Der Vorsitzende stellt fest:

 

-        die Ladung zur heutigen Kreistagssitzung erfolgte frist- und ordnungsgemäß am 21. März 2014,

 

-        der Kreistag ist beschlussfähig (es sind 45 Mitglieder des Kreistages + der Landrat anwesend – siehe Seite 1 Anwesenheitsliste).

 

Der Vorsitzende stelle nun die Frage, ob es Änderungswünsche zur vorliegenden Tagesordnung gibt?

 

Herr Rettig meldet sich zu Wort und sagt, dass er keinen Änderungswunsch habe. Er hat jedoch einen Hinweis und eine Bitte. Die Fraktion DIE LINKE. - Bündnis 90/Die Grünen hatte den Antrag gestellt, eine Aktuelle Debatte entsprechend der Geschäftsordnung durchzuführen. Der Fraktion war schon klar, dass die 5-Tagesfrist nicht gehalten wird. Es ist aber so, dass die Information in der Presse am Montag kam und wir der Auffassung waren, dass dazu gesprochen werden muss. Selbst wenn man die Frist auf 3 Tage in der Geschäftsordnung setzen würde, könnte es auch sein, dass 2 Tage vor der Kreistagssitzung ein aktuelles Problem auftritt. Vielleicht könnte man die Entscheidung darüber dann dem Kreistag überlassen.

 

Der Vorsitzende sagt dazu, dass der Kreistag immer darüber befinden könne. Es müssten dann aber alle Mitglieder des Kreistages anwesend sein. Und das ist leider so gut wie nie gegeben. Es muss ja jeder über die Tagesordnung informiert sein. Anträge auf eine aktuelle Debatte sind 14 Tage, in Ausnahmefällen 5 Tage vor dem Sitzungstermin zu stellen. Der Vorsitzende darf nur innerhalb dieser Frist im Einvernehmen mit dem Landrat eine aktuelle Debatte auf die Tagesordnung setzen. Alles, was unter dieser 5-Tagesfrist ist, kann ich nicht auf die Tagesordnung setzen, weil es zu spät ist. 

 

Unabhängig davon werden wir sehen, was alles für Informationen in dieser Sitzung gegeben werden.

 

Mehrheitlich, bei 2 Stimmenthaltungen, bestätigt der Kreistag die vorliegende Tagesordnung.