Herr Stapel begrüßt Frau Hallmann und erteilt ihr das Wort:

 

Frau Hallmann: Im letzten Amtsblatt war bereits die Mitteilung über die Auslegung. 

Wir haben hier jetzt nicht mehr den Entwurf der Festsetzung des Überschwemmungsbietes Aland/Biese sondern die Verordnung.

 

Die Präsentation von Frau Hallmann ist der Niederschrift als Anlage TOP 5 beigefügt.

 

Frau Hallmann: Schwerpunkt ist hier der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Überschwemmungsgebiet.

 

Herr Stapel: Aus welcher Richtung erwarten sie dazu Bemerkungen? Ich kann mir vorstellen, dass Bauern viel dazu zu sagen haben.

 

Frau Hallmann: In erster Linie betrifft es ja landwirtschaftliche Flächen. Der Fall Hochwasser kann immer eintreten. 2002 bzw. 2006 konnten wir sehen, welche Schäden entstanden sind. Die menschliche Gesundheit soll geschützt werden, aber auch Umwelt- und Denkmalschutz spielen eine große Rolle. Die Prioritäten sind klar gesetzt.

 

Diese Karten sind nach den neusten Erkenntnissen gefertigt. Digitale Geländemodelle  wurden zu Grunde gelegt. Wie es auch die EU fordert.  Die Ausweisung des Überschwemmungsbietes endet nicht an den Grenzen des Umfluters sondern gehen auch bis auf die privaten Grundstücke und das ist auch so gewollt.

 

Herr Stapel: Ich warte noch auf weitere Fragen.

 

Wenn es größere Einwendungen gibt, stellen sie uns dann diese vor?

 

Frau Hallmann: Um sich die Karten anzusehen, müssen die Bürger nicht bis nach Halle. Die Karten können hier eingesehen werden und auch die Einwendungen können hier schriftlich  abgegeben werden.

 

Wir haben auch Kritik geäußert, weil der Verordnungstext äußerst knapp bemessen ist. Aland/Biese sind ja nicht die einzigen festgesetzten Überschwemmungsgebiete hier im Landkreis. Für die Bürger sollten die Erläuterungen ausführlicher sein. Dem wurde nicht gefolgt.

 

Frau Theil: Es ist eine Verordnung, die das Land erlässt.

 

Frau Hallmann: Ich habe die Befürchtung, dass der Landkreis den „Schwarzen Peter“ erhält.

 

Herr Stapel bedankt sich bei Frau Hallmann für die Ausführungen.