Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8

Herr Wulfänger gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die DS-Nr. 344. Es ist ein Programm, welches jetzt beginnt und bis zum Jahre 2019 geht und wo 600 Mio. Euro fließen sollen, sowohl für die Sanierung von Schulen als auch von Kindertagesstätten. Wir reden über den 1. Bereich bis zum 31.12.2014 – da wird eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung gestellt, die nicht sehr opulent ist, sondern eher überschaubar. Es geht aber danach weiter. Die, die jetzt nicht berücksichtigt werden, können in der nächsten Förderphase berücksichtigt werden. Es ist aber eine relativ harte Bedingung, dass die Träger bis zum 31.12.2014 fertig sein müssen. Man muss immer berücksichtigen, kriegen die Träger den Eigenanteil zusammen und kriegt man das mit dem Bauen hin. Die Höhe spielt dabei auch eine Rolle. Mit den Schulen haben sich der Bauausschuss und der Schulausschuss schon beschäftigt.

 

Genauso wie bei Schulen gibt es auch bei Kitas eine EFRE-Liste und eine ELER-Liste. Zur Erläuterung: EFRE heißt Stadt Stendal in den Grenzen vom 01.07.2007, also ohne die eingemeindeten Orte. Unter EFRE kann das Land nur Orte fördern, die oberhalb von 10.000 Einwohnern sind. Die Stadt Stendal hat auch Kindertagesstätten eingereicht, das ist die Kita „Nordspatzen“, da geht es um die Sanierung in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Da nur die eine Kita eingereicht wurde, müssen wir keine Liste anfertigen, sondern werden es so in Magdeburg einreichen.

 

Schwieriger ist das Ganze bei der ELER-Liste. ELER ist alles unter 10.000 Einwohner und der Fördersatz ist auch unterschiedlich. Bei EFRE ist es 70 % Förderung, bei ELER ist es eine 75 %ige Förderung, allerdings bezogen auf den Nettobetrag. Wir haben die Anträge entgegengenommen und versucht, nach den Prämissen, die vorn in der Beschlussvorlage stehen, eine Wichtung zu machen. Wir müssen sicher sein, dass diese Kitas im Jahre 2029/30 auch noch bestehen. Wenn mehrere Anträge von einem Antragsteller kommen, muss er sagen, welchen er am wichtigsten hält. Der ganze „Fördertopf“ für Sachsen-Anhalt sind ca. 14 Mio. Euro für Kitas. Bei 11 Kreisen und 3 kreisfreien Städten heißt das grob gerechnet ca. 1 Mio. Euro pro Kreis/Stadt. Wir haben hier Anträge in Höhe von ca. 7 Mio. Euro und müssen also auf eine Priorität setzen.

 

Herr Janas fragt nach Ausschluss- und Fakultativkriterien, was sich dahinter verbirgt.

 

Frau Müller erklärt, dass die Ausschlusskriterien vorgegeben sind. Das sind z. B. das Vorliegen der pädagogischen Konzeption, Qualitätsentwicklungskonzept, Barrierefreiheit und Internetanschluss. Bei Barrierefreiheit und Internetabschluss ist das sehr offen formuliert, also man kann das auch während bzw. nach der Investition erreichen.

 

Die Fakultativkriterien sind solche, wie Anbindung an die soziale und kulturelle Infrastruktur, Anbindung an Sportstätten und Vereine und Einbindung in das ILEK. Das musste der Träger beantworten, die Beantwortung wurde gewichtet.

 

Herr Wulfänger: Priorität 1 ist die Verbandsgemeinde Seehausen (Kita Lindenpark). Platz 2 Kita „Jenny Marx“ der Hansestadt Osterburg, Platz 3 Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (Kita Rochau), Platz 4 Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land mit Kita Schönhausen, Platz 5 die Stadt Tangermünde mit dem Neubau der Kita „Luisenstraße“, Platz 6 Stadt Tangerhütte mit der Kinderkrippe „F. Fröbel“ und Platz 7 die Hansestadt Stendal mit der Kita Uenglingen. Alle danach aufgeführten Kitas haben keine Nummer mehr, alles danach ist praktisch Nr. 8 mit der gleichen Priorität.

 

Das ist der Vorschlag des Jugendamtes von der Priorität her. Ob sich das Land bei der Bewilligung an diese Prioritätenliste hält, kann man nicht garantieren.

 

Wichtig ist für die Sanierung, dass mindestens 30 % immer energetisch sind, entweder Wärmedämmung oder Heizungssanierung o. s. ä. Wahrscheinlich müssen die Träger dieses im Nachgang auch nachweisen, weil das mit dem Eigenanteil zusammenhängt.

 

Herr Janas: Das ist jetzt der Vorschlag bis 2014. Halten wir bei der nächsten Vergabe an der Prioritätenliste fest oder lassen wir es zu, dass wir eine neue Liste machen?

 

Herr Wulfänger antwortet, dass der letzte Satz der Beschlussvorlage zutrifft. Für den nachfolgenden Förderzeitraum wird eine neue Prioritätenliste zu erstellen sein. Eine automatische Mitnahme der jetzigen Reihenfolge im Falle nicht erfolgter Förderung erfolgt nicht. Wir können jetzt noch keine Liste aufstellen für Förderbedingungen, die wir jetzt noch nicht kennen.

 

Frau Seiler fragt nach: Die energetische Sanierung bleibt auch so nach 2014, das sind Bedingungen, oder gibt es dann neue Auflagen?

 

Darauf antwortet Herr Wulfänger, dass wir das jetzt noch nicht wissen. Das Geld hat die EU zur Verfügung gestellt und die EU wird auch die Bedingungen festlegen.

 

Herr Strube fragt nach Anteil Fördermittel und Anteil Eigenmittel – wie ist das Verhältnis?

 

Herr Wulfänger antwortet: Bei der ELER-Liste ist es 75 % vom Netto, d. h. 37 % Eigenmittel und 63 % Förderung der anerkannten förderfähigen Kosten.

 

Frau Schulz geht davon aus, das die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck für sich schon eine Prioritätenliste gemacht hat.

 

Genau das haben wir berücksichtigt, sagt Frau Müller.

 

Herr Dr. Kühn lässt über die DS-Nr. 344/2012 abstimmen. Der Beschlussvorlage wird einstimmig mit 8 Stimmen zugestimmt.