Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Landrat bemerkt, dass die Mitteilungsvorlage zur Tarifanpassung bereits im FHLA und im Wirtschaftsförderungsausschuss beraten worden ist. Er bittet Frau Martini von den Regionalverkehrsbetrieben Westsachen GmbH (stendalbus) um erklärende Ausführungen, warum die Tariferhöhung notwendig ist, warum zu diesem Zeitpunkt und welche Auswirkungen die Tariferhöhung letztendlich im Einzelnen hat.

 

Frau Martini von den Regionalverkehrsbetrieben Westsachen GmbH (RVW) erläutert jetzt anhand einer Präsentation die beantragten Tarifanpassungen von Seiten stendalbus (die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt). Das Fahrplankilometerangebot ist seit 2009 bis 2013 um ca. 28 % gestiegen. Die Festlegung der Beförderungstarife und der Beförderungsbestimmungen liegen in der Hoheit des Verkehrsunternehmens. Die RVW hat eine Anpassung des Tarifs zum 01.09.2013 beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Stendal als Genehmigungsbehörde beantragt. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung der Fahrpreise um 6 %. Kinderfahrausweise und Abo-Jahreskarten bleiben unverändert. Auch der Rufbuszuschlag wird nicht angepasst, sondern bleibt bei 1 €.

 

Warum ist eine Tarifanpassung notwendig? RVW hat seit der Betriebsaufnahme im Jahre 2010 keine Tariferhöhung durchgeführt. In diesem Zeitraum haben sich die Kosten für die Verkehrsbetriebe erhöht. So ist allein der Dieselpreis seit November 2010 um ca. 17 % gestiegen. Auch die Subunternehmerkosten sind seit 2010 um 6 % gestiegen. Die beantragte Tariferhöhung von 6 % entspricht der Inflation der letzten 3 Jahre.

 

Herr Ulbrich spricht die Auswirkungen für den Landkreis an. 85 % der Fahrgäste sind Schüler. Für die Schülerfahrkarten gibt das Schulamt des Landkreises derzeit ca. 2,2 Mio. € jährlich aus. Eine 6 %ige Erhöhung der Fahrpreise bedeutet Mehrkosten von ca. 140.000 €/Jahr. Im Jahr 2013 fallen somit ca. 70.000 € Mehrausgaben an. Die Finanzierungssatzung des Landkreises bleibt 2013 unverändert.

 

Anhand von Beispielen erläutert Herr Ulbrich nunmehr das Wabensystem und die Auswirkungen auf die Fahrpreise.

 

Der Landrat weist auf eine Änderung in der Mitteilungsvorlage hin. Im Beispiel 3: Tageskarte Minigruppe von Havelberg nach Tangermünde ist die Erhöhung nicht 2,50 €, sondern 1,50 €.

 

Herr Wiese bemerkt, dass lt. Mitteilungsvorlage der Dieselpreis um 13 % gestiegen ist. In der Präsentation ist von einer 17 %igen Erhöhung die Rede. Diese Änderung muss sicherlich auch erfolgen.

 

Der Landrat erklärt, dass die beiden Korrekturen in der Sitzung des Kreistages anzusagen sind.

 

Er bittet nunmehr Herrn Ulbrich um Ausführungen zur Thematik Über- und Unterkompensation. In der Finanzierungssatzung für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Stendal hatte der Kreistag dazu Regelungen beschlossen. Es wurde erwähnt, wie viel der Landkreis für Schülerbeförderung ausgibt. Wie viel Mittel gibt der Landkreis über die Satzung aus?

 

Herr Ulbrich erklärt, dass der Landkreis über die Satzung momentan 2,7 Mio. € ausgibt. In der Satzung ist vereinbart, dass durch stendalbus jedes Jahr nachzuweisen ist, ob sie zu viel Geld erhalten haben, also eine Überkompensation stattgefunden hat, oder ob zu wenig Geld ausgezahlt wurde (Unterkompensation). Dabei ist auch berücksichtigt, dass stendalbus bis zu 5 % erhöht Gewinn machen kann. Für 2010 und 2011 liegen die Nachweise vom Wirtschaftsprüfer schon vor. Dort ist ersichtlich, dass stendalbus die 5 %-Gewinnspanne nicht erreicht, sondern eine Unterkompensation stattgefunden hat. Wir gehen davon aus, dass trotz der Tariferhöhung auch keine Überkompensation zustande kommt. Das Geld, das stendalbus von uns im Jahr erhält, ist das, was sie wirklich für den Betrieb hier im Landkreis Stendal brauchen. Sollte es trotzdem zu einer Überkompensation kommen, wird das Geld über 4 Jahre angesammelt. Und sofern es nicht für Investitionen hier im Landkreis ausgegeben wurde, muss es an den Landkreis zurückgezahlt werden. So ist die Regelung in der Finanzierungssatzung. Momentan sieht es nicht so aus, dass der Fall eintritt, dass zu viel Geld ausgezahlt wird. 

 

Herr Berlin spricht das Rufbussystem an. Er hat die Frage/Bitte, ob man eine Übersicht erhalten könnte, wie das Rufbussystem in den einzelnen Waben bezogen auf Ferien- und Schülerzeiten wahrgenommen wird? Es wäre gut, hierüber einen Überblick zu erhalten, um zu erfahren, wo man evtl. etwas ändern oder verbessern könnte.

 

Herr Rettig hat ebenfalls zum Rufbussystem eine ergänzende Frage: Heißt Rufbussystem, dass nur die Busse gerufen und in Anspruch genommen werden können, die im Fahrplan als Rufbus ausgewiesen worden sind? 

 

Frau Martini erläutert, dass im Fahrplan direkt ein R für Rufbus steht. Unten darunter ist die Rufnummer aufgeführt. Man kann dann über die Mobilitätszentrale eine Stunde vorher den Rufbus entsprechend ordern. Beim jeweiligen Subunternehmen wird durch uns der entsprechende Bus bestellt. Der Bus kommt zur Haltestelle und fährt den jeweiligen Fahrgast zur entsprechenden Wunschhaltestelle. Bei der Mobilitätszentrale muss vorher angegeben werden, von wo nach wo er gefahren werden möchte. Das funktioniert in der Regel sehr gut und wird in den Regionen unterschiedlich angenommen.

 

Eine Übersicht können wir gerne erstellen. 

 

Herr Berlin hat eine Nachfrage bzgl. von Wunschhaltestellen im Bereich Stendal-Bismark. Hier schlägt der Landrat vor, dass der für den ÖPNV zuständige Mitarbeiter im Hause sich mit Herrn Berlin telefonisch in Verbindung setzt, um sein dargestellte Problem noch einmal aufzugreifen und evtl. eine Lösung im Fahrplan zu erreichen.