Der Landrat stellt fest:

·        Die Ladung zur Sitzung des KVPA erfolgte frist- und ordnungsgemäß.

·        Der KVPA ist beschlussfähig; es sind 5 Mitglieder des KVPA sowie der Landrat anwesend. (siehe Seite 1 Anwesenheitsliste)

·        Zur Tagesordnung bestehen keine Wortmeldungen.

Der Landrat stellt sodann die vorliegende Tagesordnung fest.