Der Vorsitzende
stellt die Mitteilungsvorlage zur Diskussion.
Herr Dr. Gruber
erklärt, dass am 20.03. d. J., also 3 Monate nachdem durch den Kreistag der
Beschluss gefasst wurde, das Kultusministerium die Schulentwicklungsplanung des
Landkreises bestätigt hat. Einen Tag später, am 21.03., bestätigte auch das
Landesschulamt Sachsen-Anhalt die Schulentwicklungsplanung mit folgenden
Einschränkungen:
1.
Die Grundschule
Wust wird für die kommenden Jahre nicht als eigenständige Schule weiter
geführt. Diese Ausrichtung war ja gegeben. Es wurde der Beschluss gefasst,
diese Schule zumindest als Außenstelle der Grundschule Schönhausen für den
Zeitraum 2014/15 weiter am Netz zu halten. Mit der Zusage für 2014/15 wurde
dies auch so bestätigt. Seitens der Kreisverwaltung erfolgte mit dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Witt, ein Erörterungsgespräch über
die Entscheidung und Begründung zur Fortführung der Außenstelle.
2.
Bezüglich der
Grundschule Rochau wird ebenfalls nach eingehender Prüfung durch das Landesschulamt
bestätigt, dass die Grundschule Rochau in Zukunft nicht mehr eigenständig
fortgeführt wird, aber als Außenstelle der Grundschule Goldbeck für den
Zeitraum 2014/15. Auch hier fand bereits ein Erörterungstermin mit dem
zuständigen Verbandsgemeindebürgermeister statt, um über die Begründung zur
Fortführung dieser Außenstellenregelung Rochau zu sprechen. Das bedeutet für
die Kreistagsmitglieder, aber auch für die Verwaltung, dass bis zum 31.12.
eines jeden Jahres die Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben ist und dass
gegebenenfalls neue Fristverlängerungen für beide Außenstellenregelungen
durchgesetzt werden müssen.
3.
Die
Förderschule für Lernbehinderte „Am Klietzer See“ in Klietz wird nach Beschluss
des Kreistages Außenstelle der Förderschule für Lernbehinderte „Pestalozzi“
Stendal. Hier bitte ich Sie im nachfolgenden Tagesordnungspunkt um Ihre
Zustimmung, die Förderschule „Am Klietzer See“ als Außenstelle zu bestätigen.
4.
Die
Förderschule für Lernbehinderte „Anne Frank“ in Osterburg erfüllt zwar für das
Schuljahr 2014/2015 die geforderte Mindestschülerzahl von 90, wird allerdings
danach ab 2015/2016 prognostisch nicht dauerhaft den Anforderungen gerecht,
wodurch der Bestand der Schule gefährdet ist. Das müsste 2015/16 dann
berücksichtigt werden.
Aus dem Bestätigungsschreiben geht hervor, dass alle weiteren
schulischen Einrichtungen im Landkreis nach jetzigem Erkenntnisstand und
vorbehaltlich des tatsächlichen Schüleraufkommens, und wie im
Schulentwicklungsplan ausgewiesen, bis einschließlich 2018/2019 mittelfristig
Bestand haben.
Geschlossen werden müssen mit Schuljahresende 2014 folgende Schulen:
-
Innerhalb der
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck die Schulen Sanne, Werben,
Hohenberg-Krusemark sowie die Grundschule Rochau als eigenständige Schule.
-
Innerhalb der
Verbandsgemeinde Elb-Havelland die Schule Schollene und die Grundschule Wust
als eigenständige Schule sowie die Förderschule für Lernbehinderte „Am Klietzer
See“ in Klietz als eigenständige Schule.
-
Innerhalb der
Einheitsgemeinde Stadt Bismark die Grundschule Dobberkau.
-
Innerhalb der
Hansestadt Stendal die Grundschule Möringen.
Durch die SEPL 2014/2019 werden teilweise neue Schuleinzugsbezirke
möglich gemacht, die der Kreistag beschlossen hat. Ab dem kommenden Schuljahr
2014/2015 folgt man einem Grundsatz, der schon in der Vergangenheit angewendet
wurde, wenn Schulschließungen durchgeführt werden mussten. Schüler der 1.
Klasse, also kommende einzuschulende Kinder, besuchen die neue Schule lt. der
Schulentwicklungsplanung. Alle anderen Kinder, die ab kommenden Schuljahr die
Klassenstufen 2 bis 4 der Grundschule angehören, besitzen eine sogen. Option.
Die Option bezieht sich darauf, weiterhin in der Lerngruppe beschult zu werden.
D. h., nicht zu der eigentlichen Schule, die dem Schulbezirk zugeordnet ist, zu
gehen, sondern in der Lerngruppe zu verbleiben und somit weiterhin in der
Lerngruppe bei Mitschülern in der anderen Schule sich beschulen zu lassen. Hier
gilt also der Grundsatz, Schüler der neuen ersten Klassen gehen ab sofort in
die neue Schule entsprechend dem Schuleinzugsbezirk lt.
Schulentwicklungsplanung. Alle anderen Schüler der Klassen 2 bis 4 haben eine
Option auf weitere Beschulung in ihrer Lerngruppe.
Abschließend möchte ich sehr lobend den Tag der offenen Tür der Grundschule
in Klietz hervorheben. Ein sehr schöner Tag, an dem Klietzer Eltern Kuchen für
Schollener Kinder und deren Eltern gebacken haben. Die Schulleiterin hat das
sehr gut organisiert. Es war ein offenes Willkommen für die neuen Schüler und
deren Eltern. Auch von Seiten der Elternschaft wurde dieser Tag als sehr
positiv eingeschätzt.
Weiterhin hat sich gezeigt, dass ein Elternabend in der
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land im Ort Schollene von 80 Eltern sehr gut
angenommen wurde. Es wurde darüber gesprochen, wie der Schulbetrieb in Klietz
funktionieren wird. Die Schulleiterin war ebenfalls anwesend. Von Seiten des
Landkreises wurden erste Empfehlungen gegeben, wie die Schülerbeförderung ab
kommendem Schuljahr abgesichert werden kann.
Ein dritter Punkt, den ich positiv erwähnen möchte, ist die
Kooperationsbereitschaft der Schulleitungen der Schulen Arneburg, Sanne und
Hohenberg-Krusemark. Bereits im Vorjahr 2013 hat man damit begonnen, im Falle
einer Schulzusammenschließung miteinander zu kooperieren und bezugnehmend auf
Fragen der Ausstattung und der Schulbücher auf einen Nenner zu kommen, um damit
einen reibungslosen Ablauf ab dem kommenden Schuljahr zu gewährleisten.
Es wurden bereits Planungen für die Schülerbeförderung im gesamten
Landkreis der neu einzuschulenden Kinder ab dem kommenden Schuljahr
aufgenommen. Im kommenden Schulausschuss heißen wir Eltern willkommen, ihre
Anliegen in Bezug auf die Schülerbeförderung anzubringen.
Die Anhörung der Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen in der ersten
Mai-Woche zwischen dem 6. und 8. Mai. Danach werden die Anliegen der Einheits-
und Verbandsgemeinden in die Schülerbeförderung aufgenommen.
Die neuen Fahrpläne erhalten die Schüler spätestens zwei Wochen vor
Beginn der großen Sommerferien, um zu wissen, welcher ist mein Bus und was ist
meine Fahrroute. Hierbei wird gewährleistet sein, dass alle Grundschüler
weiterhin innerhalb von 30 Minuten zu ihrer Schule befördert werden und nicht
umsteigen müssen.
Ich bitte noch einmal um Zustimmung zur Außenstelleneinrichtung der
Förderschule für Lernbehinderte „Am Klietzer See“ in Klietz.
Frau Dr. Paschke hat
eine Frage an Dr. Gruber: Ich habe auf der Internetseite der Initiative
„Grundschule vor Ort“ gelesen, dass der Landkreis Stendal kritisiert wurde,
weil er zu zeitig die Grundschüler auf den Weg schickt. In der Satzung zur
Schülerbeförderung im Landkreis Stendal sind die Beförderungsbedingungen dazu
fixiert. Es wurde dort gesagt, ob wir noch einmal gucken würden, dass wir zu
Zeiten kommen, die für Grundschüler vorteilhafter ausfallen. Man weiß sonst,
was das Wort Morgengrauen bedeutet.
Herr Dr. Gruber
antwortet, dass kein Grundschüler im Landkreis Stendal vor 06.30 Uhr befördert
wird. Lediglich im Förderschulbereich gibt es im Grundschulalter gewisse
Diskrepanzen. Für Grundschüler, so wie es die Satzung hergibt und wie es vom
Kreistag beschlossen wurde, bestehen diese Diskrepanzen nicht. Die
Schülerbeförderung für Grundschüler beginnt nach 06.30 Uhr. Diese ist auch
innerhalb von 30 Minuten durchzuführen. Und so wird es auch getan. Die Satzung
zur Schülerbeförderung, bezogen darauf, dass Grundschüler nicht vor 06.30 Uhr
befördert werden, wurde am 24.09.2009 durch den Kreistag beschlossen.
Frau Braun war beim
Tag der offenen Tür in Schollene mit dabei. Wir haben überall verkündet, wenn
wir über die Schülerbeförderungssatzung gesprochen haben, und so war es auch in
Schollene, dass wir darauf achten, dass die Grundschüler nicht vor 06.30 Uhr in
den Bus einsteigen. In Schollene sind wir damit konfrontiert worden, dass
Schüler und Förderschüler bereits 06.10 Uhr in den Bus einsteigen. Herr Dr.
Gruber hat die Problematik für die Verwaltung mitgenommen, um diese Frage zu
klären und dass es geändert wird. Wir haben auch den Eltern versprochen, dass
bis zur nächsten Woche in der Schulausschusssitzung die Frage bis dahin geklärt
wird. Es wurden auch weitere Fragen zur Schülerbeförderung gestellt. Da wir
erst in der Abfrage stehen und hier die Busunternehmen involviert sind, müssen
die neuen Linien natürlich erst einmal organisiert werden. Die
Schülerbeförderungssatzung des Landkreises ist aber Grundlage dafür, wie das
Ganze zu organisieren ist. Und daran machen wir keine Abstriche.
Dr. Gruber sagt an
Frau Braun gerichtet, dass gegen diese Satzung auch nicht verstoßen wird.
Herr Bartels möchte
sich jetzt auf zwei Artikel in der Volksstimme berufen. Zum einen auf einen
Artikel vom 28.11.2013 und zum anderen auf einen Artikel vom 02.04. d. J. Ich
möchte mit diesen Artikeln nicht die Berichterstattung in der Volksstimme
anzweifeln. Aber ich habe doch Bedenken, was die Schulentwicklungsplanung
angeht. Bekanntlich bin ich ein Gegner von allen Schulschließungen. Bei dem
Artikel vom 28.11. handelt es sich um einen Bericht über die Stadtratssitzung
in Havelberg. Dort ist zu lesen, „alle Fraktionsvorsitzenden unterstrichen,
dass der Elternwille für sie entscheidend ist. Auch die Kreistagsabgeordneten
unter den Stadträten bekundeten zu versuchen, diese Entscheidung auf Kreisebene
durchzusetzen.“ Es geht hier um den Einzugsbereich der Einheitsgemeinde. Dann
wurde angekündigt, - ich nenne jetzt auch keinen Namen - um die Sandauer
Grundschule zu kämpfen. Nächste Woche sei dort ein Termin. Und nun gibt es den
Artikel von gestern, der sich auf den Klietzer Besuchstag bezieht. Dort ist zu
lesen, dass es für die bestimmte Person bis heute unverständlich ist, warum
sich der Schulträger für Sandau und gegen Schollene entschieden hat. Nun weiß
ich überhaupt nicht mehr, was los ist. Entweder für Sandau und gegen Schollene
oder für Schollene und gegen Sandau? Es wird dort auch noch die Begründung
abgegeben. Die Sandauer müssen nur 4 km bis nach Havelberg fahren. Stattdessen
wurde die Schule der Elbestadt teuer saniert, in Schollene hingegen gespart.
Hier gibt es so viele Widersprüche in der Aussage. Ich möchte doch ganz gerne
Klarheit haben. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich die Entscheidung hier
und auch im Schulausschuss über die Schließung von Schulen in unserem
Landkreis, in erster Linie bezogen auf Schollene, nachwievor nicht nur für
falsch, sondern für korrigierbar halte, wenn der Wille vorhanden ist. Es wurde
auch schon in den früheren Tagungen gesagt, u. a. von Herrn Wiese, dass man
sich entscheiden könnte, von der Anzahl der Schließungen im Land Abstand zu
nehmen, wenn es denn gewollt wäre. Ich erinnere an eine Konferenz, bei der der
Kultusminister anwesend war. Im Nachhinein kam heraus, dass über 60 Schulen aus
Kostengründen geschlossen werden sollen. Nun behaupte ich noch einmal, wer an
der Bildung bei Kindern spart, der spart auch an der Zukunft und verbaut die
Zukunft der Kinder.
Herr Kühnel bemerkt,
dass der Kreistag eine sehr intensive ausführliche Schulentwicklungsplanung
durchgeführt hat und hierzu eine Entscheidung gefällt worden ist. Es waren
durchaus strittige Gespräche und strittige Sitzungen. Frau Braun hat sich in
besonderer Weise engagiert. Es waren auch Eltern dabei, die die Entscheidungen
akzeptiert haben. Bei solchen Planungen kann man nicht alle Eltern zufrieden
stellen. Wir haben jetzt die Voraussetzung geschaffen, die Grundschulen, die
wir jetzt haben, möglichst bestandsfest zu halten, auch in Bezug auf die
demographische Entwicklung. Ich sehe nicht ein, dass wir den gefassten
Beschluss, der namentlich erfolgte, hier in Frage stellen und wieder von vorne
anzufangen. Deshalb stehen wir zu der Schulentwicklungsplanung, sind mit der
Schulentwicklungsplanung zu frieden und auch mit der Genehmigung, die genauso
ausgefallen ist, wie wir sie beschlossen haben. Bei der
Schulentwicklungsplanung ist der Grundsatz eingehalten worden, dass die
maximale Schulwegzeit des Grundschulbereiches 30 Minuten beträgt. Damit können
wir uns Sachsen-Anhaltweit sehen lassen. Und deshalb bleiben wir bei der
Schulentwicklungsplanung, so wie sie ist.
Herr Zimmermann hat
eine Nachfrage zu den Grundschulen Rochau und Wust. In der Bestätigung durch
das Landesverwaltungsamt steht, dass für das Schuljahr 2014/2015 das weitere
Vorgehen mit den Verbandsgemeinden zu erörtern ist. Was ist bei dem
Erörterungstermin heraus gekommen? Ich verstehe es so, als wenn die
Einschränkung nur für 2014/2015 besteht. Meine durchaus berechtigte Frage ist,
ob es auch für 2015/2016 zu handhaben ist? Denn der Neubau der Schule kann ja
nicht innerhalb eines Jahres erfolgen.
Herr Dr. Gruber
antwortet, dass in der Modellvariante zwei Jahre formuliert wurden. Ein Jahr
hat man zugesichert. Das muss auch im Zusammenhang gesehen werden. Es war ja
noch nicht klar, ob die STARK III-Programme evtl. für Schulsanierungen greifen.
Nun ist der Presse zu vernehmen, dass das Land im Mai einen Antrag in Brüssel
stellt, um an die EU-Gelder für den neuen Topf heranzukommen. Das schafft
wieder eine Planungssicherheit und Investitionsmöglichkeiten bei den einzelnen
Gemeinden, auf STARK III zurückgreifen zu können. Auch von Seiten des Ministeriums
wurde gesagt, dass man hier nachbessern muss. D. h., Ende des kommenden Jahres
müsste praktisch in der Schulentwicklungsplanung festgehalten werden, dass
unser Antrag dort verlängert wird.
Es bestehen keine weiteren Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt.