen zu groß werden würden. Das Problem der Schülerbeförderung ist für den Landkreis Stendal ein besonderes Problem. Die Wege dürfen auf keinen Fall zu lang werden. Im Vorgespräch wurden Frau Theil und Frau Dr. Bergmann gebeten, eine Kartenübersicht anzufertigen, aus der ersichtlich wird, in welcher Grundschule die Kinder beschult werden, wie groß die Entfernungen sind und wie lange die Schüler im Bus sitzen müssen. Das sollte auch Grundlage für die kommende Schulentwicklungsplanung sein. Frau Braun stellt fest, dass sich alle am Tisch einig sind, sich für die Fläche einzusetzen, dass die Grundschüler keine weiten Wege haben und das die kleine Grundschule auf dem Land, soweit das Land dem zustimmt, erhalten bleibt. Das es nicht einfach wird, ist allen klar.

Die Vorsitzende ist der Auffassung, dass es nicht hinzunehmen ist, vielleicht in Zukunft nur noch Schulen in den ehemaligen Kreisstädten vorzufinden. Das kann nicht Ziel und Zweck des Schulentwicklungsplanes und auch nicht der Schulpolitik sein. Sie ist deshalb auch dafür, dass Förderanträge, wie der der Grundschule Schinne, die mit 48 Schülern unter der Norm liegt, auf Platz 2 belassen wird. Auch die Sekundarschule Tangermünde sollte auf Platz 3 verbleiben. Bei den Sekundarschulen in Tangermünde und in Tangerhütte sind 60 bis 70 % der Schüler aus dem ländlichen Umland. Hier kann man schon fast von Dorfschulen sprechen. Die von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten sind im Bau- und Verkehrsausschuss bestätigt worden. Hier sollte nichts in Frage gestellt werden.

Frau Braun äußert ihr Unverständnis über das Zustandekommen der Prognosezahlen für das Schuljahr 2029/30. Sie zweifelt an der Richtigkeit dieser Angaben.

 

Herr Berlin bestätigt diese Aussage auch in Bezug auf die Zahlenangaben die Grundschule Schinne betreffend.

 

Frau Braun gibt zu bedenken, dass sich Zugänge und Abgänge bedingt durch Umzüge nicht abschließend vorhersagen lassen. Hinter diese Berechnung müssen 3 Fragezeichen gemacht werden. Deshalb sollte die Grundschule Schinne auch auf Platz 2 verbleiben.

 

Herr Wiese bittet um eine Information zu den Prioritätenlisten für die Kitas, da einige der beantragten Maßnahmen eine Kombination zwischen Kita und Grundschule darstellen.

Er stellt fest, dass der Beschluss des Osterburger Hauptausschusses respektiert werden muss. Dennoch steht für ihn fest, dass es dann nicht mehr lange dauern wird, bis die Flessauer Grundschule geschlossen wird. Wenn dem so ist, geht wieder ein „Leuchtpunkt“ im ländlichen Raum verloren. Die Attraktivität für junge Leute ist nicht mehr gegeben. So braucht man über eine demografische Entwicklung im ländlichen Raum zukünftig nicht reden. Es wird alles dafür getan, den ländlichen Raum weiter zu schwächen. Für die Kinder im ländlichen Raum ist das eine Benachteiligung. 

Die Reihenfolge der Liste kann aber so mitgetragen werden. In der Gemeinde Schollene werden Kinder bereits in Brandenburg beschult. Die Finanzierung für die Sanierung ist in Schollene aber gesichert. Wenn am Rande des Landkreises Stendal bzw. des Landes Sachsen-Anhalt eine Grundschule geschlossen wird, macht man jungen Leuten die Entscheidung leicht, zum Beispiel Rathenow als Wohnort zu wählen. Das sind dann die potentiellen Schüler für den Bereich Havelberg. Bei der Investition in Havelberg kann das nicht unser Interesse sein.

Herr Wiese fordert die Verwaltung auf, sich gerade hier im schwach besiedelten ländlichen Raum  für die Erhaltung von Leuchtpunkten einzusetzen, denn es kann auch eine andere demografische Entwicklung in dieser Region stattfinden.

Abschließend merkt er an, dass auf jeden Fall die Zahlen für 2030 angezweifelt werden müssen.

 

Herr Kühnel ist der Auffassung, dass man die Zahlen für das Schuljahr 2029/30 ansehen sollte, aber sie sollten nicht zu ernst genommen werden.  Man dürfte nicht in Schulen investieren, die geschlossen werden, sondern nur in Schulen die laut Schulentwicklungsplanung Bestand haben. Entscheidend ist der Betrag, der insgesamt zur Verfügung steht. Es stehen ja nur begrenzte Mittel zur Verfügung und wenn überhaupt, ist damit zu rechnen, dass von jedem Programm nur eine Grund- und eine Sekundarschule gefördert werden wird. Lobenswert ist, dass die neu entstandenen Gemeinden, die für die Grundschulen verantwortlich sind, im Vorfeld ihre Prioritäten gesetzt haben. Vielleicht müssen Schulen zusammengelegt oder neu gebaut werden. Das alles weiß man jetzt noch nicht. In der Verwaltungsgemeinschaft Arneburg- Goldbeck gibt es noch 7 Grundschulen.

Im Gemeinderat der Stadt Bismark wurde schon darüber gesprochen, wie zukünftig mit den 3 Grundschulen umgegangen wird. Zwei Schulstandorte, Schinne und Bismark, werden bleiben. Es muss abgewartet werden, welche Prioritäten vom Landtag in die nächste Schulentwicklungsplanung gesetzt werden. Jede Gemeinde sollte Klarheit schaffen, wie sie sich die zukünftige Entwicklung bei den Grundschulen vor Ort vorstellt. Dann ist es vielleicht auch möglich, Leuchtpunkte zu schaffen. Schulen, die gefördert werden, müssen auch in der nächsten Schulentwicklungsplanung Bestand haben. Es muss gesehen werden, wie weit die Mittel reichen. Das Ministerium bzw. das Landesschulamt behalten sich vor, welche Schulen gefördert werden. Von den Landkreisen können nur Angebote gemacht werden.

 

Herr Schönwald bemerkt, dass die Leuchtpunkte nicht sonderlich nützen, wenn der Ozean dazwischen zu groß ist. Er ist weiterhin von dem Gedanken überzeugt, dass eine Art große Landkreisschule mit einzelnen Filialen gegründet werden sollte, um überhaupt einen Entscheidungsspielraum bei geringeren Schülerzahlen zu haben. Es wird so sein, dass der Bestand der Schule immer an der Schülerzahl festgemacht wird. Er stellt die Frage, ob überhaupt die Chance besteht, die Grundschulen so zusammenzufassen.

 

Frau Braun bittet darum, diese Anfrage zurückstellen. Dieser Prozess ist zurzeit in der Verbandsgemeinde Arneburg- Goldbeck in Gange. Deshalb würde auch keine dieser Grundschulen mit auf der Liste stehen, da das Konzept noch nicht fertig ist. Wenn sich die Verbandsgemeine abschließend positioniert hat, sollte das Modell hier unbedingt vorgestellt werden.

Frau Theil und Frau Dr. Bergmann werden gebeten, Kontakt zu Herrn Trumpf aufzunehmen, um sich über den  derzeitigen Stand seiner Konzeption zu informieren. Herr Trumpf sollte auf einer der nächsten Sitzungen, in Vorbereitung auf die Schulentwicklungsplanung, zu diesem Thema sprechen. Dann sollte auch über die 2. Förderphase diskutiert werden.

 

Herr Schönwald bemerkt, dass er auch um die grafische Darstellung der Schulstandorte gebeten hätte.

 

Herr Zimmermann findet es ist richtig, dass das Landesverwaltungsamt seine eigenen Vorstellungen hat, dennoch ist es wichtig darüber zu diskutieren und nicht alles als gegeben hinzunehmen. Er begrüßt den Vorschlag das Modell Arneburg- Goldbeck genauer ansehen. 

 

Frau Schwarz stellt fest, dass bei den vorliegenden Listen zu erkennen ist, dass die Verwaltung bei der Vorarbeit den gesamten Landkreis berücksichtigt hat. Auch der ländliche Raum hat Beachtung gefunden.

In Bezug auf die Berechnung führt sie an, dass bereits unterschiedliche Ergebnisse erhalten werden, wenn man nicht das vorgegebene Bezugsjahr 2009 sondern z.B. das Bezugsjahr 2010 verwendet. Dann könnte die Grundschule Dobberkau erhalten werden, ohne dass etwas verändert werden muss. Hier sollte eindeutig getrennt werden, ob über das Förderprogramm oder über zukünftige Schulentwicklungsplanung gesprochen wird.

Zur Grundschule Flessau bemerkt Frau Schwarz, dass im Hauptausschuss der Hansestadt Osterburg nicht festgelegt wurde, in die Grundschule Flessau nicht zu investieren. Man hat sich dafür ausgesprochen, dass Flessau in die zweite Förderperiode  aufgenommen werden sollte.

Deshalb unterbreiten sie den Vorschlag, die Grundschule Flessau auf Platz 12 der ELER- Liste zu setzen. Wenn die Grundschule Flessau nicht mehr auf der Liste enthalten ist, könnte das auch bedeuten, dass die Schule nicht in die zweite Förderperiode aufgenommen werden kann.

Für die Presse stellt Frau Schwarz richtig, dass es keine Entscheidung gibt, die Grundschule Dobberkau zu schließen. Die Verwaltung befindet sich in der Meinungsfindung. Außerdem wird in Dobberkau investiert.

 

Frau Braun ist es wichtig, dass das noch einmal klar gesagt wurde.

Sie bemerkt, dass Osterburg und Flessau zu einer Region gehören. Aber es muss die gesamte Fläche beachtet werden, zumal es auch politisch gewollt, ist die Fördermittel nicht nur in eine Region zu geben. 

 

Herr Witt (Verbandsgemeinde Elbe- Havel- Land) erklärt, dass die Verbandsgemeinde Elbe- Havel- Land mit drei Objekten auf der Prioritätenliste/ ELER- Mittel enthalten ist. Diese Objekte sind unbedingt notwendig und müssen saniert werden. Man lässt sich vielleicht von anderen Gedanken bei der Aufstellung der Prioritätenliste lenken und leiten. Er warnt davor, eine  Prioritätenliste von 1 bis 12 anhand der Schülerzahlen aufzustellen. Die Region sollte immer mit berücksichtigt werden.  Es gab schon einmal eine Prioritätenliste. Dort wurden die Grundschulen z. B. aus dem Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Schönhausen, seinerzeit auf die letzten Plätze gesetzt und waren nicht förderfähig. Eine Periode hat man also schon überstanden, ohne das Fördermittel geflossen sind. Die Gemeinden selbst können die Einrichtungen nicht erhalten.

Das Vorhaben Grundschule Schollene wurde in Kombination mit der Kita eingereicht. Auch diese Liste sollte bei der Entscheidungsfindung mit zu Grunde gelegt werden. Es handelt sich um die zweitgrößte Flächengemeinde im Landkreis Stendal. Die Entfernungen, die die Kinder zurücklegen müssen, sind groß. Übertrieben gesagt stehen Grundschüler 5:45 Uhr an der Bushaltestelle um zum Unterrichtsbeginn um 7 Uhr in der Schule zu sein.

 

Frau Braun bemerkt, dass In der Beförderungsrichtlinie 6:30 Uhr steht.

Sie stellt fest, dass sich in der Diskussion immer stärker herauskristallisiert, wie wichtig die Übersichtskarte mit allen Schulstandorten für die Entscheidungsfindung ist. Die Verwaltung hat diese Übersicht zugesagt. Die Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen aus der Verbandsgemeinde Arneburg- Goldbeck sind von großem Interesse. Sie könnte sich vorstellen, dass der Vorschlag von Herrn Schönwald, eine Dachschule mit Filialen zu errichten, doch zum tragen kommt.

Weiterhin gibt sie Frau Schwarz recht, dass es ein Skandal ist, wenn bei der Berechnung unterschiedliche Zahlen herauskommen, je nachdem welches Jahr der Berechnung zu Grunde gelegt wird. Es ist schlimm, dass man sich mit solchen statistischen Erhebungen auseinandersetzen muss. Hier geht es um das Sein im ländlichen Raum und um die Beschulung unserer Kinder und die Zukunft. Wenn es heißt, Bildung und Erziehung ist die Zukunft für unser Land, dann muss das auch der Anspruch sein, sich dafür einzusetzen. Politiker sind vor Ort die Entscheidungsträger, sie müssen Zeichen setzen.

 

Herr Berlin muss Herrn Witt widersprechen. Bei der letzten Prioritätenliste sind die Schulen bei den Rangfolgen 8 und 9 nach der Schülerzahl aufgenommen worden. Er hat immer gefordert, dass  die Landschulen an die vordersten Stellen zu bringen sind. Das Ministerium soll dann entscheiden. Bei der letzten Fördermittelvergabe wurden bei den Sekundarschulen nur die Stadtschulen bedacht.

 

Frau Braun erläutert, dass es damals notwendig war, diese Schulen zu fördern. Die Sekundarschulen sollten gestärkt werden. Dazu gehörten die Instandsetzung und der fachliche Ausbau.

Dazu kommt noch die Finanzsituation. Einige Einheits- und Verbandsgemeinden sind derzeit gar nicht in der Lage, obwohl Förderbedarfe bestehen, den Eigenanteil zu erbringen. Das Problem sind die schwachen Haushalte. Wenn Kommunen jetzt dazu in der Lage sind, muss zugegriffen werden, auch wenn nur zwei Schulen gefördert werden sollten. Die Mittel dürfen dem Landkreis nicht verloren gehen. Auch aus den Erwägungen der Haushaltssituation in den einzelnen Regionen wurde die Liste angelegt. Auf Grund der guten Vorarbeit des Regiebetriebes kann hier sofort losgelegt werden.  Es ist ja auch Wirtschaftsförderung, Arbeitsplatzsicherung für unsere Region.

Frau Braun fragt an, ob es noch Vorschläge zu dieser laufenden Nummer gibt.

 

Herr Wiese fragt an, ob die Grundschule Flessau von Platz 5 gestrichen und auf Platz 12 gesetzt werden soll.

 

Frau Theil erwidert, dass diese Entscheidung vom Ausschuss zu treffen ist.

 

Herr Wiese beantragt, dass die Grundschule Flessau nicht von der Liste zu streichen, sondern auf Platz 12 zu setzen ist.

 

Frau Braun lässt über den Antrag von Herrn Wiese abstimmen.

Die geänderte Liste ist das Ergebnis der jetzigen Diskussion.

 

Herr Wiese bemerkt, dass die Kombination mit den Kitas noch fehlt. Er fragt nach, wo, außer in Schollene, noch eine solche Kombination beantragt worden ist.

 

Frau Braun antwortet, dass Kitas im Jugendhilfeausschuss behandelt werden. Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss befasst sich mit den Schulgebäuden. Kitas sind nicht Bestandteil der Diskussion.

 

Frau Theil ergänzt, dass der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss letztendlich über die abschließende Liste entscheiden wird.

 

Frau Braun verliest die Reihenfolge der geänderten Listen und lässt darüber abstimmen:

 

ELER-Mittel

Laufende             Nr. 1:               Grundschule Osterburg,

                        Nr. 2:               Grundschule Schinne,

                        Nr. 3:               Sekundarschule Tangermünde,

                        Nr. 4:               Grundschule Lüderitz,

                        Nr. 5:               Grundschule Grieben,

                        Nr. 6:               Grundschule Schollene,

                        Nr. 7:               Sekundarschule Tangerhütte,

                        Nr. 8:               Sekundarschule Goldbeck,

                        Nr. 9:               Grundschule Klietz,

                        Nr. 10:             Grundschule Flessau,

                        Nr. 11:             Grundschule Börgitz,

                        Nr. 12:             Grundschule Möringen

 

Die Liste wird einstimmig angenommen.

 

EFRE-Mittel

Laufende             Nr. 1:               Sekundarschule „Diesterweg“ Stendal,

                        Nr. 2:               Grundschule „Petrikirchhof“ Stendal,

                        Nr. 3:               Grundschule „Am Stadtsee“ Stendal,

                        Nr. 4:               Grundschule „J. Gagarin“ Stendal,

                        Nr. 5:               Ganztagsgrundschule Stendal

 

Frau Dr. Bergmann erläutert, dass die Reihenfolge der Grundschulen so von der Stadt Stendal übernommen wurde.

 

Frau Braun lässt über die Liste der EFRE- Mittel abstimmen.

 

Die Liste wird einstimmig angenommen.

 

Die Vorsitzende bittet um Weiterleitung an den Kreisausschuss.