Frau Müller erläutert die Drucksache. Damit es übersichtlich und nachvollziehbar bleibt, haben wir grundsätzlich alle Finanzierungen, die nach außen gehen, entweder über Zuwendungsverträge oder einen Zuwendungsbescheid, aufgeschrieben. Die ersten acht sind Maßnahmen und Angebote, die in der Regelförderung über Zuwendungsvertrag sind. Dann gibt es die Maßnahmen 9 bis 13, die zwar auch in der Regelförderung sind, die wir aber nicht per Zuwendungsvertrag finanzieren, sondern nach wie vor per jährlichem Zuwendungsbescheid. Und über diese Maßnahmen befinden wir heute noch mal formal.

 

Herr Dr. Kühn lässt über die DS-Nr. 407/2012 abstimmen. Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.