Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: mehrh, Nein: 0, Enthaltung: 2

Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Rettig erklärt, dass dieser Antrag natürlich gut in die Einbringung des Haushaltes 2014 passt. Auch wenn die Summe, über die hier zu sprechen ist, mit den Kosten der Unterkunft gleich zu setzen ist.

 

Der Landkreis ist als Träger der örtlichen Sozialhilfe für die Umsetzung des SGB XII zuständig. Dazu gehört die Übernahme der Bestattungskosten für eine Sozialbestattung. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Es ist leider Tatsache, und war auch den Medien zu entnehmen, dass immer mehr Rentner in Deutschland staatliche Grundsicherung im Alter brauchen. Laut statistischem Bundesamt hat sich die Zahl der Rentner, die Grundsicherung im Alter brauchen, seit 2003 bis 2012 fast verdoppelt. Alleine der Zuwachs von 2011 zu 2012 betrug 6,6 %. Und mit einer Zunahme von Altersarmut ist auch davon auszugehen, dass die Fälle der Sozialbestattungen ansteigen werden.

 

Das ist aber nur die eine Seite, weshalb wir diesen Antrag stellen. Die zweite ist die, dass die Bestatterinnung des Landes Sachsen–Anhalt auch auf ein Problem aufmerksam gemacht hat. Die Bestatter in Sachsen–Anhalt gehen fast immer bei den sogenannten Sozialbestattungen in Vorleistung. Sie beklagen eine ausufernde Bürokratie, aufwendige Prüfverfahren und eine sehr schlechte Zahlungsmoral der Sozialämter. In Einzelfällen warten die Bestatter bis zu 1 1/2 Jahre auf die Erstattung der Kosten, für die sie in Vorkasse gegangen sind. Sollte sich das auch bei uns im Landkreis so bestätigen, müsste man wirklich überlegen, ob der Landkreis nicht ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zum Abschluss der Prüfung in Vorkasse geht. D. h. nicht mehr und nicht weniger, als wenn die Prüfung ergibt, dass Angehörige oder sogenannte Verpflichtete die Kosten übernehmen, lässt sie sich der Landkreis wiederum erstatten.

 

Insofern dient unser Antrag erst einmal der Feststellung der Anzahl der Sozialbestattungen und die Entwicklung in den letzten Jahren.

Ich bitte um ihre Zustimmung.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage Drucksache Nr. 516/2013 abstimmen.