Sitzung: 11.12.2012 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 403/2012
Frau Müller muss zu den Anträgen nicht mehr viel sagen, die richten sich ganz klar nach der Förderrichtlinie. Zum Punkt 2 (Antrag vom ZÖNU) ist momentan zu sagen, dass der Antrag absolut unvollständig war; er konnte überhaupt nicht bearbeitet werden und fällt deshalb hier raus. Wenn irgendwann ein vollständiger Antrag vorliegt und im Laufe des Jahres noch Geld zur Verfügung steht und der gestellte Antrag auch förderfähig ist, würden wir ggf. vorschlagen, ZÖNU in die Förderung reinzunehmen.
Herr Dr. Kühn fragt nach: Man würde nachträglich noch Mittel ausgeben?
Frau Müller: Nur wenn sich im Laufe des Jahres herausstellt, dass an anderer Stelle Mittel frei werden, denn in diesem Bereich sind die Mittel ausgeschöpft.
Herr Schmitt: Der Förderverein Jugendzentrum Havelberg hat einen Antrag gestellt. Der Vorschlag der Verwaltung ist Förderung mit Null.
Frau Müller: Aus der aufgeführten Begründung ergibt sich die Null-Förderung.
Herr Dr. Kühn lässt über die Drucksache 403/2012 abstimmen. Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.