Zusatz: durch Herrn Grempler

Frau Leppich und Frau Pide berichten.

 

Auszug aus dem Flyer/Merkblatt zum Förderprogramm:

 

„Familien stärken - Perspektiven eröffnen

 

Jeder Familie mit Kindern, in denen beide Partner arbeitslos bzw. alleinerziehende erwerbsfähige leistungsberechtigte Mütter und Väter ohne berufliche Perspektive sind, sollte aus dieser Misere herausgeholfen werden. Es gilt, der Gefahr der Destabilisierung von Familien sowie der materiellen Armut in Familien in Folge von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und ihr Potenzial zu erschließen, um somit auch zukünftiges Fachkräftepotenzial sichern zu helfen. Hier setzt das Förderprogramm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ an:

 

Unternehmen,

die Probleme haben, neue Arbeitsplätze zu besetzen, werden umfassend dabei unterstützt, geeignete Bewerber zu finden. Gerade auch für einfache erwerbswirtschaftlich orientierte Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, über bis zu 11 Beschäftigungsmonate die Arbeitgeberbruttolohnkosten bis zu einer Höhe von 1.440 € im Monat aus dem Förderprogramm „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ weitestgehend erstattet zu bekommen.

 

Die Wirtschaftsförderung

im Landkreis Stendal berät und unterstützt alle Unternehmen (ob nun Personen- oder Kapitalgesellschaft) bei der Antragstellung. Im Projekt wird zudem ein Pool an geeigneten Bewerbern aufgebaut, aus dem bei Bedarf die Auswahl eines Mitarbeiters erfolgen kann.

 

Junge Familien,

die im Landkreis Stendal leben und in denen Arbeitslosigkeit und Hilfsbedürftigkeit zum Alltag gehören, werden intensiv unterstützt, ihr berufliches Schicksal aktiv in die eigenen Hände zu nehmen, ihren Weg (zurück) in das Erwerbsleben zu finden und somit auch ihren Lebensunterhalt erstmals bzw. endlich wieder selbst bestreiten zu können.

 

Die Familienintegrationscoaches

begleiten Familienbedarfsgemeinschaften, die i.d.R. bereits durch die Jugend- und Erziehungshilfe unterstützt werden, dabei, die Wegstrecke in das Erwerbsleben zu meistern. Problemlagen werden erschlossen und Lösungen gefunden, seien es fehlende Kinderbetreuung, mangelnde Berufserfahrung/ein fehlender Berufsabschluss oder auch eine bisher schlichtweg erfolglose Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz usw.

 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden vor, während und nach der beruflichen Erprobung (dies auch in administrativen Fragen der Fördermittelbeantragung) begleitet.

 

Laufzeit des Programms: bis zum 31. August 2014

 

 

Zielgruppe:

 

1. Beide Partner sind arbeitslos und nicht älter als 30 Jahre.

2. Ein Alleinerziehender ist arbeitslos und nicht älter als 30 Jahre.

3. Ein Jugendlicher (15 bis 25 Jahre) ist Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, in der beide Partner oder der Alleinerziehende arbeitslos sind.

 

Einbeziehung der Familien, die bereits mit Maßnahmen der Jugend- und Erziehungshilfe unterstützt werden.

 

 

Aufgaben der Coaches:

 

• ganzheitliche individuelle Betreuung ausgewählter Familien entsprechend o. g. Zielgruppe

◦ Analyse der Familiensituation und Erschließung der Problemlage

◦ Entwicklung von Lösungsstrategien und -ansätzen

◦ Erschließung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten

◦ Nutzung Unterstützungsangebote nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung der

   kindlichen Entwicklung

◦ Einbindung der Angebote der Schulden-, Drogen- oder Erziehungsberatung

• enge Zusammenarbeit mit den Jobcentern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern,

   Verbänden und Unternehmen für die Angebote der betrieblichen Erprobung

• Analyse der individuellen Ausgangssituation (Schulbildung, Berufsabschluss, Qualifizierungen,

  Interessen und Neigungen und ggf. erforderliche Qualifizierungsbedarf

• Arbeitsstellensuche und Vermittlung von erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen oder

  anderer vom Jobcenter finanzierten Maßnahmen

 

•Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche

 

•begleitende Betreuung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers vor, während und nach der

  beruflichen Erprobung

 

 

Umfang der Förderung für Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis Stendal:

 

• maximale Förderung bis zu 1.440 Euro bei Vollbeschäftigung im regulären Arbeitsmarkt für

   maximal 11 Monate.

Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Regelarbeitszeit reduziert sich auch der Zuschuss prozentual. Förderfähig ist grundsätzlich der Arbeitnehmerbruttolohn zuzüglich der Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Kosten für Berufsgenossenschaft und Haftpflicht muss der Arbeitgeber übernehmen.

 

• max. bis zu 1.080 Euro für eine Beschäftigung von 30 Wochenarbeitsstunden.

Bei gemeinwohlorientierter Beschäftigung zusätzlich Übernahme der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Haftpflicht.

• Unterstützung des Arbeitgebers bei der gesamten Antragstellung“

 

 

 

Die Intergrationscoaches sind wie folgt zu erreichen:

 

Im BIC Altmark, Wirtschaftsförderung des Landkreises Stendal, Arneburger Straße 24, 39576 Stendal.

 

Claudia Leppich

Haus I, 2. Etage

03931 60-7887

 

Nicole Pide

HausI, 2. Etage

03931 60-7886

 

Dirk Grempler

Haus I, 3. Etage

03931 60-7882

 

oder

famintegration@landkreis-stendal.de