Sitzung: 06.09.2012 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 371/2012
Der Landrat erläutert, dass die Ergebnisse der I. Prognose des Haushaltes zum jetzigen Stand einen Mehrbedarf i.H.v. 3,9 Mio. € aufzeigen. Dieser Mehrbedarf resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Personalkosten in Folge der Tarifentwicklungen. Das Land hat im Rahmen der FAG-Diskussion signalisiert, die Tarifentwicklungen bei den Zuweisungen zukünftig zu berücksichtigen. Zurzeit würden dem Landkreis Stendal im Vergleich zum Vorjahr weniger Mittel aus dem FAG zustehen; diesbezüglich finden jedoch noch Gesprächsrunden statt.
Herr Wulfänger weist darauf hin, dass das Defizit im Verwaltungshaushalt um 4,36 Mio. Euro im Jahr 2011 abgebaut worden ist und sich somit um ca. 1,7 Mio. € mehr als ursprünglich geplant verringert. Diese Entwicklung ist u.a. damit zu begründen, dass sich der zu leistende Zuschuss an Verkehrsunternehmen um 185 T€ reduziert hat und die Höhe des Kommunalen Finanzierungsanteils (KFA), der an die Arge zu zahlen ist, um 271 T€ geringer als geplant ausgefallen ist. Darüber hinaus sind im Regiebetrieb Gutschriften bei Wasser und Energie und gestiegene Mieteinnahmen zu verzeichnen. Außerdem sind vom Bund zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel für Bildung und Teilhabe i.H.v. 1,86 Mio. € nicht in Anspruch genommen worden. Um alle Sparmöglichkeiten auszunutzen, ist im August 2012 eine Haushaltssperre für den Verwaltungshaushalt verhängt worden.
Herr Zimmermann äußert, dass der zu erwartende Anstieg der Personalkosten nicht nur allein auf die Tarifsteigerung i.H.v. 3,5 % zurückgeführt werden kann und möchte wissen, woraus der erhöhte Ansatz außerdem resultiert.
Der Landrat betont, dass die Tarifsteigerung i.H.v. 3,5 % im Wesentlichen zu Mehrausgaben im Personalbereich beiträgt. Darüber hinaus sind noch bestimmte Unwägbarkeiten in der Hochrechnung des Personalamtes zu berücksichtigen. So hat z.B. das Jobcenter signalisiert, dass einige Arbeitsverträge verlängert werden.
Herr Zimmermann fragt in Bezug auf die Leistungen der Bildung und Teilhabe, ob es noch echte Defizite gibt, an denen gearbeitet werden kann, sodass so viele Bürger wie möglich diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Herr Wulfänger erwidert, dass bereits mehrere Schulungen mit allen in Frage kommenden Vertretern des Landkreises Stendal durchgeführt wurden, darunter z.B. Hortmitarbeiter, Schulleiter, der Kreissportbund und Träger der Jugendhilfe. Außerdem wurden vier zusätzliche Mitarbeiter beim Landkreis eingestellt, die in den Schulen arbeiten, um den Kindern und den Eltern die Leistungen im Rahmen der Bildung und Teilhabe näher zu bringen. Die entsprechende Richtlinie wurde des Weiteren zum 01.08.2012 geändert, um die Beantragung der Leistungen zu erleichtern. Weitere Möglichkeiten sind derzeit nicht ersichtlich. Es ist zu bemerken, dass sich der Landkreis in Bezug auf die Ausgabenhöhe derzeit leicht über dem Landesdurchschnitt befindet.
Herr Zimmermann erklärt, dass insbesondere im Bereich der Lernförderung kaum Leistungen nachgefragt werden. Schüler, die das letzte Schuljahr unter Schwierigkeiten geschafft haben, benötigen bereits zu Beginn des neuen Schuljahres und nicht erst am Ende des Halb- bzw. Schuljahres eine entsprechende Förderung.
Herr Wulfänger bemerkt, dass die Leistungen der Lernförderung erst nachrangig in Anspruch genommen werden können, wenn die Förderungsangebote in den Schulen nicht zielführend sind. Das Problem könnte erst durch eine Gesetzesänderung gelöst werden.
Der Landrat schlägt vor, ein Schreiben an die Schulen vorzubereiten, in dem nochmals auf die Förderungsmöglichkeiten hingewiesen wird.
Herr Witt fragt an, ob es eine Stichtagsregelung für die Antragsstellung gibt, durch die Leistungen auch rückwirkend in Anspruch genommen werden können.
Herr Wulfänger betont, dass die Leistungen der Lernförderung nicht rückwirkend beantragt werden können.
Frau Kunert fragt, ob es möglich wäre, dass die Statistik zur Bildung und Teilhabe im nächsten Schul- und Kulturausschuss vorliegt.
Herr Wulfänger erwidert, dass die Statistik bereits in Arbeit ist.
Herr Dr. Opitz äußert, dass eine individuelle Förderung der Schüler auch innerhalb der Schule organisiert werden könnte und somit eine externe Nachhilfe entbehrlich macht.
Herr Wulfänger erläutert, dass über Bildung und Teilhabe nur die „klassische“ Nachhilfe gefördert wird.
Herr Zimmermann stellt fest, dass ein Teil der Leistungen für Schulsozialarbeit vorgesehen ist und fragt, ob dieser Anteil festgeschrieben ist oder ob dieser ausbaufähig ist.
Herr Wulfänger erwidert, dass der Anteil der Sozialarbeit ausbaufähig ist. Allerdings sind zurzeit vier Trägern bereits vier Sozialarbeiter, und damit bereits ein zusätzlicher Sozialarbeiter pro Träger, zugeordnet. Die Effektivität der Schulsozialarbeit sollte bei weiteren Einstellungen von Sozialarbeitern nicht aus den Augen gelassen werden.