Sitzung: 14.11.2013 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Herr Dr. Gruber informiert zum Stand der Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung. Die Schulentwicklungsplanung ist im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 zu vollziehen. Dieses Benehmen ist nicht immer leicht. Positiv ist die Situation in der Stadt Tangermünde, in der es eine gesunde Schulstruktur gibt und in der auch keine Veränderungen vorgenommen werden müssen. Ebenso positiv ist die Situation in der Stadt Havelberg mit der Grundschule und dem Gymnasium als Außenstelle von Tangermünde.
Keine Probleme gibt es im Tangerhütter Bereich, weil dort die Grundschule Uetz 2013 bereits geschlossen wurde sowie im Bereich Bismark durch Schließung der Grundschule Dobberkau 2014.
Schwerpunkte bestehen in folgenden Bereichen:
Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal
Die Stadt Stendal hat sich bislang nicht positioniert. Es liegt kein Beschluss des Stadtrates zur Schulentwicklungsplanung vor. Das Schulverwaltungs- und Kulturarbeit trägt jetzt in den Kreistag die Variante der Abwägung zwischen der Grundschule Möringen bzw. Börgitz. Für das Stadtgebiet Stendal gibt es keine Diskrepanzen. Alle Grundschulstandorte im Stadtgebiet sind stabil.
Bereich Osterburg - Seehausen
Beide Verbandsgemeindebürgermeister stehen im Einigungsprozess. D. h., es liegt ein großes Interesse daran, den Standort der Grundschule Flessau als Landschule zu halten/zu stützen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass den Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird. Aufgrund von Elternbefragungen geht man sehr stark davon aus, dass für die Grundschule Flessau genug Schüler vorhanden sind und die Schule somit mittelfristig bis zum Planungszeitraum 2019 gehalten werden kann. Dieser Einigungsprozess sieht auch vor, den Sekundarschulbereich in beiden Einzugsbereichen (Sekundarschule Osterburg und Gemeinschaftsschule in Seehausen) zu stützen, um beiden Schulen auch in Zukunft ausreichend Schülerzahlen zu bieten. Bezogen auf den Grundschulstandort Groß Garz ist festzuhalten, dass dort die Mindestschülerzahl nur noch bis 2015/2016 gehalten wird, sodass man in 2014 noch einmal auf die Zahlen schauen muss.
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
Es liegt der Beschluss des Beauftragten der Verbandsgemeinde vor. Es gab viele Leserbriefe oder Meinungen, die in diversen Presseartikeln zu seiner Legitimation laut wurden. Der Beauftragte ist durch das Landesverwaltungsamt eingesetzt. Somit kann er auch Entscheidungen fällen. Sein gefasster Beschluss zu den Standorten Arneburg, Goldbeck und Iden ist also legitim. Der Landkreis wird mit dem Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Trumpf und dem Beauftragten der VG Arneburg-Goldbeck Herrn Schwerin noch einmal zu einem Gespräch in der nächsten Woche zusammen kommen, um die Vor- und Nachteile der diskursiven Standorte auf den Tisch zu legen und abzuwägen.
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Der derzeitige Plan sieht 4 Grundschulen vor: Klietz, Schönhausen, Sandau und Wust. Es gibt aber die Einschränkung, dass in Wust die Schülerzahl nur bis 2015/2016 gehalten werden kann. Dann wäre der Einzugsbereich für diese Grundschule zu klein. D. h., Wust würde sodann der Grundschule Schönhausen zugeordnet. Derzeit ist die Zusammenführung noch nicht möglich, da Schönhausen nicht genügend Kapazitäten hat, um Wust aufzunehmen. Somit soll der Antrag lauten, Wust bis 2015/2016 weiterhin als eigenständige Grundschule zu führen, zumindest jedoch als Außenstelle der Grundschule Schönhausen. Für Klietz und Schönhausen stellt sich die Lage entspannter dar. In der nächsten Woche muss allerdings noch geprüft werden, wie vakant der Standort Sandau ist. In Sandau geht es darum, dass die Kinder derzeit aus Ortsteilen der Einheitsgemeinde Stadt Havelberg in Sandau bzw. in Schollene beschult werden. Aufgrund der Schulschließung in Schollene hat sich allerdings das Kuratorium der Elternvertreter dafür ausgesprochen, dass sie ihre Kinder aus allen drei Orten zukünftig in Havelberg beschulen wollen und somit gerechnet werden muss, wie man Sandau halten kann.
Herr Kühnel erklärt, dass seine Fraktion der Verwaltung drei Dinge mit auf dem Weg geben will. Am 19.11. und am 03.12. tagt der Schulausschuss erneut zur Schulentwicklungsplanung. Bis dahin soll man ausgiebig begründen, warum in den Gemeinden die Vorzugsvarianten entschieden wurden. Zu den vorliegenden Zahlen möchten wir die Information haben, ob das die endgültigen Zahlen sind oder ob sich diese evtl. noch einmal ändern können. Ganz wichtig sind die Zahlen im offenen Bereich Seehausen, denn hier sollen ja die Eltern entscheiden, wo ihre Kinder beschult werden. Dort gibt es sehr starke Diskussionen, auch in Flessau.
Für die Gemeinschaftsschule in Seehausen gibt es eine Sondergenehmigung durch das Land. Vieles was aus Seehausen kommt, hat auch damit etwas zu tun, dass man natürlich die Gemeinschaftsschule halten will. Deshalb müssen wir mit unserer Landesregierung bzgl. der Sondergenehmigung reden. Wie sieht diese aus, gibt es hier einen unteren Grenzwert und wie sieht die Sondergenehmigung langfristig aus?