Sitzung: 08.05.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 344/2012
Herr Wulfänger gibt
anhand einer Präsentation einen Überblick über die DS-Nr. 344. Es ist ein
Programm, welches jetzt beginnt und bis zum Jahre 2019 geht und wo 600 Mio.
Euro fließen sollen, sowohl für die Sanierung von Schulen als auch von
Kindertagesstätten. Wir reden über den 1. Bereich bis zum 31.12.2014 – da wird
eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung gestellt, die nicht sehr opulent
ist, sondern eher überschaubar. Es geht aber danach weiter. Die, die jetzt
nicht berücksichtigt werden, können in der nächsten Förderphase berücksichtigt
werden. Es ist aber eine relativ harte Bedingung, dass die Träger bis zum
31.12.2014 fertig sein müssen. Man muss immer berücksichtigen, kriegen die
Träger den Eigenanteil zusammen und kriegt man das mit dem Bauen hin. Die Höhe
spielt dabei auch eine Rolle. Mit den Schulen haben sich der Bauausschuss und
der Schulausschuss schon beschäftigt.
Genauso wie bei Schulen gibt es auch bei Kitas eine EFRE-Liste und eine
ELER-Liste. Zur Erläuterung: EFRE heißt Stadt Stendal in den Grenzen vom
01.07.2007, also ohne die eingemeindeten Orte. Unter EFRE kann das Land nur
Orte fördern, die oberhalb von 10.000 Einwohnern sind. Die Stadt Stendal hat
auch Kindertagesstätten eingereicht, das ist die Kita „Nordspatzen“, da geht es
um die Sanierung in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Da nur die eine Kita eingereicht
wurde, müssen wir keine Liste anfertigen, sondern werden es so in Magdeburg
einreichen.
Schwieriger ist das Ganze bei der ELER-Liste. ELER ist alles unter
10.000 Einwohner und der Fördersatz ist auch unterschiedlich. Bei EFRE ist es
70 % Förderung, bei ELER ist es eine 75 %ige Förderung, allerdings bezogen auf den
Nettobetrag. Wir haben die Anträge entgegengenommen und versucht, nach den
Prämissen, die vorn in der Beschlussvorlage stehen, eine Wichtung zu machen.
Wir müssen sicher sein, dass diese Kitas im Jahre 2029/30 auch noch bestehen.
Wenn mehrere Anträge von einem Antragsteller kommen, muss er sagen, welchen er
am wichtigsten hält. Der ganze „Fördertopf“ für Sachsen-Anhalt sind ca. 14 Mio.
Euro für Kitas. Bei 11 Kreisen und 3 kreisfreien Städten heißt das grob
gerechnet ca. 1 Mio. Euro pro Kreis/Stadt. Wir haben hier Anträge in Höhe von
ca. 7 Mio. Euro und müssen also auf eine Priorität setzen.
Herr Janas fragt
nach Ausschluss- und Fakultativkriterien, was sich dahinter verbirgt.
Frau Müller erklärt,
dass die Ausschlusskriterien vorgegeben sind. Das sind z. B. das Vorliegen der
pädagogischen Konzeption, Qualitätsentwicklungskonzept, Barrierefreiheit und
Internetanschluss. Bei Barrierefreiheit und Internetabschluss ist das sehr
offen formuliert, also man kann das auch während bzw. nach der Investition erreichen.
Die Fakultativkriterien sind solche, wie Anbindung an die soziale und
kulturelle Infrastruktur, Anbindung an Sportstätten und Vereine und Einbindung
in das ILEK. Das musste der Träger beantworten, die Beantwortung wurde
gewichtet.
Herr Wulfänger: Priorität
1 ist die Verbandsgemeinde Seehausen (Kita Lindenpark). Platz 2 Kita „Jenny
Marx“ der Hansestadt Osterburg, Platz 3 Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
(Kita Rochau), Platz 4 Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land mit Kita Schönhausen,
Platz 5 die Stadt Tangermünde mit dem Neubau der Kita „Luisenstraße“, Platz 6
Stadt Tangerhütte mit der Kinderkrippe „F. Fröbel“ und Platz 7 die Hansestadt
Stendal mit der Kita Uenglingen. Alle danach aufgeführten Kitas haben keine
Nummer mehr, alles danach ist praktisch Nr. 8 mit der gleichen Priorität.
Das ist der Vorschlag des Jugendamtes von der Priorität her. Ob sich
das Land bei der Bewilligung an diese Prioritätenliste hält, kann man nicht
garantieren.
Wichtig ist für die Sanierung, dass mindestens 30 % immer energetisch
sind, entweder Wärmedämmung oder Heizungssanierung o. s. ä. Wahrscheinlich
müssen die Träger dieses im Nachgang auch nachweisen, weil das mit dem
Eigenanteil zusammenhängt.
Herr Janas: Das ist
jetzt der Vorschlag bis 2014. Halten wir bei der nächsten Vergabe an der
Prioritätenliste fest oder lassen wir es zu, dass wir eine neue Liste machen?
Herr Wulfänger
antwortet, dass der letzte Satz der Beschlussvorlage zutrifft. Für den nachfolgenden Förderzeitraum wird
eine neue Prioritätenliste zu erstellen sein. Eine automatische Mitnahme der
jetzigen Reihenfolge im Falle nicht erfolgter Förderung erfolgt nicht. Wir
können jetzt noch keine Liste aufstellen für Förderbedingungen, die wir jetzt
noch nicht kennen.
Frau Seiler fragt
nach: Die energetische Sanierung bleibt auch so nach 2014, das sind
Bedingungen, oder gibt es dann neue Auflagen?
Darauf antwortet Herr Wulfänger, dass wir das jetzt noch nicht
wissen. Das Geld hat die EU zur Verfügung gestellt und die EU wird auch die
Bedingungen festlegen.
Herr Strube fragt
nach Anteil Fördermittel und Anteil Eigenmittel – wie ist das Verhältnis?
Herr Wulfänger
antwortet: Bei der ELER-Liste ist es 75 % vom Netto, d. h. 37 % Eigenmittel und
63 % Förderung der anerkannten förderfähigen Kosten.
Frau Schulz geht
davon aus, das die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck für sich schon eine
Prioritätenliste gemacht hat.
Genau das haben wir berücksichtigt, sagt Frau Müller.
Herr Dr. Kühn lässt
über die DS-Nr. 344/2012 abstimmen. Der Beschlussvorlage wird einstimmig mit 8
Stimmen zugestimmt.